hundebiss..wie lang kann ich anzeigen oder zum anwalt...

10 Antworten

jeder hundehalter hat eine haftpflichtversicherung um solche vorkomnisse regeln zu können.

da bedarf es keine anzeige oder beweise .solltest du aber eine anzeige anstreben wird vom amtswegen eine gutachter für das verhalten des tieres beauftragt um so die verhaltensweise des tieres festzuhalten.in der regel kommt eine polizeihundführer und prüft den hund.

alles sehr aufwendig.ihr habe das recht auf alle rückerstattungen der kosten wegen des bisses.

Das hättest Du gleich machen sollen inkl. Besuch beim Arzt der hätte Vielleicht genäht, dann gäbe es jetzt vielleicht gar keine Narbe... aber eben zu viele Vielleichts. Wiso hast Du Dein Kind überhaupt zum Hund gelassen, wenn Du doch wusstest das er beisst da hast Du Deine Aufsichtspflicht verletzt. Klar sollten die Hundebesitzer auch an der Nase gezogen werden! so einen Hund lässt man nicht zu Gästen, Familie hin oder her. Denke das Du Mühe haben wirst das Ganze jetzt noch zu Beweisen, ganz zu schweigen das es einen Familienzwiest geben wird, wenn Du erst jetzt etwas unternimmst....gleich zum Arzt und das Ganze der Hundehalterhaftpflicht melden währe wohl das richtige Vorgehen gewesen, die würde auch die Heilungskosten etc. übernommen haben

nisi12178 
Beitragsersteller
 29.05.2009, 11:48

wir waren im krankenhaus die das aufgenommen haben... und sie durften nicht nähen oder kleben wegen infektionsgefahr.... und die meinten auch das sich unsere krankenkasse sich bei uns melden würde...

Was soll dabei herauskommen als ein tiefer Riss innerhalb der Familie? Bring Deinem Kind bei, Hunde nicht an den Kopf zu fassen! Das wäre wesentlich klüger gewesen. Anwälte hüben wie drüben können daraus einen kostspieligen Fall kontruieren, bei dem auch die Verletzung der mütterlichen Ausichtpflicht eine Rolle spielen wird. Immerhin wustest Du um die Gefährlichkeit des Hundes!

nisi12178 
Beitragsersteller
 29.05.2009, 11:35

also bitte... klüger gewesen.... haben sie kinder... ich hatte schon so oft gesagt das sie von dem hund wegbleiben sollen... das sind halt kinder... und ausserdem wenn ich halter eines hundes bin und weiss das der hund beisst lasse ich ihn nicht einfach ungeleint rumlaufen wenn sechs kinder im garten spielen... familie hin oder her..... verletzung der aufsichtspflicht das ich nicht lache darauf hat der hundehalter zu achten wenn der hund beisst,dann ist er an der leine zu halten.... so einfach ist das... sorry aber da werd ich stinkig das jetzt gesagt wird das kind soll nicht an den kopf,mutter hat ihre aufsichtspflicht verletzt... das kann doch nicht sein... aber danke.... wir haben auch einen hund und der läuft nie ungeleint rum... haben wir kinder im garten zum spielen bleibt er drin und umgekehrt auch... man weiss nie wie solche hunde reagieren... fakt ist das ich denke das der halter dafür zu sorgen hat das der hund wenn er bissig ist an der leine gehalten wird.....

Sphyrnidae  29.05.2009, 11:39
@nisi12178

also ich weiss nicht. wenn ich weiss das dieser hund beisst, dann lass ich mein kind nicht in die nähe dieses Tieres. und wenn ich mein kind anbinden muss oder das haus verlasse, egal... ich finde FIRSTGUARDIAN hat vollkommen recht DH

nisi12178 
Beitragsersteller
 29.05.2009, 11:43
@Sphyrnidae

ich soll mein kind auf gut deutch anbinden weil der hund beisst... das kann doch nicht angehen... na ja danke für die antworten...

Sphyrnidae  29.05.2009, 11:46
@nisi12178

verstehe das bitte nicht falsch! wenn der hundebesitzer nicht tätig wird, dann MUSST du das tun, denn eine andere wahl hast du ja nicht. das kind geht nunmal vor

nisi12178 
Beitragsersteller
 29.05.2009, 11:54
@Sphyrnidae

ja das stimmt schon.... na ja jeder halter tickt anders... wäre mein hund so das er beissen würde egal wen dann wäre er weg,so leid es mir täte...... aber das geht nicht...

Da gibt es nichts anzuzeigen.
Der Hundebesitzer soll das seiner Versicherung melden (hätte er schon lange tuen sollen) und dann gibt es ggf. eine Entschädigung nach der Düsseldorfer Tabelle.
Mit einer Anzeige erreichst du für dich gar nichts.
Nur der Hund wird u.U. als Gefahrhund eingestuft und kann sich so ca. 500€ Hundesteuer abdrücken (Herrchen).

Immotom  29.05.2009, 11:35

Die Düsseldorfer Tabelle ??? regelt Unterhaltszahlungen an Ehegatten und Kinder. Wird bestimmt spannend die für Hundebissnarben zu Rate zu ziehen.

Pumukl  29.05.2009, 11:42
@Immotom

Sei nicht so empfindlich! Es ist die Celler Tabelle.

Ich weis jetzt nicht, wann genau es verjährt, dürften aber einige Jahre sein. Also anzeigen.