Hundehaltung im Gewerberaum - Fristlose Kündigung?
Hallo,
ich möchte meinen Hund mit in die Arbeit nehmen, bin selbstständig und habe ein kleines Büro. Nun habe ich brav meinen Vermieter um Erlaubnis gefragt, er lehnt ab ohne Begründung. Im Mietvertrag steht "Tierhaltung nach Absprache mit dem Vermieter"
Mein Büro ist ein kleines freistehendes Gebäude im Innenhof, keine direkten Nachbarn, kein gemeinsamer Eingang oder gemeinsames Treppenhaus. Der Hund wäre natürlich auch nur Tagsüber und nicht über Nacht im Büro. Habe ihr auch Zugeständnisse gemacht und ihr sogar umfangreiche Sanierungen (neuer Boden im Büro) nach Beendigung des Mietverhältnisses zugesichert.
Ist das rechtens? Könnte Sie mir fristlos kündigen wenn ich den Hund dennoch mitnehme?
Danke!
5 Antworten
Ist das rechtens?
Das kann durchaus sein. Die einschlägigen Urteile beziehen sich nur auf Wohnraum, nicht jedoch auf Gewerberäume.
Hier könnte der Vermieter durchaus - auch grundlos - eine Hundehaltung untersagen.
der vermieter hat die ablehnung begruendet?
ein vermieter darf hundehaltung nicht pauschal verweigern, aber im einzelfall kann er es verweigern.
leider kann der vermieter hundehaltung verbieten - er muss aber dazu gruende nennen(z.b. ruhestoerung/verunreinigun/allergien etc)..
suche dir lieber eine buro mit einem vermieter, der hundehaltung erlaubt.
Wäre in meinem Fall also eine fristlose Kündigung möglich, falls ich den Hund dennoch mitnehme?
Nein - keine Begründung, nur "Hundehaltung ist nicht erlaubt"
so sieht die rechsprechung nahc dem BGH urteil im grossen ganzen aus! gesetze sind leider immer wieder ein wenig interpretations sache... im Streitfall muss dann ein Anwalt eingeschaltet werden
so sieht die rechsprechung nahc dem BGH urteil im grossen ganzen aus!
Vorsicht! Das Urteil des BGH (und viele andere) beziehen sich nur auf Wohnraum. Die Gewerberaumvermietung ist vom sogenannten Mieterschutz weitestgehend ausgeschlossen.
Das darf er dir selbstverständlich nicht verbieten!
Zu Lärmbelästigung kann es gar nicht kommen, weil der Hund a) im Industriegebiet ist b) nur zu Zeiten wo Lärm erlaubt es c) es offensichtlich keine Lärmbelästigung gibt d) es keine Mitmieter gibt und auch der andere Punkt ist unrelevant, da eine vage Vermutung das es zu Schäden kommen könnte, nicht rechtrelevant sein kann.
Eben! Und welche sollten hier vorliegen?
laermbeslaestigung anderer mieter.. evtl schaeden des bodens, etc..
Ein Vermieter darf natuerlich Hundehaltung verbieten! Allerdings muss er Gruende dafuer nennen!
Ist mir ehrlich gesagt nicht bewusst, dass man in einem Gewerberaum eine Bewilligung braucht um seinen Hund mit zur Arbeit zu nehmen. Ich kenne das nur anders. Selbst wenn in der ganzen Überbauung Hundeverbot war, konnten die Leute mit den Gewerberäumen ihre Hunde mitnehmen zur Arbeit. Ich hab meinen Hund auch mit in mein Studio genommen wann immer es mir passte. Dazu stand allerdings nichts im Mietvertrag.
Wenn du dort niemand anderen belästigst, ist es deine Sache, ob du in DEINEM Büro einen Hund hältst.
Selbstverständlich musst du bei Ablauf des Vertrages den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. das hat aber mit dem Hund absolut gar nichts zu tun.
der Vermieter kann Auflagen zur Nutzunge seiner Immobilie machen und auch ein Hundeverbot erteilen
Hallo,
wie kommst Du zu dieser Aussage? Auf welche Quelle beziehst Du dich?