Darf Vermieter die Kosten für die Installation eines Stromzählers per MV auf Mieter abwälzen?
Hallo,
dieses ist meine erste Frage auf dieser Seite, daher bitte ich um Nachsicht , aber gerne auch um Hinweise, wenn ich Verhaltesregeln nicht einhalte ( Beispiel : Thema / Frage schon vorhanden etc.). Habe schon gesucht aber nicht gefunden.
Nun zur Frage: Ich wohne zur Miete und mein Nachbar und ich teilen uns leider einen Stromanschluß. Dieses liegt darin begründet, dass die beiden Wohnungen früher anscheinend nur 1 Wohnung waren. Diese große Wohnung wurde in 2 Wohnungen umgebaut.
Nun ist in meiner Wohnung der Sicherungskasten und in der Wohnung meines Nachbarn der Stromzähler! In dem Mietvertrag besteht eine Klausel (sonstige Vereinbarungen), dass sich die Mieter den Stromzähler teilen und die Kosten untereinander aufteilen. Wenn dieses nicht funktioniert werden die Kosten für eine Stromtrennung und der Einbau eines zusätzlichen Zählers von den Mietern getragen!
Ist diese Klausel überhaupt rechtsgültig?
Das teilen des Stromanschluss hat über 1,5 auch gut geklappt, nur leider befürchte ich, dass nun diese Situation zu Problemen führen kann.
Weiterhin wäre ich für Tipps dankbar wo man sich zum Thema Mietrecht günstig beraten lassen kann bzw. wo ich diese Klausel auf Rechtsgültigkeit prüfen lassen kann? Dabei sollten die Kosten 30-50€ nicht übersteigen. Eine RV besteht nicht.
4 Antworten
ich glaube nicht, dass diese Vereinbarung durch irgendwas zu rechtfertigen ist. normalerweise hätte der Vermieter schon von anfang an einen eigenen Stromzähler für deine wohnung installiren lassen müssen. ganz zu schweigen davon, dass hier baurechtlich so einiges nicht eingehalten wurde.
hier gibt es effektiv zwei erklärungen: entweder ist der frei zugängliche Flur, in dem der Zählerkasten einst hing illegal zum Wohnraum umgebaut worden, oder die Jungs vom Energieversorger haben mächtig geschlafen.
Wenn mangels eines geeignteten Platzes in der Zählerkiste der Einbau eines offizellen EVU Zählers ausgeschlossen ist, dann solltest du darauf bestehen, dass der zwischenzähler auf deiner seite (also in deiner reihenverteilung) eingebaut wird.
wenn man dem nicht nachkommt, dann empfehle ich, dass du dir auf eigene Kosten noch einen weiteren Zwischenzähler in deiner Verteilung installiren lässt entsprechende Geräte, so breit wie 4 bis 6 Sicherungsautomaten gibts um die 100 € zu kaufen. der Einbau durch einen Elektriker wird noch mal 50 bis 100 kosten. dafür hast du dann aber auch die gewissheit, deinen stromverbrauch selbst kontrolliren zu können. denn wer weiß, was hinter der verschlossenen türe deines nachbarn so läuft.
lg, Anna
die klausel ist m.E. ungültig. dein Vermieter kriegt schließlich miete von dir um solche Investitionen zu tätigen.
lg, Anna
@peppie85: D. E. ist falsch.
Lt. Mietvertrag war von Anfang an klar, wie die Wohnung beschaffen ist. So hat man gemietet und so muss man es hinnehmen oder selbst zahlen.
das ist richtig, aber was der vermieter hier vor hat ist eine Änderung der Wohnsitiation, die sich nachteilig auf den mieter auswirklen kann, hier kann man dem Mieter nicht auch noch die kosten dafür aufbürden.
das wäre ja genauso, als wenn der vermieter sagt, dass er vom Mieter die neue heizungsanlage oder die Photovoltaik auf dem Dach bezahlt haben will.
lg, Anna
Es kann sein, dass die Leitungen alle so ungünstig verlegt sind, dass eine saubere Trennung nur mit sehr großem Aufwand möglich ist.
Da Du die Klausel im Mietvertrag akzeptiert hast, ist sie auch rechtsgültig.
hallo, stromzähler gehört zur grundausstattung einer mietwohnung! daher kann der vermieter für den einbau keine geld verlangen, wie es sich verhält wenn es bei dir so im mietvertrag steht, kann ich dir nur raten suche in deinem ort nach einem mieterhilfeverein, oder erkundige dich bei deinem stromanbieter. ich würde da nicht so lange warten,!!!!
Den Mist hätte ich ja nicht unterschrieben.Steht wohl so im Mietvertrag. Rechtsgültig wird die Vereinbarung sein,Durch eure Unterschrift.
Danke schon mal für Antworten!
Noch einige Fakten. ICH habe kein Stromlieferanten /- vertrag. Mein Nachbar hat einen Vertrag mit einem EVU und der Zähler ist in seiner Wonung. Daher trage ich was die Stromkosten angeht kein Risiko! Es geht mir lediglich um die Frage ob die oben genannte Klausel ( Kosten der Stromtrennung, Zählersetzung) so überhaupt rechtsgültig ist oder ob diese Klausel unwirksam ist? Ein Vertrag besteht lediglich mit meinem Vermieter (MV) worin diese Klausel der Umbaukosten enthalten ist. Mein Vermieter stellt mir keine Stromkosten in Rechnung!