Hohe Nebenkosten als Normal-Mieter, wenn Arztpraxis mit im Haus?
Bin auf Wohnungssuche und habe eine ziemlich große Bleibe im Auge (114 qm). Die Wohnung liegt im ersten Stock. Darüber sind noch 2 weitere Etagen. Darunter befindet sich allerdings eine Zahnarztpraxis. Die hat war einen eigenen Eingang, also hat man hier nichts mit dem Schmutz des üblichen Publikumverkehrs zu tun, allerdings ist meine Sorge, dass man sonstige Nachteile haben könnte. Viele Vermieter rechnen ja nur zum Teil über den tatsächlichen Energie-Verbrauch ab, und zum Beispiel 50 % der Heizkosten über die bewohnten Quadratmeter. Habe immer wieder festgestellt, dass ausgeschriebene Wohnungen der gleichen Bauweise in fast identischen Häusern große Unterschiede in den Nebenkosten haben (60 - 100 €). Außerdem benutzet die Arztpraxis die gleiche Mülltonne wie die Anwohner, habe ich heute festgestellt. Wer hat Erfahrungen mit einer Arzpraxis im Haus gemacht und kann mir etwas dazu sagen?
7 Antworten
Hallo,
ich arbeite in einer Hausverwaltung und erstelle selbst Nebenkostenabrechnungen. Wir haben auch ein Objekt mit 22 Wohnungen und einer Zahnarztpraxis. Bei gemischt genutzten Grundstücken ist der Vermieter verpflichtet, zum Beispiel die Grundsteuer getrennt zu berechnen. Das heißt, daß für die Gewerbeeinheit, wenn dies beim Finanzamt auch als solche gemeldet ist, eine höhere Grundsteuer anfällt als für Mieträume. Die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist zum einen der Grundsteuermessbescheid, zum anderen der Faktor (welcher vom Finanzamt festgelegt wird). Bei uns verhält sich das zum Beispiel so, daß für die Gewerbeeinheit 4,71 €/m² berechnet werden und für die Mieträume 1,31 €/m². Das macht also schon mal einen großen Unterschied. Des weiteren ist der Gewerbemieter verpflichtet, eigene Mülltonnen zu beantragen. Die Kosten hierfür werden meistens direkt von diesem an den Entsorgungsdienst bezahlt. Weiterhin sollten die Wohnungen und Gewerberäume mit Verbrauchserfassungsgeräten (Heizungs- und Wasserzähler) ausgestattet sein. Dies ist Pflicht, sobald 3 Wohnungen (oder Gewerberäume) vermietet sind. Alle anderen Kosten, wie zum Beispiel Hausreinigung, Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung, Hauslicht, Allgemeinstrom, Straßenreinigung, etc. sind üblicherweise nach m²-Wohnfläche umzulegen. Wenn man eine große Wohnung hat, ist man da immer etwas schlechter gestellt, aber daran kann man nun mal nix ändern. Du solltest jedoch noch darauf achten, daß Du eine Deiner Wohnungsgröße angemessene Nebenkostenvorauszahlung leistest - 2,00 €/m² sind mittlerweile durchaus normal. Die verbrauchsabhängigen Kosten kannst Du durch Dein eigenes Verhalten gering halten. Aber gegen die Festkosten kannst Du schlecht was machen.
Die rechnen als Gewerblicher Betrieb gesondert ab! Sollte jedenfalls so sein.
Meine Güte, auf so flotte Antworten war ich gar nicht gefasst. Ist ja echt superschnell hier. Aber so ganz beruhigt bin ich immer noch nicht, denn mit meinen 114 qm zahle ich ja dann wirklich ein großes Stück vom ganzen Kuchen.
Normalerweise haben gewerbliche Räume einen eigenen Wärmezähler und auch eine eigene Wasseruhr. Vorher beim Vermieter nachfragen.
Ich habe einen Friseur im Erdgeschoss. Die normele MIeter-BNK-Abrechnung enthält deren Daten gar nicht. Extra-Zähler (auch Wasser) und extra Mülltonnen. Da halten sich die auch dran mit dem Müll.