Nachbarin hat Dauerbesuch. Nebenkosten?

17 Antworten

Protokoll führen wann er nach Hause kommt. Entscheidend ist ob er auch übernachtet. Mit der Vermieterin reden. Alles was über 6 Wochen geht ist kein Besuch mehr.

Erhöhte Personenzahl begründet mietvertraglichen Anpassungsanspruch

Unabhängig von der Möglichkeit einer angepassten Nebenkostenabrechnung sollte der Vermieter den Mietvertrag daraufhin überprüfen, ob er dort die Nutzung der Mietsache durch eine bestimmte Person zu vorgegeben hat.

Insbesondere dann, wenn als Verteilerschlüssel die Personenzahl vereinbart ist, kommt dieser Vereinbarung besondere Bedeutung zu. Nimmt also der frisch verheiratete Mieter seinen neuen Ehepartner in die Wohnung auf, ergibt sich ein Anspruch des Vermieters, aufgrund der veränderten Personenanzahl auch die Nebenkostenabrechnung auf dieser Grundlage vorzunehmen. Würde der Mieter diese zusätzliche Person nicht als Bewohner anerkennen wollen, muss er sich vergegenwärtigen, dass er dann auf Kosten der anderen Mieter in der Wohnung lebt und diese an seinen Lebenshaltungskosten beteiligen würde.

Ist als Verteilerschlüssel die Wohnfläche vereinbart und wird damit nicht auf die Personenzahl in der Mieterwohnung abgestellt, sollte der Vermieter darauf bestehen, dass der Mieter seine Vorauszahlungen auf die Nebenkosten entsprechend anpasst. Ansonsten verbleibt ihm, mit der Jahresabrechnung und einer dadurch bedingten teilweise verbrauchsabhängigen Abrechnung des Energieverbrauchs (mindestens 50 % der Heizung und Warmwasserkosten sind nach der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen!) eine entsprechende Nachforderungen geltend zu machen.

Wieso müssen alle seine Nebenkosten mittragen??

Wasser, Heizung und Strom werden doch pro Haushalt abgerechnet und der Rest geht nach Wohnungsgrösse und nicht nach Anzahl der Mieter. War bei uns zumindest so.

Wenn du deinen Nachbarn anschwärzen möchtest, kannst du denn Vermieter oder das Jobcenter informieren. ABER ist das wirklich nötig?? Was hast du persönlich für einen Schaden??

Leben und leben lassen kann ich dazu nur sagen.

Wenn ALLE das mittragen müssen, dann ja auch die Mieterin mit dem Besuch.

Wenn du da was erreichen willst, dann musst du das beweisen können. Das wird aber schwer wenn der ne eigene Wohnung hat. Besuch kannst du nicht verbieten, auch das der sich reinigt nicht, oder sich was Anderes anzieht.

Sag deiner Vermieterin, dass du nicht mehr anteilig deine Nebenkosten zahlen möchtest, sondern nur das, was du tatsächlich verbrauchst. Dann sollte ja alles gut sein.

user89467  13.03.2018, 08:39

Jeder Mieter zahlt seine Nebenkosten selbst. Oder hast du keine Wasserzähler und Heizsensoren? Es gibt keine Hausgemeinschaftsveranlagung.

Otilie1  13.03.2018, 08:41
@user89467

bei meinem vater im haus , ist ein sehr altes haus, wird wasser und abwasser nach personenzahl abgerechnet. ist wohl da erlaubt !!!

Nie im Leben musst Du die Nebenkosten Deiner Nachbarin mitfinanzieren.

In einem Haus, wo mehrere Parteien wohnen, gibt es auch mehrere Wasseruhren. Das ist Vorschrift.

lg Lilo

Pabeni 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 09:16

Wasser, Müll etc. werden nach Personen berechnet.

albatros  13.03.2018, 09:33
@Pabeni

Was ist etc.? Diese Betriebskosten gibt es nicht. Haben die Wohnungen tatsächlich keine Wasserzähler? Wurde immer nach Personen abgerechnet?

Und konkret für welche BK?