Nachbarin hat Dauerbesuch. Nebenkosten?
Hallo zusammen! Meine Nachbarin wohnte bis vor kurzem noch mit ihrem Freund zusammen. Dieser zog aus, als er ALG 2 bezog. Der Vermieterin gegenüber erklärte sie, sie hätten sich getrennt. Besagter Freund ist aber immer hier. Ich habe selbst schon erlebt, dass er "nach Hause" kommt, sich umzieht und duschen geht. Jeden Tag. Das macht kein Besuch. Die neue Wohnung nahm er sich schätzungsweise nur wegen ALG 2. Aber mich interessiert viel mehr, was man machen kann, da ALLE im Haus seine Nebenkosten ja mittragen müssen.
17 Antworten
Protokoll führen wann er nach Hause kommt. Entscheidend ist ob er auch übernachtet. Mit der Vermieterin reden. Alles was über 6 Wochen geht ist kein Besuch mehr.
Unabhängig von der Möglichkeit einer angepassten Nebenkostenabrechnung sollte der Vermieter den Mietvertrag daraufhin überprüfen, ob er dort die Nutzung der Mietsache durch eine bestimmte Person zu vorgegeben hat.
Insbesondere dann, wenn als Verteilerschlüssel die Personenzahl vereinbart ist, kommt dieser Vereinbarung besondere Bedeutung zu. Nimmt also der frisch verheiratete Mieter seinen neuen Ehepartner in die Wohnung auf, ergibt sich ein Anspruch des Vermieters, aufgrund der veränderten Personenanzahl auch die Nebenkostenabrechnung auf dieser Grundlage vorzunehmen. Würde der Mieter diese zusätzliche Person nicht als Bewohner anerkennen wollen, muss er sich vergegenwärtigen, dass er dann auf Kosten der anderen Mieter in der Wohnung lebt und diese an seinen Lebenshaltungskosten beteiligen würde.
Ist als Verteilerschlüssel die Wohnfläche vereinbart und wird damit nicht auf die Personenzahl in der Mieterwohnung abgestellt, sollte der Vermieter darauf bestehen, dass der Mieter seine Vorauszahlungen auf die Nebenkosten entsprechend anpasst. Ansonsten verbleibt ihm, mit der Jahresabrechnung und einer dadurch bedingten teilweise verbrauchsabhängigen Abrechnung des Energieverbrauchs (mindestens 50 % der Heizung und Warmwasserkosten sind nach der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen!) eine entsprechende Nachforderungen geltend zu machen.
Wieso müssen alle seine Nebenkosten mittragen??
Wasser, Heizung und Strom werden doch pro Haushalt abgerechnet und der Rest geht nach Wohnungsgrösse und nicht nach Anzahl der Mieter. War bei uns zumindest so.
Wenn du deinen Nachbarn anschwärzen möchtest, kannst du denn Vermieter oder das Jobcenter informieren. ABER ist das wirklich nötig?? Was hast du persönlich für einen Schaden??
Leben und leben lassen kann ich dazu nur sagen.
Wenn ALLE das mittragen müssen, dann ja auch die Mieterin mit dem Besuch.
Wenn du da was erreichen willst, dann musst du das beweisen können. Das wird aber schwer wenn der ne eigene Wohnung hat. Besuch kannst du nicht verbieten, auch das der sich reinigt nicht, oder sich was Anderes anzieht.
Sag deiner Vermieterin, dass du nicht mehr anteilig deine Nebenkosten zahlen möchtest, sondern nur das, was du tatsächlich verbrauchst. Dann sollte ja alles gut sein.
Jeder Mieter zahlt seine Nebenkosten selbst. Oder hast du keine Wasserzähler und Heizsensoren? Es gibt keine Hausgemeinschaftsveranlagung.
bei meinem vater im haus , ist ein sehr altes haus, wird wasser und abwasser nach personenzahl abgerechnet. ist wohl da erlaubt !!!
Nie im Leben musst Du die Nebenkosten Deiner Nachbarin mitfinanzieren.
In einem Haus, wo mehrere Parteien wohnen, gibt es auch mehrere Wasseruhren. Das ist Vorschrift.
lg Lilo
Wasser, Müll etc. werden nach Personen berechnet.
Was ist etc.? Diese Betriebskosten gibt es nicht. Haben die Wohnungen tatsächlich keine Wasserzähler? Wurde immer nach Personen abgerechnet?
Und konkret für welche BK?
Bist Du der Urheber dieses Textes? Wenn nicht solltest Du ganz schnell die Quelle angeben!