muss man mehr nebenkosten pro person zahlen
Hallo, ich habe eine frage, wenn sich eine neue Person in einem Haus/Wohnung anmeldet, muss der miete mehr an Nebenkosten zahlen? wenn ja wie viel denn?
danke im voraus
6 Antworten
Hallo, ich habe eine frage, wenn sich eine neue Person in einem Haus/Wohnung anmeldet, muss der miete mehr an Nebenkosten zahlen?
Wenn durch den Zuzug einer Person die Kosten, vorrangig für Wasser und Müll, steigen, ja. Das dürfte wohl logisch sein.
Ob und wie viel mehr der Mieter zahlen muß ergibt sich, wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, aus der nächsten NK-Abrechnung.
Hier ist aber entscheidend wie die jeweiligen Kosten umgelegt werden. Verbrauch, Personenzahl oder Wohnfläche. Bei Letzterem ist es völlig wurscht wie viele Personen in der Wohnung/dem Haus wohnen.
In den Betriebskosten sind auch die Verbrauchskosten, wie Wasser, Schmutzwasser und Müllabfuhr enthalten und die erhöhen sich pro Person.
ist aufwändiger aber gerechter, wenn 1 Person und 5 Personen in einer gleich großen Whg leben.
Er muss erstmal nicht. Es macht nur Sinn da er bei der nächsten Nebenkostenabrechnung sonst ordentlich draufzahlt (da Verbrauch höher aber Vorauskasse Nebenkosten genauso hoch wie ohne diese zusätzliche Person). Aber verlangen kann es der Vermieter nicht.
okay gut so :)) danke :D
Ich weiß jetzt nicht ob ich die Frage richtig verstanden habe.
Wenn eine weitere Person nachträglich in einem Haushalt angemeldet wird, kann der/die Vermieter/in die Nebenkosten erhöhen. Denn für die Betriebskostenabrechnung sind diejenigen Personen entscheidend, die auch ständig in der Wohnung leben. Entsprechend werden die Nebenkosten auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen anteilig umgelegt.
Wenn keine Personenumlage vereinbart wurde, ist die Anzahl der P. im Haushalt völlig irrelevant.
Wenn, wenn wenn. Das hat der Fragesteller aber nicht angegeben.
In der Regel wird aber solch eine Umlage p.P. aber vereinbart. Der Vermieter wäre ja schön blöd wenn er es nicht tun würde.
Das wäre nur zulässig, falls Personenumlage vereinbart wurde, also nicht allgemein. Ist kein Schlüssel vereinbart, gilt lt. BGB die Wohnfläche als Schlüssel. Heizkosten müssen lt. HKV nach Verbrauch abgerechnet werden. Eine Anpassung aller nicht nach Pers. umgelegter BK ist lt.BGB erst nach erfolgter Abrechnung ab übernächstem Monat möglich.
Voraussetzung ist eine formal und inhaltlich korrekte und fristgerecht zugestellte Abrechnung.
Nicht unbedingt. Nur dann wenn Umlageschlüssel nach Pers. vereinbart wurde.