Hobbyraum WEG Recht
Hallo, 1. Ich habe vor einem Jahr eine Eigentumswohnung mit sep. Hobbyraum (Bad und Heizung war schon drin) gekauft. Die anderen Eigentümer haben kein Problem damit, dass ich als Lehrerin den Raum als Arbeitsraum benutzen kann. Ein Eigentümer verkauft jetzt seine Wohnung und ich möchte auch in Zukunft keine Probleme haben. Kann ich einen Eigentümerbeschluss beschließen lassen , der mit das arbeiten generell im Hobbyraum erlaubt oder muss dafür die Teilungserklärung geändert werden, damit es rechtswirksam ist ????
- Nach allgemeiner Rechtslage darf man nach meiner Einschätzung einen Hobbyraum vielleicht 4h am Tag benutzen, wie sieht es eigentlich aus, wenn ich zwei nebeneinanderliegende Hobbyräume besitzen würde, wären das dann 8h ?
lieben Dank für Eure Antworten
6 Antworten
Hallöchen,
entweder der Notar oder der Architekt, der die Pläne für die Abgeschlossenheit & TE erstellt hat, wird in dem Raum kein klassisches Zimmer gesehen haben, welches zu Wohnzwecken geeignet sein soll, daher steht - so vermute ich - in den Plänen "Hobbyraum" und in der Teilungserklärung "Teilegentum", oder "SNR" für Sondernutzungsrecht.
In der Teilungserklärung wird auch etwas zur Nutzung stehen, bzw. wozu die Räume (Teileigentum und/oder Sondernutzungsrecht) nicht genutzt werden dürfen, z.B. Rotlicht, Vollküche (Gastronomie) oder ähnliches. An der Stelle bitte mal gucken. Alles andere geht. Es gibt natürlich auch regionale Unterschiede, in Berlin z.B. kann man eine teilgewerbliche Nutzung seiner Wohnung nicht ausschließen.
Rechtlich ist es so, dass man in den Räuen alles machen kann, was die TE erlaubt, ausser Wohnen.
Wo dieses Zeitlimit von 4Std. herkommt, weiss ich jetzt nicht, vermutlich ein kurioses Urteil, ist allerdings für nicht bindend.
Du kannst mir die TE auch gerne schicken, ggf. bräuchte ich auch den Grundriss aus der TE/Abgeschlossenheit (ist Teil der Teilungserklärung)
Hallo speedi, ich danke dir !!!!
Als Experte für WEG-Recht kann ich die Frage leicht beantworten.
Es kommt auf die Teilungserklärung drauf an. Ist der Hobbyraum als Sonderigentum ausgewiesen oder ist es gemeinschaftliches Eigentum. Sollte letzteres der Fall sein, so hast Du kein Sondernutzungsrecht, bzw. bräuchtest eine Abgeschlossenheitserklärung und Du müsstest den anderen Eigentümern MEA (Miteigentumsanteile) abkaufen.
Hierfür müssten allerdings alle Eigentümer einverstanden sein. Eine Kopfmehrheit wäre hier nicht ausreichend. Ich habe das alles schon mitgemacht, deshalb weiß ich das. Ich war aber auf der anderen Seite. Eine Miteigentümerin hat mir den Dachboden ausgebaut, welcher ebenfalls gemeinschaftliches Eigentum war.
Somit musste die Teilungserklärung geändert werden.
Du musst also zuerst bei der Hausverwaltung einen Antrag stellen, dass dieser Tagesordnungspunkt bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung kommt und darüber abgestimmt und beschlossen wird.
Wieviele Eigentümer seit ihr?
Wenn ihr z.B. 3 Eigentümer seit, würden bei "normalen" Beschlüssen 2 Eigentümer ausreichen, um einen positiven Beschluss hinzubekommen. Bei baulichen Veränderungen und bei Änderung von Sondernutzungsrechten müssen aber alle Eigentümer zustimmen.
Sollte der Hobbyraum aber schon als Sondereigentum eingetragen sein, wäre das kein, bzw. fast kein Problem für dich. Musst Du, um diesen Hobbyraum betreten zu können durch anderes Sonderigentum hindurch oder kannst Du ganz normal durch gemeinschaftliches Eigentum diesen Raum erreichen?
Werfe bitte einen Blick in die Abgeschlossenheitserklärung sowie in die Teilungserklärung, was genau dort deklariert wurde. Ein Hobbyraum gibt es meist wegen zu geringer Deckenhöhe und bzw. fehlender Fluctwege und dadurch bedingt ist ein längerer Aufenthalt nicht möglich in allen Bereichen. Also bei 2 Räumen keine Verlängerung. Viel Glück und ein Beschluß hilft hier (gegen die Bauordnung) nicht weiter.
Hallo Schleudermaxe, vielen Dank für Deine Antwort Abgeschlossenheitsheitserklärung liegt vor (Deckenhöhe ist auch okay). Die Bauordnung ist auch weniger das Problem sondern leider das WEG-Recht, das die Benutzung durch die Syntax '*Hobbyraum' einschränkt
Sind dort Kameras installiert oder Wanzen?
:-) Nein aber mein Nachbar bekommt immer mit, wenn ich in den Hobbyraum gehe, und ausgerechnet der will verkaufen, aber ansonsten hast du nicht so ganz unrecht
Für Wohnräume sind bestimmte Raumhöhen wohl verbindlich. Wie die Räume selbst genutzt werden, ist dem FA egal. Eine Vermietung als Wohnraum jedoch ist nur eingeschränkt möglich. - Dein Hobby ist deine Arbeit... ;-)