Kann eine Eigentümergemeinschaft das Wegerecht zu einer Vermieteten Garage dem Mieter entziehen?
Hallo, Folgendes Problem. Wir haben eine Eigentumswohnung zufrieden vermietet. Die dazugehörige Garage ist andersweitig vermietet, da die Wohnungsmieter sie nicht brauchen. Jetzt besteht die Eigentümergemeinschaft aus 12 Parteien, die mich anriefen um mir mitzuteilen, das der Garagenmieter, 1. In seiner Garage ca. 10 Motorräder hält (das ist ja nicht verboten) 2. An den Motorrädern rumschraubt und über dem Garagenhof wohl probefahrten macht. 3. Mehrere Fremde einläd, sich die Motorräder anzuschauen undsie dementsprechend zu verkaufen.. 4. In Nacht und nebel aktionen Motorräder ankarrt und andere wegbringt. Sehr verdechtig. Habe ihn drauf angesprochen und ihn gesagt das er von mehren beobachtet wurde und das er es unterlassen sollte, falls er sowas macht. Der Mieter ist direkt unter die Decke gegangen und hat mir wiederum erzählt, das das alles nicht war sei. Endeffekt: Aussage gegen Aussage Was kann die Hausgemeinschaft jetzt noch machen ? Wegerecht entziehen ?
10 Antworten
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ist erlaubt. Eine Garage ist zum Abstellen von Kfz da. Wieviele das sind, steht nirgends.
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Eine Garage ist keine Werkstatt. Ab und zu mal etwas am Kfz machen ist ok und vielleicht auch notwendig. (Z. B. Glühlampen wechseln, Wasser nachfüllen, Reinigung etc.) Aber sicher nicht zerlegen und wieder zusammen bauen, Ölwechsel, Öl nachfüllen usw. Das ist dann schon werkstattmäßig und geht über die normale vertragliche Nutzung hinaus. Unnötige Fahrten sind immer zu vermeiden. Probefahrten sind unnötige Fahrten. Zumindest im Bereich der Wohnanlage, da sie einfach störend sind.
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erlaubt. Wenn aber der An- und Verkauf erkennbar gewerblich ist, dann geht das über die normale Nutzung der Garage hinaus. Erkennbar könnte es sein, wenn z. B. an der Garage, am Auto des Mieters oder gar in Zeitungs- und Internetanzeigen mit Motorradan- und verkauf geworben wird. Womöglich noch unter Angabe der Garagenadresse.
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Wenn Du Nacht und Nebel wörtlich meinst. Also nächtliche Aktionen, die mit Lärm verbunden sind, kann das untersagt werden. Einen Verdacht auf kriminelle Delikte könnte man bei der Polizei anzeigen, aber das sollte dann schon Hand und Fuß haben und löst das Problem auch nicht unbedingt. Erst recht nicht, wenn der Verdacht letztlich haltlos is.
Auch um gegenüber den anderen Eigentümern das notwendige nachzuweisen, würde ich Dir folgendes vorschlagen:
Schreibe den Garagenmieter unter Hnweis auf Mietvertrag und ggf. Hausordnung an und bitte ihn, Werkstattarbeiten an den Motorrädern nicht mehr in und vor der Garage durch zu führen, sowie keine Probefahrten mehr zu machen. Weise ihn darauf hin, dass die Garage lediglich zum Abstellen von Kfz genutzt werden darf und eine erkennbare gewerbliche Nutzung (An- und Verkauf) untersagt ist.
Bitte ihn unter Hinweis auf die anderen Eigentümer und Bewohner, dass er sich an eine übliche Nutzung der Garage halten möge, da sonst unweigerlich zu erwarten ist, dass die Eigentümer auf Kündigung des Mietvertrags drängen würden und Du nichts dagegen machen könntest.
Sollte sich nichts am Verhalten und an den Beeinträchtigungen ändern, solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen, denn dann sind Abmahnung und ggf. Kündigung erforderlich oder auch das Abwehren von evt. solchen Ansinnen der übrigen Eigentümer.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Bist Du bei Haus&Grund? Könnte sinnvoll sein, da mal hin zu gehen.
Danke für die Antwort. Ja eine Rechtsschutzversicherung habe ich. Ich werde dem Mieter nochmal anschreiben und ihn auffordern sich an den Mietvertrag zu halten.
die Hausgemeinschaft kann gar nichts machen! Bei einer nicht genehmigten gewerblichen Nutzung kannst du dem Mieter dies untersagen und abmahnen und dann eventuell kündigen
Eine Garage ist nur dann eine Garage, wenn darin ein Kfz abgestellt wird. Sie darf nicht als Werkstatt oder Abstellraum zweckentfremdet werden. Bei Verstößen kommt die Bauaufsicht; um das zu vermeiden ist die Gemeinschaft nach WEG verpflichtet, einzuschreiten.r
Die Gemeinschaft nach WEG wird vom Verwalter vertreten, der aber dazu eindeutige Beschlüsse der Eigentümerversammlung braucht. Und diese Beschlüsse müssen bei Veränderung des Gemeinschaftseigentums (z.B. tragende Wände) mehrheitlich und bei Gewährung eines Sondernutzungsrechts einstimmig erfolgen.
Ein Motorrad ist ein Kfz und wie viele Motorräder der Mieter besitzt, ist seine Sache.
Das war nicht das Problem. Unzulässig sind die Arbeiten an den Kfz!!
Das kann doch den Leuten egal sein, was der Typ in der Garage macht... Solange er keinen schädigt...
Naja, ein Swingerclub ist ja auch was anderes, als wenn ein Mann und seine Kumpels ihr Hobby oder sonst was ausüben...!? Auch wenn er vll für andere an Motorrädern schraubt, was ist daran denn so schlimm, ich versteh nicht warum die Leute sich darüber so aufregen... Solange die nicht rumpöpeln und Chaos verbreiten.
nene, gewerbliche nutzung ist in so reinen wohngebieten auch nicht fein
was würdest du sagen, wenn deine nachbarin aus ihrer wohnung einen swingerclub macht?
Du kannst ihm kündigen - wenn Du das willst.
Für Garagen besteht nicht ein so restriktives Kündigungsrecht wie für Wohnungen.
Die Hausgemeinschaft kann ihn anzeigen wegen nächtlicher Ruhestörung und vielleicht noch diverser anderer Dinge. Aber so lange er Mieter Deiner Garage ist, kann ihm keiner verbieten, sich dort aufzuhalten und da entlang zu fahren.
... und wer bitte vertritt die WEG? Bestimmt nicht ein ET und hier sogar gleich 12, oder?