Hinterlassenschaften beim Eigentümer abladen?


26.10.2021, 19:51

Der rechtmäßige Eigentümer wäre doch somit dafür verantwortlich diese Gegenstände zu entsorgen, oder sehe ich das falsch? Nur, weil ich diese Gegenstände an mich genommen und zum Eigentümer verbracht habe, wird es ja nicht automatisch zu meinem Eigentum (so sehe ich das)

3 Antworten

Das Problem könnte Sachbeschädigung sein.*

Du kannst den werten Menschen auffordern, die Sachen abzuholen. Macht er wahrscheinlich nicht. Dann kannst Du das Zeug nach einer gewissen Frist (die der Gesetzgeber leider nicht vorgeben hat) entsorgen lassen und dem Eigentümer die Rechnung schicken. Wirst Du dann wahrscheinlich einklagen müssen.

Oder * Du greifst auf Deine ursprüngliche Idee zurück und bringst ihm das Zeugs. Dabei solltest Du sicher sein, dass Du Zeugen dabei hast, was Du alles ablieferst (plus Fotos) und, dass der Kollege zu Hause ist. Nicht, dass das Zeug gestohlen wird oder vom Regen nass. Vor die Türe legen, klingeln, freundlich grüßen, wenn er aufmacht und nach Hause fahren.

Schöne Frage. Geschäftsführung ohne Auftrag? Ich sähe da weder straf- noch zivilrechtlich ein Problem.

Wenn ich Deine Geldbörse finde und sie, weil ich gerade in der Gegend bin, einfach in Deinen Briefkasten würfe, wäre das ja wohl auch kein Problem.

Bei Deiner Idee käme bestenfalls noch ein Hausfriedensbruch in Frage. Dürfte aber konsequenzenlos sein.

Moin,

ja, in der Tat ist der den Müll illegal entsorgt hat dafür verantwortlich. Den Müll auf keinen Fall anfassen noch umlagern, denn dann bist Du der Täter.

Das ist eine Ordnungswiedrigkeit und sollte beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden!

MfG

baschi3587 
Beitragsersteller
 26.10.2021, 19:57

Es geht leider um Hinterlassenschaften innerhalb einer Wohnung des Vormieters. Nicht um Müll in der Hinsicht. Die Hinterlassenschaften sollen jetzt halt dem jenigen Eigentümer hingebracht werden.

LKuIK  26.10.2021, 19:59
@baschi3587

vertstehe ich das richtig, Du bist Nachmieter? Dann wäre der Vermieter in der Pflicht.

baschi3587 
Beitragsersteller
 26.10.2021, 20:01
@LKuIK

Nein ich bin nicht Nachmieter. Ja, der Vermieter ist in der Pflicht und der Vermieter ist seiner Pflicht auch nachgekommen. Das soll nun aber erledigt werden. Der Vermieter soll es nicht länger einlagern. Wenn die Hinterlassenschaften beim Eigentümer liegen, muss er sich doch dann um die Entworgung kümmern, da es doch sein Eigentum ist. Er soll so quasi zur Entsorgung gezwungen werden. Nur ich frage mich, was könnte mir passieren, wenn ich dem Eigentümer die Sachen einfach hinlege. Könnte ich in irgendeiner Hinsicht dafür belangt werden? Es wird aufjedenfall nicht in die Umwelt geworfen, sondern ich habe vor, es ihm vor die Tür zu legen wo er jetzt wohnt.

LKuIK  26.10.2021, 20:07
@baschi3587

So einfach ist das nicht. Der die "Hinterlassenschaft" verursacht hat, muß mit Terminsetzung aufgefordert werden alles zu entsorgen, anderfalls wird dies durch Dritte kostenpflichtig zu Lasten des Verursachers getan.

baschi3587 
Beitragsersteller
 26.10.2021, 20:09
@LKuIK

Ja das weiß ich. Aber wenn dieser Weg nicht gegangen wird und man sich quasi selbst drum kümmert? Was kann mir dann passieren wenn ich ihm die Klotten da hinlege? Das will ich ja wissen. Alles andere dauert ewig und kostet unnötig Geld.

LKuIK  26.10.2021, 20:19
@baschi3587

Das schrieb ich scon im ersten Beitrag, da wird des "Opfer" zum "Täter"

"Möglichkeit" wäre, wenn die Person z.Bsp. einen PKW-Anhänger hat, kann dieser damit beladen werden. Auf keinen Fall die Hinterlassenschaft im öffentlichen Raum ablegen. Wohnt der Verursacher in einer Mietwohnung, darf es auch nicht vor die Wohnungstür oder Keller gelegt werden.