Sind Haustürschlüssel bei Eigentumswohnungen Gemeinschaftsteigentum?
Bei meinem Mieter in der Eigentumswohnung ist der Haustürschlüssel (nicht Wohnungstür) abgebrochen.
Gehört die Haustür und der Schlüssel zum gemeinschaftlichen Eigentum und muß somit von allen Eigentümern bezahlt werden?
2 Antworten
wenn man einen kräftigen Mieter hat, hat der auch sicher einen kräftigen Geldbeutel.
Üblicherweise brechen Schlüssel nicht ab oder durch, dann ist halt ein neuer zu beschaffen, die Gemeinschaft hat ja nicht mit Hand angelegt, sonst könnte der Schlüssel natürlich leicht brechen.
Will s mal noch verdeutlichen : Auch wenn Dein Mieter beim Einzug den Putz im Flur beschädigt, ist der zwar Gemeinschaftseigentum, wird deshalb aber nicht von der Gemeinschaft bezahlt. Sicherlich nutzt die Gemeinschaft als solche viele weitere Schlüssel, die auch nicht alle bauartbedingt zerbrechen.
wer ist das ? Königlich Bayerisches Amtsgericht ?
Beide Türen gehören ja der WEG, also muss diese auch für Ersatz sorgen und bei Bruch auch bezahlen.
Zum Glück bist Du nicht der Bestimmer.
Wenn ein Schlüssel bricht, so sogar die Gerichte hier bei uns, ist der Brecher nicht in der Haftung.