Hallo liebe Community!
Ich versuche die Situation kurz darzustellen:
(A= Freundin, B= Ich, C= Eltern meiner Freundin)
Juni 2019: A und B ziehen zusammen in einer 1-Zimmer-Mietwohnung (37qm,), B ist Hauptmieter, A ist Untermieterin, A+B teilen alle kosten (Miete,BK, Nebenkosten, Lebensmittel) fair auf. Zusammen haben die beiden sich Möbel gekauft und die Wohnung geschmackvoll und gemütlich eingerichtet.
Jänner 2020: C haben eine 3-Zimmer-Eigentumswohnung (70qm) gekauft und bereits zur Hälfte bezahlt. A soll die Wohnung als Eigentum überschrieben bekommen, dort einziehen und den restlichen Kredit (600€) + anfallende Wohnkosten (200-300€) bezahlen.
C haben auch Möbel gekauft und die komplette Wohnung bereits eingerichtet inklusive Dekoration. Sie wollen keine Möbel von der ehemaligen Wohnung. Weiterhin behalten C auch Schlüssel zur Wohnung und möchten in ihrem selbst eingerichteten Gästezimmer ab und zu ihre Freunde/Bekannte übernachten lassen.
A ist begeistert von der großen Wohnung (70qm) und möchte dass B mit ihr dort sofort einzieht und die Hälfte des Kredits und der Wohnkosten mit bezahlt. Die Möbel der alten Wohnung möchte A verkaufen.
A ist begeistert denn:
1) Die Wohnung ist doppelt so groß wie die alte und komplett neu (Erstbezug).
2) Die Wohnung ist mit 70qm sehr günstig. Gesamtkosten der alten Wohnung (37qm für 650€), die kosten der neuen Wohnung (70 qm für 900€).
B ist alles andere als begeistert:
1) B soll die Eigentumswohnung seiner Freundin bzw. Ihrer Familie mit abbezahlen, ist und wird aber selber kein Eigentümer.
2) C haben die komplette Wohnung bereits eingerichtet und wollen keine Möbel der alten Wohnung dort haben. Es würde sich für B anfühlen wie eine fremde Wohnung bzw. eine Ferienwohnung.
3) C behalten Schlüssel und haben ein Gästezimmer eingerichtet, dass sie mit nutzen wollen. B hat also keine normalen Rechte wie bei einer Mietwohnung.
4) Im Falle einer Trennung steht B also ohne Wohnung und ohne Möbel da und muss komplett von vorne anfangen. A hingegen hat mit B's Hilfe eine Eigentumswohnung abbezahlt.
Wie denkt Ihr darüber?
Zum Glück bist Du nicht der Bestimmer.
Wenn ein Schlüssel bricht, so sogar die Gerichte hier bei uns, ist der Brecher nicht in der Haftung.