Eigentum und Besitz für Mieter?
Hallo. Ich habe eine Frage bezüglich Eigentum und Besitz eines Mieters. Ich weiss das ich Recht habe, ich möchte nur gerne wissen ob ihr das genauso seht.
Als ich vor einigen Jahren in eine Wohnung zog stand dort im Keller bereits ein riesiger Schrank. Meine Vormieterin wollte ihn damals nicht entsorgen weil sie meinte der stand auch schon dort bevor sie einzog. Und so blieb dieses Monster die ganzen Jahre über eben bei uns im Keller. Als wir vor kurzem auszogen sagte ich meinem Vermieter er soll den Schrank bitte selbst entsorgen da es nicht unserer war. Der stimmte zu und sagte mir er entsorge ihn demnächst.
Als wir dann unseren Sperrmüll in der Siedlung hatten, bot ich ihm freundlicherweise an seinen Schrank bei uns mit auf den Sperrmüll zu stellen. Und der ging natürlich davon aus das wir diesen Schrank mitentsorgen werden obwohl davon nie die Rede war. Das wäre aber natürlich das einfachste für Ihn. Als ich ihm dann sagte das er den Schrank nicht einmal auseinander gebaut hat und wir auch nicht ausgemacht haben das wir das Ding an die Sperrmüll Stelle schleppen werden, rastete er aus und und will mir nun andrehen das ich dafür verantwortlich bin den zu entsorgen und das der Schrank mir gehört weil ich ihn bei der Wohnungsübergabe damals "mitübernommen" habe?! Erst stimmt er mir zu das es sein Eigentum ist und wir über die Mietzeit nur die Besitzer waren und jetzt will er mir anhängen das ich der Eigentümer bin... achja und dann will er mich noch anzeigen wegen Beleidigung weil ich gesagt habe, dass wir uns den Schrank nicht andrehen lassen nur weil er zu faul ist den selbst zuschleppen. Die Polizei wird sich bestimmt freuen über solche Nichtigkeiten...
Er ist der Wohnungseigentümer, der Schrank war schon dort als wir eingezogen sind. Beim Auszug sind wir nicht dazu verpflichtet ihn zu entsorgen. Vorallem nicht wenn er mir erst zustimmt und dann aus Wut doch wieder das Gegenteil behauptet.
8 Antworten
Es ist dein Schrank, du hast ihn vom Vormieter übernommen, dieser wollte ihn eigentlich abholen, was er nicht getan hat, du hättest also damals schon auf die Entfernung des Schrankes durch den Vormieter oder Vermieter bestehen müssen. So ist er in deinen Besitz übergegangen.
Der Vermieter darf deine Räumlichkeiten nicht betreten, er hätte also den Schrank in deinem Keller gar nicht auseinandernehmen dürfen, wenn es tatsächlich so gelaufen währ wie du gesagt hast.
Wenn er den Schrank mit übernimmt, so muss das im Übernahmeprotokoll verankert sein, du hattes nur seine mündliche Zusicherung, das der Schrank drin bleiben kann. Die ist nichts wert.
Also kümmer dich drum, das der Schrank raus kommt oder hol dir das schriftliche Einverständnis des Vermieters, das der Schrank drin bleiben kann.
Die Drohung mit der Anzeige wegen Beleidigung kannst Du vergessen. Die nimmt die Polizei womöglich gar nicht erst an und das weiß bestimmt auch Dein Ex-Vermieter.
Aber ansonsten:
Erst stimmt er mir zu das es sein Eigentum ist und wir über die Mietzeit nur die Besitzer waren und jetzt will er mir anhängen das ich der Eigentümer bin...
Nicht alles, was man im ersten Augenblick meint, muss auch richtig sein. Oftmals stellt sich heraus, dass die Sache dann doch etwas anders liegt, als man im ersten Moment glaubte. Gefühle wie Wut, Enttäuschung o. ä. ändern nicht die Fakten.
So ist es überhaupt nicht eindeutig, dass Du recht hast. Der Vermieter könnte genauso recht haben.
Sicher hat er in der Vergangenheit den Fehler gemacht, von vorherigen Mietern nicht das Entfernen des Schranks zu verlangen. Somit ist unklar ob und wann der Schrank tatsächlich in sein Eigentum übergegangen ist. Wurde er immer nur von einem Mieter auf den nächsten weiter gegeben, weil jeder den Schrank praktisch fand, gehört er nicht ihm, sondern Dir. Wurde er irgendwann erlaubterweise zurück gelassen und der nächste Mieter, der den Schrank im Kellerabteil vorfand beim Einzug meinte, er könne ruhig dort stehen bleiben, dann ist der Schrank Eigentum des Vermieters. Lohnt es sich wirklich, darüber zu streiten?
Was ich als Vermieter tun würde: Entweder den Schrank dem nächsten Mieter "andrehen", dann bleibt er einfach auch die nächsten Jahre im Keller oder aber ganz kurz und ziemlich schmerzlos das Ding zerlegen und entsorgen. Sollten dabei Kosten entstehen, wie Entsorgungsgebühr, Abtransport etc., würde ich diese erst einmal von der Kaution abziehen. Dann soll doch der Mieter hinterher die Rückzahlung des restlichen Kautionsbetrags einklagen.
Mit Übernahme der Mietsache vom Eigentümer /Vermieter wird Wohnung samt Keller und das darin befindliche Inventar Besitz des Mieters. Nach Mietende ist der Besitz an den Eigentümer ohne Schaden wieder heraus zu geben.
Was die Vormieterin sagte oder meinte, ist hier aktuell uninteressant. Die Vormieterin war und ist nicht dein Vertragspartner.
Richtig war euer Anerbieten, den Schrank mit der Sperrmüllentsorgung entsorgen zu lassen, wobei auch hier das pro cedere keine Rolle spielt. Ihr habt vermutlich dem Vermieter gestattet, euren Keller zu betreten und den Schrank zu entfernen. Der Eigentümer hat das nicht wahrgenommen, also bleibt der Schrank in eurem Besitz bis der Mietvertrag endet.
Meinungen anderer Kommentare sind hier zum größten Teil falsch. Kritisch ist nur der Nachweis, dass ihr den Schrank mit Mietbeginn übernommen habt, Zeugen dieses Vorganges wären von Vorteil.
Prinzipiell hast du den Schrank mit der Wohnungsübername auch übernommen und er ist dein Eigenes geworden. Somit bist du auch dafür zuständig. Wenn du die ursprüngliche gegenteilige Aussage des Vermieters nicht beweisen kannst, ist der Schrank dein Problem.
Die entscheidende Frage ist, was von dem was du schreibst kannst du beweisen ?
Wäre der Schrank Eigentum des Vermieters, so müsste er im Mietvertrag als mitvermietet aufgeführt sein, was er wohl kaum ist. Ist er wenigstens im Übergabeprotokoll erwähnt?
Anspnsten schuldest du erst einmal die Rückgabe der Wohnung in ausgeräumten Zustand. Und das würde bedeuten, du musst ihn entsorgen .