Eigentum und Besitz für Mieter?

8 Antworten

Es ist dein Schrank, du hast ihn vom Vormieter übernommen, dieser wollte ihn eigentlich abholen, was er nicht getan hat, du hättest also damals schon auf die Entfernung des Schrankes durch den Vormieter oder Vermieter bestehen müssen. So ist er in deinen Besitz übergegangen.

Der Vermieter darf deine Räumlichkeiten nicht betreten, er hätte also den Schrank in deinem Keller gar nicht auseinandernehmen dürfen, wenn es tatsächlich so gelaufen währ wie du gesagt hast.

Wenn er den Schrank mit übernimmt, so muss das im Übernahmeprotokoll verankert sein, du hattes nur seine mündliche Zusicherung, das der Schrank drin bleiben kann. Die ist nichts wert.

Also kümmer dich drum, das der Schrank raus kommt oder hol dir das schriftliche Einverständnis des Vermieters, das der Schrank drin bleiben kann.

Fragmalnach123 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 09:03

Wir haben dort nicht mehr gewohnt und er war schon tausendmal dadrinn..

Die Drohung mit der Anzeige wegen Beleidigung kannst Du vergessen. Die nimmt die Polizei womöglich gar nicht erst an und das weiß bestimmt auch Dein Ex-Vermieter.

Aber ansonsten:

Erst stimmt er mir zu das es sein Eigentum ist und wir über die Mietzeit nur die Besitzer waren und jetzt will er mir anhängen das ich der Eigentümer bin...

Nicht alles, was man im ersten Augenblick meint, muss auch richtig sein. Oftmals stellt sich heraus, dass die Sache dann doch etwas anders liegt, als man im ersten Moment glaubte. Gefühle wie Wut, Enttäuschung o. ä. ändern nicht die Fakten.

So ist es überhaupt nicht eindeutig, dass Du recht hast. Der Vermieter könnte genauso recht haben.

Sicher hat er in der Vergangenheit den Fehler gemacht, von vorherigen Mietern nicht das Entfernen des Schranks zu verlangen. Somit ist unklar ob und wann der Schrank tatsächlich in sein Eigentum übergegangen ist. Wurde er immer nur von einem Mieter auf den nächsten weiter gegeben, weil jeder den Schrank praktisch fand, gehört er nicht ihm, sondern Dir. Wurde er irgendwann erlaubterweise zurück gelassen und der nächste Mieter, der den Schrank im Kellerabteil vorfand beim Einzug meinte, er könne ruhig dort stehen bleiben, dann ist der Schrank Eigentum des Vermieters. Lohnt es sich wirklich, darüber zu streiten?

Was ich als Vermieter tun würde: Entweder den Schrank dem nächsten Mieter "andrehen", dann bleibt er einfach auch die nächsten Jahre im Keller oder aber ganz kurz und ziemlich schmerzlos das Ding zerlegen und entsorgen. Sollten dabei Kosten entstehen, wie Entsorgungsgebühr, Abtransport etc., würde ich diese erst einmal von der Kaution abziehen. Dann soll doch der Mieter hinterher die Rückzahlung des restlichen Kautionsbetrags einklagen.

Indianer66  09.11.2019, 02:57
Sollten dabei Kosten entstehen, wie Entsorgungsgebühr, Abtransport etc., würde ich diese erst einmal von der Kaution abziehen. Dann soll doch der Mieter hinterher die Rückzahlung des restlichen Kautionsbetrags einklagen.

Ist aber auch nicht die feine Art ! * Lach *

Mit Übernahme der Mietsache vom Eigentümer /Vermieter wird Wohnung samt Keller und das darin befindliche Inventar Besitz des Mieters. Nach Mietende ist der Besitz an den Eigentümer ohne Schaden wieder heraus zu geben.

Was die Vormieterin sagte oder meinte, ist hier aktuell uninteressant. Die Vormieterin war und ist nicht dein Vertragspartner.

Richtig war euer Anerbieten, den Schrank mit der Sperrmüllentsorgung entsorgen zu lassen, wobei auch hier das pro cedere keine Rolle spielt. Ihr habt vermutlich dem Vermieter gestattet, euren Keller zu betreten und den Schrank zu entfernen. Der Eigentümer hat das nicht wahrgenommen, also bleibt der Schrank in eurem Besitz bis der Mietvertrag endet.

Meinungen anderer Kommentare sind hier zum größten Teil falsch. Kritisch ist nur der Nachweis, dass ihr den Schrank mit Mietbeginn übernommen habt, Zeugen dieses Vorganges wären von Vorteil.

Prinzipiell hast du den Schrank mit der Wohnungsübername auch übernommen und er ist dein Eigenes geworden. Somit bist du auch dafür zuständig. Wenn du die ursprüngliche gegenteilige Aussage des Vermieters nicht beweisen kannst, ist der Schrank dein Problem.

Fragmalnach123 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 08:57

Nein im gegenteil, wenn ich den schrank von der vormieterin gekauft hätte wäre es mein Eigentum. Nicjt wenn sie ihn einfach unten stehen lässt und wir ihn sozusagen akzeptieren mussten.

JayCeD  08.11.2019, 09:03
@Fragmalnach123

Doch genau so ist es, alles was dein Vormieter in der Wohnung lässt, wird dein Eigentum wenn du die Wohnung so übernimmst. Unabhängig davon, ob du dafür bezahlst oder er es dir quasi schenkt. Glaube mir ich habe das Gleiche schon durch.

Du hättest vor dem Einzug/ bei Wohnungsübergabe dagegen protestieren und auf die Entfernung des Schrankes bestehen müssen.

Jetzt ist es deiner.

Fragmalnach123 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 09:04
@JayCeD

So ein schmarn! Es war ja nichtmal der besitz meiner vormieterin

JayCeD  08.11.2019, 09:07
@Fragmalnach123

Natürlich war er in ihrem Besitz. Und da sie ihn selbst übernommen hat, war er, bis sie ihn an dich weiter gegeben hat, auch ihr Eigentum. Auch wenn ihr das nicht unbedingt klar war.

Mach einfach gar nichts, warte bis vom Vermieter die Rechnung für die Entsorgung kommt und lass dir das in ca. ein bis zwei Jahren nochmal vom Gericht erklären.

Fragmalnach123 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 09:12
@JayCeD

Und wieso sagt der vermieter dann zu mir das er ihn entsorgen wird und dann plötzlich doch nicht mehr? Haben ihm auch am Telefon gesagt, wir hätten ihm geholfen wenn er ihn wenigstens auseinandergebaut hätte. So hätten wir den Schrank garnicht die treppen raufbekommen.

Fragmalnach123 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 09:20
@JayCeD

Er hat mir doch schriftlich (per whatsapp) zugestimmt den selbst zu entsorgen

JayCeD  08.11.2019, 09:30
@Fragmalnach123

Wenn du es schriftlich hast, bist du raus und es ist wirklich dein Problem.

Fragmalnach123 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 09:34
@JayCeD

Also bin ich raus.

schelm1  08.11.2019, 09:44
@Fragmalnach123

Na-ja, bald ist Weihnachten und der Schrank war von Ihren Vorgängern als ein vorgezogenes Geschenk an Sie gedacht, welchem Sie, dies so duldend, nicht widerstehen konnten.

Nun haben Sei einen Schrank zu eigen.

Die entscheidende Frage ist, was von dem was du schreibst kannst du beweisen ?

Wäre der Schrank Eigentum des Vermieters, so müsste er im Mietvertrag als mitvermietet aufgeführt sein, was er wohl kaum ist. Ist er wenigstens im Übergabeprotokoll erwähnt?

Anspnsten schuldest du erst einmal die Rückgabe der Wohnung in ausgeräumten Zustand. Und das würde bedeuten, du musst ihn entsorgen .

Fragmalnach123 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 09:02

Nein der wurde nie erwähnt. Wenn er die wohnung kauft und fer Schrank da mit drinn stand ist das auch sein schrank.

AnglerAut  08.11.2019, 09:03
@Fragmalnach123

Oder du hast ihn vom Vermieter übernommen. Hier liegt eben das beweisproblem. Und laut Vertrag schuldest du erst mal die Rückgabe der Wohnung in leerem Zustand.

Fragmalnach123 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 09:22
@AnglerAut

Hmm ok danke dir

imager761  09.11.2019, 08:30
@Fragmalnach123

Ja, aber wenn man den nicht vom Eigemtümer entfernt verlangt, übernimmt man ihn eben und muss ihn dann auch entsorgen.