Beleidigender Brief durch Hausverwalter?
Es handelt sich um den Eigentümer einer Wohnung mit mehreren Parteien. Der Eigentümer sitzt im Rollstuhl und die beanstandeten Lärmemissionen gehen nicht von diesem aus, sondern werden im wesentlichen durch Kinder im Stockwerk darüber verursacht. Es kommt vor, daß dem Rollstuhlfahrer mal etwas runterfällt, das soll auch nicht bestritten werden, nur wird dieser mittlerweile pauschal für jegliche Art von Lärm im Haus verantwortlich gemacht.
Die in dem beigefügten Brief des Hausverwalters bezeichneten Geruchsbelästigungen beruhen auf der medizinischen Notwendigkeit des Rollstuhlfahrers, zu katheterisieren. Das entsprechende Medikament in Verbindung mit Urin riecht sicher unangenehm, doch ist es auch mit diversen Geruchsneutralisatoren nicht zu 100% zu eliminieren.
Nun ist die Situation derart am eskalieren, daß die Eigentümergemeinschaft bei der demnächst stattfindenden Eigentümerversammlung wohl einen Beschluß nach §18 WEG fassen wird (Veräußerung des Wohneigentums) und damit den Eigentümer zum Verkauf seines Eigentums zwingen will.
Dies zum Hintergrund der Frage, die ich stellen will und zwar:
Muss sich der Eigentümer eine solche Ausdrucksweise bieten lassen oder welche Möglichkeiten hat er ggf. , sich dagegen zur Wehr zu setzen?
3 Antworten
Der so angeblich zu Unrecht beschuldigte sollte sich einen Anwalt nehmen, einen Gutachter beauftragen, der die angeblich falschen Behauptungen gutachterlich widerlegt.
Der Verwalter wird sich danach überlegen, ob er solche vermeintlich falschen Behauptungen ungeprüft wiederholt.
Vom Gefühl her würde ich sagen der Eigentümer sollte den WEG Beschluss, wenn er denn kommt, angreifen.
Wie willst du dich denn da zur Wehr setzen. Bitte lass es auf sich beruhen. Wir im Justizdienst haben schon genug Strafsachen zu bearbeiten, da brauchen wir nicht noch sowas. Das sind solche Kleinigkeiten, die man selber klären kann!
Mal unter uns würde ich ein genauso formuliertes Antwortschreiben zurücksenden^^