Das Hausrecht nicht ausüben dürfen, Polizei greift nicht ein, hat ein lebenslanges Wohnrecht mehr Gewicht als der eigene Besitz?
Es geht um eine Freundin von mir die Haus und Grundstückseigentümerin eines 2 Familienhauses ist. Sie selbst wohnt im Erdgeschoss. Im Obergeschoss wohnt ihr ex - Freund, der von ihr ein lebenslanges Wohnrecht bekommen hatte, aufgrund der Lebenspartnerschaft die einmal bestanden hatte.
Seit einem Jahr sind die beiden getrennt, er hatte die Beziehung beendet, in dem er sie aus der oberen Wohnung geschmissen hatte und weiterhin ihr Eigentum in der oberen Wohnung einbehält und auch nach mehrmaligen aufforderns nicht rausrückt. Nochmal zum mitschreiben, er hat nur Wohnrecht und sie ist alleinige Eigentümerin des Besitzes.
Seit fast einem Jahr präsentiert er immer wieder seine neue Freundin im Haus, die auch bei ihm hin und wieder nächtigt.
Meine Freundin hat ihr gegenüber schriftlich und mündlich ein Hausverbot ausgesprochen, da sie ja das Hausrecht hat, wo die neue Freundin sich aber nicht daran hält.
Meine Freundin hat auch schon mehrmals bei der Polizei angerufen, wegen Hausfriedensbruch. Doch die Polizei fühlt sich dafür nicht zuständig und meint das sei eine zivilrechtliche Sache.
Er selbst hat aber seine ex- Freundin, die Eigentümerin des Hauses, bei der Polizei wegen Diebstahls angezeigt, nachdem sie ein kleinen Teil Ihres Eigentums vom Obergeschoss sichergestellt hatte, Kaufbelege besitzt sie, als nachweis das es um Ihr Eigentum handelt.
Da kann die Polizei natürlich aktiv werden um seine Anzeige wegen Diebstahls, was ja kein DIebstahl war, aufzunehmen. Aber wenn es um das Hausrecht geht, da sieht die Polizei sich nicht für zuständig wegen Hausfriedensbruch aktiv zu werden.
Jetzt mal meine blöde Frage: hat man als Eigentümer keine Rechte mehr? Hat man als jemand der nur Wohnrecht hat mehr Rechte und kann machen und tun was man will?
7 Antworten
Sorry! Aber wie blauäugig muß man sein, jemandem aufgrund einer Beziehung lebenslanges Wohnrecht einzuräumen? Das ist, als hätte sie ihm die Wohnung direkt überschrieben und nur sehr schwer wieder rückgängig zu machen (grober Undank, körperliche Gewalt o.Ä., der Anwalt, der unbedingt hinzugezogen werden sollte weiß es genauer). Den Besuch seiner Freundin kann Deine Freundin ihm übrigens nicht verbieten.Jeder darf in den ihm zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten Besuch empfangen, erstrecht, wenn es sich um eine abgeschlossene Wohnung handelt.
Zum Thema Diebstahl: Deine Freundin hat sich widerrechtlich Gegenstände aus dem Besitz ihres Ex-Freundes angeeignet. Sie hat diese wohl bezahlt und kann das auch belegen. Aber kann sie auch belegen, dass sie ihm diese Gegenstände nicht geschenkt hat? Wie ist er sonst in den Besitz gelangt? Seinerseits durch Diebstahl? Wenn ja: Warum wurde das nicht angezeigt?
Ich möchte niemanden mit dieser Antwort niedermachen! Ganz offensichtlich ist Deine Freundin da auf jemanden hereingefallen, der ganz bewußt andere Menschen manipuliert und genau weiß, wie er das anstellt und wie weit er gehen kann, um "im legalem Rahmen" zu bleiben. Schwierig, so einen "Parasiten" entgültig und auf rechtlich einwandfreie Weise loszuwerden. Der erste Weg sollte tatsächlich zum Anwalt führen.....Viel Erfolg!
Es gibt genügend Zeugen das es um nicht Geschenkte Sachen handeln.
Sicher schon mal ein Vorteil, bzw. "ein Punkt" für Deine Freundin. Denn solche Anzeige , nachweislich zu Unrecht erstellt, dürfte vor Gericht später schon mit zum "Tatbestand" Grober Undank beitragen. Ich denke auch, dass man möglichst darauf achten sollte, im direktem Umgang mit diesem Menschen immer jemanden dabei zu haben, der ggf. Äußerungen dieser Person bezeugen kann (Bedrohungen, Beleidigungen, Erpressungen....)
Zu deinem zweiten Absatz: Sie haben in dieser Wohnung, wenn ich das richtig gelesen habe, vorher gemeinsam drin gewohnt. Da ist es doch natürlich, dass jemand, der sich Gegenstände kauft, diese dort auch aufbewahrt und wieder mitnimmt, sollte die Trennung erfolgen. Also sollte er beweisen, dass es angebliche Schenkungen waren, was wohl nicht der Fall gewesen ist.
Zu der eigentlichen Frage: Der Ex-Freund hat ein lebenslanges Wohnrecht und ist damit rechtmäßiger Besitzer der Wohnung. Die Wohnung ist ein durch das Grundgesetz besonders geschützter Raum, in welchem der Wohnungsbesitzer (fast) uneingeschränkt tun und lassen kann, was er will. Dazu gehört auch, nach eigenem Gusto Besuch zu empfangen - auch die neue Freundin.
Insofern ist die Erteilung des Hausverbotes unwirksam, es liegt kein Hausfriedensbruch vor.
In aller Kürze: Deine Freundin ist im Unrecht - und das ist sie selbst schuld. Wie kann man so blöde sein, ein lebenslanges Wohnrecht zu gewähren?
Nun ja, Vorhaltungen helfen da leider nicht weiter, das sie ein lebenslanges Wohnrecht gewährt hat, das Kind ist nun mal in den Brunnen gefallen....
Darf er auch weiterhin Ihr Eigetum einbehalten nach Lust und Laune?
Nein, das darf er natürlich nicht. Der Weg ist aber eine saubere Formulierung des Herausgabeverlangens, wenn diesem nicht entsprochen wird, die Zivilklage - und nicht der widerrechtliche "Einbruchdiebstahl", der richtigerweise nun strafrechtlich verfolgt wird.
Bei der Klage muss dann der Beweis geführt werden, dass die Sachen sich widerrechtlich im Besitz/Eigentum des Ex befinden!
Für die Freundin heisst es vor allem, die Nerven zu behalten und juristisch sauber zu handeln. Sonst geht jede Aktion nach hinten los.
Nerven hat sie, da bewundere ich sie sehr, ich wäre da schon längst durchgeknallt, wenn mir so was passiert wäre.
Sie kann der Person für IHRE Wohnung Hausverbot erteilen, es aber nicht verhindern, dass die gewisse Person den Bewohner des oberen Stockwerkes zu besuchen. Das schliesst ebenfalls die Übernachtung ein. Wie kann man so blond sein, einem Lebensgefährten ein Wohnrecht sogar Eingetragen einzuräumen. An die Möglichkeit der Trennung hatte sie nie daran gedacht.
Der Bewohner hat RECHTE, auch du; aber in einem begrenzten Maße in diesem speziellen Fall.
Tja..... so was passiert wenn man blind vor Liebe ist... Sicherlich ist mir klar das er auch Rechte hat, aber er nimmt sich ganz einfach Rechte wie es ihm lieb ist... Er spielt sich immer wieder wie der Besitzer auf, was er aber nicht ist. Schreibt ihr vor was sie auf Ihrem eigenen Grundstück machen darf und was nicht.....
Nun es ist beim Anwalt jetzt..... mal sehen was da noch raus kommt
Er hat sämtliche Rechte die die Wohnung betreffen; mehr nicht. Wie Sie ihr Grundstück bepflanzt oder gestaltet hat, hat IHN nicht zu interessieren, da hat er kein Mitspracherecht. Welche Kosten sind vertraglich festgehalten worden?
nun leider mischt er sich da mit rein was das Grundstück angeht. z.B. sein Parkplatz früher war das nie ein Thema, da hat der Platz immer ausgereicht, ist ja auch gross genug, selbst ein Sprinter kann da problemlos parken. Aber auf einmal ist der Platz für ihn zu eng braucht für sein Auto ein Parkplatz der mindestens 6 Meter lang ist und 4 Meter breit. Das hat sich so gezeigt das er Ihr fast immer zur Küche rein gefahren ist, nicht den Abstand von 1,50 zum Haus bzw. der Terrassentüre zur Küche rein gehalten hat, was früher aber komischerweise ging. selbst die Breite muss er jedesmal die Blumenkübel die wohlgemerk auf der wiese stehen und nicht auf sein Parkplatz, verrücken damit er aus dem Auto aussteigen kann, und knallt die einfach mitten auf die Wiese hin ohne die wieder ordentlich hin zu stellen. Wie gesagt früher hatte ihn das auch nicht gestört, aber jetzt alles auf einmal.
Jedenfalls hat meine Freundin nun auf seinem Parkplatz solche aus Gummi Abstandshalter auf den Boden installiert, damit er nicht immer bis in die Küche rein fährt, das passt alles, sein Auto steht nun genau 1,50 von der Türe Weg, aber immer noch mit dem Auto komplett auf seinem Parkplatz, also es ragt nichts von seinem Auto auf die Strasse raus. Passt alles ganz genau.
Eigentlich ja eine Hilfestellung für ihn, wenn er so plötzch das korrekte einparken verlernt hat. Aber er fordert sie auf diese Abstandsbegrenzung wieder zu entfernen und auch die Parkplatzboller die sie auf ihrem Parkplatz gleich mit installiert hat, weil er oft ihr Parkplatz wenn ihn was nicht gepasst hatte beansprucht hat.
Ich meine sie ist immer hin die Eigentümerin und kann so viele Boller aufstellen wie sie will auf ihrem Parkplatz, genauso mit dem Abstandshalter zum Haus hin auf seinem Platz, was ja korrekt angebracht ist und dies ihn ja nicht behindert auf seinem Platz.
hat er das Recht sie aufzufordern diese wieder zu entfernen? ich denke mal nicht.
Es sind keine Kosten festgehalten er muss keine Miete und nichts zahlen.
Im Obergeschoss wohnt ihr ex - Freund, der von ihr ein lebenslanges Wohnrecht bekommen hatte, aufgrund der Lebenspartnerschaft die einmal bestanden hatte.
Entschuldige, aber diese Situation hat sich deine Freundin selbst eingebrockt. Kein halbwegs geradeaus denkender Mensch räumt einem anderen ein lebenslanges Wohnrecht ein, nur weil man mit dem gerade in einer Beziehung lebt. Ist das denn tatsächlich im Grundbuch eingetragen?
Versteh mich nicht falsch, Vorwürfe helfen deiner Freundin nicht weiter. Aber das musste ich loswerden.
Meine Freundin hat ihr gegenüber schriftlich und mündlich ein Hausverbot ausgesprochen, da sie ja das Hausrecht hat, wo die neue Freundin sich aber nicht daran hält.
Das braucht sie auch nicht. Nur weil deine Freundin Probleme mit ihrem Ex hat, kann sie dessen neuer Freundin kein Hausverbot erteilen. Die Situation ist für deine Freundin zwar gelinde ausgedrückt ziemlich mies, aber da der Ex dort wohnt, hat er für seine Wohnung das alleinige Hausrecht und darf bestimmten, wer sie betreten darf und wer nicht. Auch für das Treppenhaus und die sonstigen Wege zur Wohnung kann deine Freundin nur in Ausnahmesituationen ein Hausverbot erteilen. Ein Die-Nase-der-neuen-passt-mir-nicht ist da nicht ausreichend.
Da kann die Polizei natürlich aktiv werden um seine Anzeige wegen Diebstahls, was ja kein DIebstahl war, aufzunehmen.
Richtig, dazu ist sie verpflichtet.
Aber wenn es um das Hausrecht geht, da sieht die Polizei sich nicht für zuständig wegen Hausfriedensbruch aktiv zu werden.
Richtig. Denn wie ober erklärt, ist das kein Hausfriedensbruch.
Das Wohnungsrecht kann aufgehoben werden (§ 875 BGB). Allerdings müsste da - soweit ich weiß - der Ex als "Berechtigter" zustimmen. Deine Freundin sollte das Wohnrecht mal von einem Anwalt genau unter die Lupe nehmen lassen. Möglicherweise ist es an eine Gegenleistung o. ä. gebunden.
Nun die Sache liegt beim Anwalt vor...... und ja es ist im Grundbuch eingetragen.
Sie müsste ihm doch eigentlich das Wohnrecht entziehen können. Sie sollte dringend einen Termin mit einem Anwalt machen.
Das liegt beimAnwalt schon vor...... Das Wohnrecht einfach so zu entziehen geht nicht. Sie hat ihm auch schon angeboten den Wert des Wohnrechtes an ihn auszubezahlen, was eine richtig grosse Summe ist, will er aber nicht.
Das ist juristisch schwierig bis unmöglich...
Hab das gerade nachgelesen, wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, ist es tatsächlich sehr schwierig. Da gibt es offenbar nur die Möglichkeit über einen Pfändungstitel das Wohnrecht zu entziehen.
Ja sicherlich kann sie das Nachweisen das sie ihm die Gegenstände nicht geschenkt hat, weil das alles Sachen von Ihrer Firma sind, sie ist Selbständig mit einer kleinen Firma.
er hat die Sachen weil ja beide zusammen oben gewohnt hatten bis er sie rausgeschmissen hat. Es gibt genügend Zeugen das es um nicht Geschenkte Sachen handeln.
Wie bereits schon erwähnt die ganze Angelegenheit liegt beim Anwalt vor.
Ich würde auch nie jemanden ein lebenslanges Wohnrecht gewähren, noch nicht einmal meine Eltern. Aber tja....