HILFE!Mein Ex freund hat auto für mich gekauft.
Hallo,
brauch ganz dringend hilfe! Mein Ex Freund hat mir ein Auto gekauft was aber auf mich zugelassen ist nun haben wir uns getrennt und ich habe zu ihm gesagt das ich das auto bei ihm abbezahle weil es eh auf mich zugelassen ist nun will er es aber haben so das ich keiner verpflichtungen bei ihm habe. Nur kann er mir das Auto einfach so wegnehmen auch wen es auf mich zugelassen ist? Es wird ein Kaufvertrag gemacht wo drauf steht was ich an ihn zahle nur bis jetzt habe ich noch nix unterschrieben und habe das Auto! Hoffe könnt mir helfen und sagen was ich tun kann.
10 Antworten
Unabhängig von irgendwelchen zwischenmenschlichen Aspekten: es geht hier um Besitz, Eigentum, ggf. Kreditgewährung und -aufnahme sowie dann auch Sicherung der Kreditforderung. Du hast nicht genau gesagt, ob "mir ein Auto gekauft" als Schenkung zu verstehen ist oder "hat mir Geld geliehen zum Kauf eines von mir genutzten/auf mich zugelassenen Autos". Und dann fehlt auch noch eine Info, ob das alles auf einer mündlichen oder stillschweigenden Vereinbarung von Euch beruhte oder schriftlich bzw. vor Zeugen fixiert wurde. Deine Eintragung als Halterin im Kfz.-Brief begründet die Eigentumsvermutung, unterstützt dadurch, dass Steuer- und Versicherungszahlung durch Dich bzw. auf Basis eines mit Dir geschlossenen Versicherungsvertrags erfolgen. Es ist aber üblich, dass ein Kreditgeber sich den Fahrzeugbrief zur Sicherung seiner Forderung aushändigen lässt. Das sollte dann allerdings schriftlich im Kreditvertrag festgehalten werden, da ansonsten Probleme wie in Deinem Fall auftreten können. Falls Dein Ex-Freund den Fahrzeugbrief in seinem Besitz hat ohne irgendwie die Sicherungsübereignung an ihn beweisen zu können, dann kannst Du ihn wegen Unterschlagung belangen und er muss den Brief herausgeben - ohne jede Kompensation. "Verlieren" würde auch nichts bringen, da ein dann neu auszustellender Brief exakt die Angaben des verloren gegangenen enthalten würde. Die körperliche Wegnahme des Autos ist legal nur möglich, wenn er einen gerichtlich bestätigten Herausgabe-Anspruch geltend machen kann. Falls nicht, wäre es Diebstahl bzw. sogar Raub.
Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des KFZ, darauf - und nur darauf kommt es an. Hast Du den KFZ- Brief? Bist Du der Eigentümer nach bestem Wissen und Gewissen? Dann kann Dich dein Freund mal. Ansonsten gib ihm das Auto und vergess die ganze Sache!
Also als Eigentümer des Autos gilt, wer den Fahrzeugbrief hat. Wenn du den Fahrzeugbrief (nicht Schein!) hast und dort auch eingetragen bist, dann gehört das Auto dir und er kann es dir nicht wegnehmen.
Wer hat denn den Fahrzeugbrief ??? Denn der- oder diejenige ist Eigentümer(in) des Fahrzeugs, auch Halter genannt ! Danach wird sich auch rechtmäßig richten, wem das Auto gehört !
Wenn der Fahrzeugbrief auf deinen Namen lautet, dann bist du eindeutig die rechtmässige Besitzerin. Da kann dein Ex Freund gar nichts machen. Dennoch: eine merkwürdig grosse Anschaffung kurz vor einer Trennung...
Lieber macphisto- heute mit dem falschen Bein aufgestanden- oder warum greifst du einige User hier so anmassend an? Das kann man auch in einem anderem Ton! Höflichkeit oder Respekt sagt dir wohl gar nichts?!
Quatsch! Erstmal ist das nicht mehr so, zweitens wäre sie dann Eigentümerin. Besitzen tue ich auch das Glas Bier in einer Kneipe, gehören tut es mir lange nicht!