Erbe ausschlagen, auto behalten?
Hallo,
mein Vater ist vor 4 Wochen verstorben. Er hat mir vor anderthalb Jahren ein Auto geschenkt. Sein Name stand aber im Kaufvertrag, versichert war es über sein Name und zugelassen auch. Nach seinem Tot, hab ich es auf mich zugelassen und versichert lassen, da ich sonst Angst hatte es nicht mehr fahren zu dürfen. Das Erbe wollen aber alle ausschlagen. Was passiert jetzt mit dem Auto ? Nun läuft es auf mein Namen, den Kaufvertrag finden wir nicht mehr und jeder der mich kennt könnte bezeugen, das es eigentlich schon immer mein Auto war.. Ist es weg wenn ich das Erbe ausschlage ? Es hat nicht mehr den größten Wert.. Ich schätz mal nucht mehr als 500€ aber ich häng an diesem Auto, da es einfach von ihm ist :(
7 Antworten
Er hat mir vor anderthalb Jahren ein Auto geschenkt.
Mit der Schenkung ist das Auto ihr Eigentum und gehört nicht mehr zur Erbmasse. Bei einer Schenkung wirk der Vollzug, also die tatsächliche Übergabe formheilend, d.h. auch eine mündliche Schenkung wäre nach der Übergabe wirksam.
Die Schenkung wäre aber im Zweifel darzulegen, z.B. dadurch das der fortwärende Besitz dargelegt wird. Bei anderhalb Jahren sollte das kein Problem sein.
Ich habe ein ähnlichen Fall: meine Mutter ist vor kurzen gestorben hat mir aber zu Lebzeiten das kfz geschenkt. Daher hab ich auch Versicherung und steuern nachweislich bezahlt. Jetzt habe ich vor kurzen das kfz auf mich umgemeldet. ( das erbe wird ausgeschlagen )
Das Auto war zum Zeitpunkt des Todes des Vaters auf ihn zugelassen und er stand als Eigentümer vermutlich im Kfz.-Brief. Dann gehört das Auto zumindest nach dem Anscheinsbeweis zum Nachlass des Vaters und daher jetzt seinen Erben. Wenn alle in Betracht kommenden Erben die Erbschaft ausschlagen (vermutlich, weil sie überschuldet ist), erbt das Land, in dem er seinen Wohnsitz hatte. Dieses wird also auch Eigentümerin des Autos, es sei denn, Sie könnten nachweisen (wenn es keinen Schenkungsvertrag gibt, durch glaubwürdige Zeugen, denen der Vorgang echt bekannt ist), dass die Schenkung tatsächlich erfolgt ist und Sie Eigentümer geworden sind. In diesem Fall sollten Sie mit der Stelle des Landes sprechen, die für die Erbschaft zuständig ist; vermutlich wird sie Ihnen das Auto aufgrund seines offenbar geringen Restwertes überlassen (wenn der Übertragungsbeweis nicht gelingen sollte, mglw. gegen eine "symbolische" Zahlung) Aber vielleicht sollten Sie tatsächlich zunächst mit dem Nachlassgericht Kontakt aufnehmen bzw. mit dem vermutlich von diesem nach Ausschlagung durch alle Erben vom Gericht einzusetzenden Nachlasspfleger.
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Es steht im KFZ -Brief im Allgemeinen drin: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"
Wenn das Auto im Nachlass/Testament steht, fällt es unter das Erbe und du müsstest es abgeben, frag am Nachlassgericht nach.
Wenn dein Vater der Eigentümer zum Todeszeitpunkt war, fällt das Auto unter das ausgeschlagene Erbe.
Weg der Eigentümer ist, wird nicht zwangsläufig durch den Halter in der Zulassung geklärt.
Kaufvertrag, Anmeldung und auch Versicherung auf den Vater. Da kannst du nur schwer beweisen, dass es dir gehört. Von daher geht es in die Nachlaßmasse und da du die ausschlägst, bekommst du auch nicht das Auto. Wie konntest du das überhaupt auf dich umschreiben lassen?