Auto verkauft, nicht abgemeldet, kein Kaufvertrag, allerdings Veräußerunsganzeige

5 Antworten

Als Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungsbehörde:

Schick die Veräußerungsanzeige sowohl an deine Kfz-Zulassungsbehörde als auch an die Versicherung. Wenn du Glück hast, meldet er das Fahrzeug ab und fährt mit Ausfuhrkennzeichen in sein Heimatland. Wenn es ein EU Land ist und er das Fahrzeug anmeldet, meldet die dortige Zulassungsbehörde die Ummeldung des Fahrzeuges. Passiert das nicht, gibt es zwei Möglichkeiten. deine Versicherung teilt der Zulassungsbehörde mit, dass sie den Versicherungsschuzt für dein Fahrzeug zurückzieht. Dann schreibt die Zulassungsbehörde über die Polizei das Fahrzeug zu Fahndung und informiert die zuständige deutsche Botschaft. Diese kann dann bei dern dortigen Behörden versuchen, eine Einziehung der Schilder zu beantragen. Das funktioniert leider meistens nicht.

Eine andere Möglichkeit hast du in § 13 IV FZV. Da kann die Zulassungsbehörde von Amts wegen das Fahrzeug abmelden.

Ja ehrlich - die Sache ist echt Dumm gelaufen .

Aber nun hilft auch kein Jammern und klagen mehr sondern nur schnelles handeln zumal wenn der neue "Eigentümer" im Besitz aller Kfz Dokumente ist und mit noch gültigen - nicht entstempelten Kfz Kennzeichen !

So lange du im Kfz Brief als Halter eingetragen bist , bist du auch im Falle einer Straftat bei der das noch auf dich Zugelassene Kfz benutzt wurde in der Haftung .

Setze dich umgehend mit der Kfz Zulassungsstelle , Kfz.Versicherung , Polizei und dem Zoll in Verbindung - ungefähr in dieser Reihenfolge . Es kann auch auf keinen Fall verkehrt sein , einen Anwalt zu Rate zu ziehen !

Es würde mich persönlich auch interessieren wie die Angelegenheit letztendlich ein Ende gefunden hat , bitte gib mir eine Nachricht !

 Danke im voraus !

Schicke der Zulassungsstelle und der Versicherung sofort eine Mail, in der du den Übergabezeitpunkt genau beschreibst! Für Unfälle, die noch passsieren, muss deine Versicherung aufkommen, wenn du sie nicht entsprechnnde informiert hast!

skoda105l 
Beitragsersteller
 09.12.2011, 15:25

...die Versicherung muss auch für den Unfall aufkommen, wenn sie informiert ist....

Versuch ihn mal zu erreichen und lass Dir noch mal die Papiere und die Kennzeichen leihweise aushändigen. Dann geh zum nächsten Kfz-Amt und lege das Auto still. Ort ist egal, geht überall in Deutschland.

skoda105l 
Beitragsersteller
 09.12.2011, 15:31

Weiß ich alles! Es handelt sich ja auch nicht um einen böswilligen Akt. Ich befürchte nur, dass der mit meinem Auto auf dem Hänger nach Kirgisien brettert und niemand mehr irgendwas abmelden kann!

Hallo,

ich würde den Verkauf SOFORT der Versicherung melden und den Namen des Käufers angeben.... hoffentlich stimmen Name und Adresse!

Wenn nicht, dann sich erkundigen, welche Schritte noch zu unternehmen sind (Polizei)!

Gruß, Emmy