Kann ein gerichtsvollzieher das Auto von meinem Vater das ich fahre beschlagnahmen?
Das Auto ist abgeschlossen in der Garage und die Garage ist getrennt vom Haus kommt der da trotzdem rein? Auto ist auf meinen Vater zugelassen und er hat es gekauft
9 Antworten
Ganz grundsätzlich muss der Gerichtsvollzieher die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen. Er ist neutral und lediglich ausführende Stelle.
Das heißt: Ja, er könnte auch eine zum Haus gehörige Garage untersuchen, auf die der Schuldner Zugriff hat.
Die Zulassung ist ebenfalls total egal, denn es kommt drauf an, wem es gehört bzw. wer im Kaufvertrag steht.
Normalerweise belässt es der Gerichtsvollzieher dabei, wenn man ihm nachweist, dass es jemand anderem und nicht dem Schuldner gehört. Daher die Unterlagen raussuchen. Das macht er aber nicht, weil er dazu gezwungen ist, sondern eher, weil bei offensichtlichen Fällen dem Gericht Arbeit erspart werden soll.
Rein rechtlich gesehen entscheiden endgültig immer ein Gericht, wem etwas gehört und ob etwas pfändbar ist. Das dann im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage.
Natürlich - wenn eine abgeschlossene Tür gegen einen Gerichtsvollzieher helfen würde, würde ihn ja einfach niemanden hereinlassen.
Wenn sich das Auto in deinem Gewahrsam befindet, kann es der Gerichtsvollzieher pfaenden. Das scheint bei dir ja auch der Fall zu sein (du faehrst das Auto). Die Eigentumsverhaeltnisse prueft der Gerichtsvollzieher nicht.
Wenn das Auto deinem Vater gehoert, kann dieser anschliessend gegen Vorlage geeigneter Eigentumsnachweise die Herausgabe verlangen und erforderlichenfalls auch einklagen.
Wenn die Pfändung gegen deinen Vater vollstreckt wird, ja. Wenn sie gegen Dich vollstreckt wird, nein.
Na gut. Du scheinst da Recht zu haben. Dann werde ich ab sofort niemanden mehr irgendetwas ausleihen.
Mit einem entsprechenden Gerichtsbeschluß darf ein Gerichtsvollzieher vieles.
Das ist so nicht richtig. Der Gerichtsvollzieher kann erst mal alles pfänden, auf das der Schuldner auch Zugriff hat. Wenn es einem dritten gehört, kann er es trotzdem pfänden. Man muss sich dann vor Gericht mit Hilfe einer Drittwiderspruchsklage wehren.