Kaufvertrag mit 17 Jahren unterschrieben. GÜLTIG?
Hallo, Mein Sohn hat vor kurzem ein Auto ohne mein einverständnis gekauft (damals war er 17 Jahre alt) und den kaufvertrag selbst unterschrieben. Daher wollte ich fragen ob dieser Vertrag gültig ist und ob ich den Vertrag Rückgängig machen kann.
Bitte nur Antworten wenn du wirklich ahnung hast, jegliche Vermutungen sind nicht hilfreich Danke.
4 Antworten
Der Vertrag ist "schwebend unwirksam", d.h. ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht gültig. Schwierig wird's nur, wenn der Kauf schon zB über eine Woche zurückliegen sollte, da man sonst das Geschäft sozusagen billigend in Kauf nimmt bzw genommen hat. Da zuwenig Infos vorliegen hilft bei weiterführenden Fragen nur der Gang zum Anwalt. :-) Viel Erfolg!
Danke :)
Der Vertrag ist gültig. 7 bis 17jährige sind beschränkt geschäftsfähig. Auch Kaufverträge für Autos können von Minderjährigen ab 7 abgeschlossen werden.
von 7 bis 17 ist man beschränkt geschäftsfahig und kann keine verträge abschliessen oder sachen kaufen die über das taschengeld buged hinaus gehen und wenn das der fall ist ist der vertrag schwebend unwirksam und ist erst gültig wenn der erziehungsberechtigte zustimmt da sie das nicht sind ist der vertrag anfechtbar und er muss das geld zurückgeben auch wenn der wagen schäden hat .
hoffe ich konnte helfen :)
Ja Danke :)
Wenn du keine Vermutungen haben möchtest, dann geh zum Anwalt. Ansonsten sage ich dir, und ich habe richtig Ahnung, dass ein 17-jähriger nur teilweise geschäftsfähig ist.
C. BESCHRÄNKTE GESCHÄFTSFÄHIGKEIT
I. Voraussetzungen
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige, die das siebente Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig (§ 2), also noch nicht 18 Jahre alt sind. Volljährige können nicht beschränkt geschäftsfähig sein, sie sind entweder voll geschäftsfähig oder geschäftsunfähig.
II. Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte
Der beschränkt Geschäftsfähige kann wirksame Rechtsgeschäfte vornehmen, soweit er durch das Rechtsgeschäft lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt. Ist dies nicht der Fall, so benötigt er zur Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (§ 107). Der wirtschaftliche Erfolg eines Rechtsgeschäftes ist hierbei unwesentlich, entscheidend ist allein die rechtliche Wirkung.
also ist er ohne mein einverständnis nicht Gültig?
Ja, da du der/ die Erziehungsberechtigte bist, darfst du den Vertrag rückgängig machen, da er ohne deine Einwilligung erfolgt ist.
und das heist?