Auto Gekauft als Bastlerfahrzeug aber noch Fahrbereit?
Guten Abend,
Ich habe ein Auto gekauft von einem Gewerbe im Kaufvertrag stande Bastlerfahrzeug aber das Auto war voll Fahrbereit und hatt jetzt sorgar wieder Tüv. Kann der Verkäufer (Angemeldetes Gewerbe) nun die Sachmangehaftung übernehmen oder ist dies nicht möglich wegen dem "BASTLERFAHRZEUG" im Kaufvertrag wie gesgat das Auto wurde so gekauft als "Bastlerfahrzeug" hatt aber neuen TÜV bekommen und ist Zugelassen also ist es ja so gesehen auch kein Bastlerfahrzeug?!
Ich würde mich freuen wenn mir jemand eine genaue erklärung als Antwort gibt mit Paragraphen und bezugsquellen.
Danke
4 Antworten
Die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" ist kein Rechtsbegriff. Wenn er nicht zusätzlich im Vertrag die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hat, was er als Händler nicht kann, haftet er auch für ein 1.000,- Euro Auto. Es sein denn, er hat es zusätzlich als Vermittlungsgeschäft zwischen Vorbesitzer und neuem Käufer deklariert.
PS: Das ist natürlich keine Rechtsberatung von mir.
Wenn die Karre für den Händler zu kritisch ist, wird es an eine Privatperson als Bastlerfahrzeug verkauft. Gewährleistung und sonstige Ansprüche kannst du vergessen.
Wenn selbst für den Händler die Material- (und geringen Aufwands) Kosten den Verkaufspreis des Wagens übersteigen oder in keinem Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen.
Was hast du denn gekauft ?
Soll wohl heißen, wenn es für den Gewerbetreibenden den Anschein erweckt dass dieses Fahrzeug in naher Zukunft einiges an Kosten verursacht ist es für ihn kritisch.
Nh Alfa Romeo 147 für 1000 er war ja Fahrbereit und hatt normalen TÜV bekommen
Ne leider nicht haha 1.6 ts ganz normaler TÜV habe ich direkt nach dem Kauf machen lassen
Dann ist es einfach weil der Händler keine Gewährleistung geben will. Die Alfas halten und sind nicht schlecht, aber trotzdem ist es ab einem gewissen Wert einfach zu riskant. Wenn der Wagen für 1000 weggeht und kurz danach wird das und das für 500 oder mehr Euro fällig, lohnt es sich für den Händler garnicht.
Ja klar ist es aber wirklich rechtens das er diesen Gewährleistungsanspruch umgeht wenn das Auto ja komplett Fahrbreit war und sorgar TÜV direkt nach dem Kauf bekommen hatt. Also war es ja so gesehen kein Bastlerfahrzeug bei der Probefahrt war ich sorgar in der Werkstatt habe ihn auslesen lassen und bisschen checken lassen und nicht war
Er verkauft dir nur den Wagen, weil er nicht weiß, was in Zukunft alles passiert. Bekommst du keinen TÜV, muss er nicht nachbessern, geht die Bremse nicht, muss er nicht haften, gehen die Airbags nicht auf, ist es nicht seine Sache und und und.
Das muss nicht immer zu treffen. Er will nur sichergehen.
wenn du TÜV bekommen hast und der Wagen einen guten Eindruck macht, ist doch schonmal gut.
Jein, bei einem Bastlerfahrzeug ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen....
Aber...
Halsabschneider- Joes vom Kiesplatz verkaufen reguläre Autos zum regulären Preis als Bastlerfahrzeug, weil sie eben nicht Gewährleistung geben wollen.
Da hat das Gericht schon einige Male das mit dem Bastlerfahrzeug für unwirksam erklärt.
Aber ohne Anwalt wirst Du da nicht weiterkommen.
Wieviel hast du denn gezahlt ?
1000€
Das klingt nicht danach, dass eine Umgehung vorliegt. Denke hier kannst du nicht auf Gewährleistung bestehen.
Wenn er ein Bastlerfahrzeug gekauft hat, ist das fast gleichbedeutend mit „im Kundenauftrag“, Export an einen anderem Händler oder als Privatverkauf. So umgeht man ganz legal die Gewährleistungsansprüche und Sachmängelhaftung. Zu recht. Es braucht schon viel bevor ein Händler billig als „Bastlerfahrzeug“ verkauft.
Wäre das Auto teurer, dann wäre eine solche Umgehung aber eben nicht möglich. Aber der Preis passt ja zu einem Bastlerfahrzeug.
Dann wäre das Auto aber auch zu recht teuer. Ein Wagen, der (legitim) für 2000 weggeht, wird nicht umsonst für 1000 verkauft. Ab einer gewissen Summe schließen Händler die Gewährleistung aus und das zu Recht. Wer weiß was da folgt, bei 1000 Euro VK-Preis verständlich.
schließen Händler die Gewährleistung aus
Es steht geschrieben: Händler können die Gewährleistung nicht ausschließen. So will es das Gesetz.
Was Händler lediglich tun können: das Fahrzeug als mängelbehaftet deklarieren. Die angegebenen Mängel werden quasi Vertragsbestandteil und eingepreist, dafür muss der Verkäufer dann nicht mehr haften. Die Angabe "Bastlerfahrzeug" soll in Kurzform etwas wie "Fehler in allen Teilen" zum Ausdruck bringen, was einem de-facto-Ausschluss der Gewährleistung nahekommt. Dieses Vorgehen ist aber mitunter fragwürdig, einige Gerichte haben seine missbräuchliche Verwendung kassiert.
Wie meinst du zu Kritisch?