Mein Vater hat ein Auto gekauft und er will es mir schenken dafür müsste er etwas unterschreiben damit er mir das schenk gibt es da irgendwelche vorlagen?

9 Antworten

Hier ein Muster, dass fair für beide Seiten wäre:


Einfacher Schenkungsvertrag

zwischen dem/den Schenker

[Name und
vollständige Anschrift]

und dem/den Beschenkten

Herr/Frau             [Name und
vollständige Anschrift]:


§ 1          Vertragszweck

Der Schenker und die/der Beschenkte sind sich darüber einig, dass der/die
Beschenkte von dem Schenker unentgeltlich der in § 2 bezeichnete
Schenkungsgegenstand zugewendet werden soll.

§ 2          Schenkungsgegenstand

Der Schenker wenden der/dem Beschenkten das Kraftfahrzeug [Marke, Modelll, Fahrzeugidentifikationsnummer] zu.

Zwischen den Parteien besteht Einigkeit hinsichtlich der Unentgeltlichkeit der Zuwendung.

§ 3          Vollzug

Die Schenkung vollzieht sich durch die vorstehende Einigung sowie die Übergabe des Schenkungsgegenstandes.


§ 4         Schenkungsauflage

Die Schenkung wird mit folgender Auflage verbunden: Die/der Beschenkte verpflichtet sich, stundenweise Besorgungs-, Arzt- oder Besuchsfahrten für den Schenker durchzuführen, soweit sie 48 Stunden vorher beansprucht werden.

Die/der Beschenkte erkennt ferner an, dass innerhalb von 10 Jahren nach Übergabe ein Rückforderungsanspruch des Schenkers besteht bei Bedürftigkeit/Verarmung des Schenkers (Pflegfall, Heimunterbringung, Krankheitskosten, Arbeitslosigkeit u. dgl.).

Darüberhinaus darf die Schenkung bei grobem Undank des Beschenkten, bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschenkten, bei Scheidung des Beschenkten, für den Fall, dass der Beschenkte den Schenkungsgegenstand zu Lebzeiten des Schenkers veräußert oder weiterverschenkt, bei Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen des beschenkten Kindes gegenüber dem überlebenden Ehegatten, für den Fall, dass der Beschenkte vor dem Schenker stirbt und wegen eintretender Geschäftsunfähigkeit des Beschenkten jederzeit widerrufen werden.

§ 5      Erbanrechnung

Die/der Beschenkte ist das Kind des Schenkers. Bei Tod des Schenkers sind sich die Parteien darüber einig, dass der mit diesem Vertrag zugewendet
Schenkungsgegenstand bei der späteren Erbauseinandersetzung auf den ihr/ihm zustehenden Erbteilsanspruch angerechnet werden soll.

Die/der Beschenkte muss sich auch den hier vereinbarten Schenkungsgegenstand auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen.

Der Schenkungswert beträgt XX.XXX EUR.

§ 6          Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

Ort, Datum                         Unterschrift des/der Schenker/s

Ort, Datum                         Unterschrift des/der Beschenkten

G imager761


Dachtichsmir  03.09.2017, 20:11

Dieser Vertrag stützt sich eindeutig auf Art. 9 Kölsches Grundgesetz.

imager761  04.09.2017, 06:32
@Dachtichsmir

Wenn du keine Ahnung von Eigentumsübertragung hast, sollte du solchen flachen Sprüche lieber lassen.

Im Gegensatz zu deiner dümmlichen Behauptung zu § 1006 BGB gilt Haltereintragung, Nutzungsmöglichkeit, Besitz der Papiere nebst Fahrzeug eben nicht als Eigentumsnachweis, wenn der Vater seinen Kaufvertrag zu den (Erb-)Unterlagen nimmt und damit dessen Eigentum an dem PKW untreitig feststeht.

Sondern als unentgeltiche Gebrauchsüberlassung, die widerruflich wäre.

Dachtichsmir  04.09.2017, 07:16
@imager761

Der Kaufvertrag des Vaters sagt über das Eigentum überhaupt nichts aus, sondern es wird nur ersichtlich, wer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Käufer war. FS möchte doch nur wissen, wie er seinen PKW auf seinen Namen zulassen und nicht, wie er im Todesfall seines Vaters das Fahrzeug aus der Erbmasse heraushalten kann. Vielleicht machst Du auch noch ein paar Ausführungen zum Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn der Vater innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung an seinn Sohn versterben sollte.

imager761  04.09.2017, 18:38
@Dachtichsmir

Der Kaufvertrag des Vaters sagt über das Eigentum überhaupt nichts aus,

Hanebüchend rechtsirriger Blödsinn: Der Kaufvertrag des Vaters ist der einzige Eigentumsnachweis.

Eine Haltereintragung des Sohnes hingegegen belanglos, was man auf den Zul.-Bescheinigungen I + II sogar ausdrücklich nachlesen kann: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

Meint: Auch ohne Schenkungsvertrag darf er den Wagen auf sich anmelden, er gehört ihm aber nicht.

Vielleicht machst Du auch noch ein paar Ausführungen zum Pflichtteilsergänzungsanspruch,

§ 2325 BGB.

G imager761

Ein schriftlicher Schenkungsvertrag, wie er hier vorgeschlagen wird, ist das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben wird. Ein Schenkungsvertrag bedarf nämlich der notariellen Beurkundung. Etwas anderes gilt nur für die sogenannte Handschenkung, also die Übereignung durch Übergabe an den Beschenkten. Hat FS einmal Besitz an dem Fahrzeug, was i.d.R. durch Übergabe von Schlüssel und Kfz-Brief ( der Zulassungsbescheinigung     Teil II ) zusätzlich untermauert wird, wird die Eigentümereigenschaft gesetzlich vermutet ( § 1006 BGB ). FS braucht nur die EVB - Nr. und kann mit dem Fahrzeugbrief und Personalausweis das Fahrzeug auf sich zulassen.

imager761  04.09.2017, 06:25

Rechtsirriger Unsinn. Offenbar verwechselst du hier Schenkungsversprechen mit Schenkung. Der Unterschied zwischen einem schrifltichen Schenkungsvertrag und einer konkludenten Handschenkung ist einerseits Beweisbarkeit des neuen Eigentümers: Spätestens im Erbfall des Schenkers fiele das Fzg., wenn der Vater unverändert kraft Kaufvertrag Eigentümer des Fahrzeugs bleibt, selbst wenn als Halter der Sohn eingetragen ist, wieder den Erben an! Andererseits gibt er Raum für Erbanrechnung, Auflagen und Rücküberlassungsfälle.

Dachtichsmir  04.09.2017, 07:19
@imager761

Alles klar, ab sofort schließt jetzt jeder zu Weihnachten oder zum Geburtstag mit dem Beschenkten, jedenfalls wenn das Geschenk nicht nur geringwertig ist, einen schriftlichen Kaufvertrag.

asdundab  03.09.2017, 19:53

"Zwar nicht der ganze Schenkungsvertrag, aber das Schenkungsversprechen, also die Willenserklärung des Schenkenden, bedarf der notariellen Beurkundung (Formerfordernis, vgl. § 518 BGB). Wird diese Form nicht eingehalten, so kann der Formmangel durch die spätere Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt werden. Das heißt, eine Beurkundung eines Notars ist etwa dann nicht mehr erforderlich, wenn das Geschenk bereits übereignet wurde. Ein vor der Übergabe geschlossener Schenkungsvertrag wird damit nachträglich wirksam."

Dachtichsmir  03.09.2017, 20:02
@asdundab

Richtig, wozu also vorher der nicht formell geschlossene schriftliche Vertrag, in dem ohnehin nur die gesetzlichen Bestimmungen wiederholt werden und dessen es zur Anmeldung des Fahrzeugs ( und nur darum geht es doch hier ) gar nicht bedarf?

asdundab  03.09.2017, 19:52

Ein Schenkungsvertrag wird auch ohne notarielle Beurkundung wirksam, wenn die geschenkte Sache anschließend wirklich übergeben wird.

Dachtichsmir  03.09.2017, 20:05
@asdundab

Bei der Handschenkung treffen Schenkungsvertrag und bedingungslose Übereignung zusammen. Was vorher formlos vereinbart wurde, ist irrelevant.

Melde doch das Fahrzeug einfach auf Dich an fahre damit.

Wenn es auf Deinen Vater zugelassen wird, kannst Du es ebenfalls fahren.

Was soll das Getöse mit Urkunde u.ä.

Nix Schenkungsvertrag oder so ein Zeug...
Geh doch einfach mit den Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle und lass das Fahrzeug auf deinen Namen zu..
Mit EVB Nr von der Versicherung..
Macht es doch nicht unnötig kompliziert..🙄

imager761  03.09.2017, 18:12

Falsch: Halter ist nicht Eigentümer - das kann man sogar auf den Zulassungsbescheinigungen unten nachlesen!

wasserblauer  03.09.2017, 18:13

und was macht das für einen Unterschied beim eigenen Vater...?

imager761  03.09.2017, 18:40
@wasserblauer

Das der Sohn nach Anmeldung Halter, aber nicht Eigemtümer würde. Der bliebe der Vater bzw. dessen Erben, was nun absolut nicht gewollt ist: Pfändung, Erbe, Verkaufsrecht, ... und er wäre den Wagen wieder los :-)

Ein Schenkungsvertrag kann auch ganz formlos sein. Es sollte nur klar daraus hervorgehen wer wem was Schenkt.