Hilfe Mietvertrag Jobcenter?

4 Antworten

Kein Vermieter darf dich in Deutschland FRISTLOS kündigen , wegen Mietrückständen , sondern erst mal abmahnen etc etc. Das war schon mal das eine. Und dann verlange heute noch beim Jobcenter sofort den TEAMLEITER(wichtig!) der Leistungsabteilung.

Lotta1965  26.07.2018, 05:47

Miete braucht nicht an- oder abgemahnt zu werden. Wer mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist, bekommt die fristlose Kündigung.

KaeteK  26.07.2018, 07:28

Du musst doch deine Rückstände bezahlen, also bleibt dir keine andere Wahl, als zum Jobcenter zu gehen, um dein Problem zu lösen.

lucianaa 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 06:33

Sag mal verstehst du mich nicht ????????? Ich möchte umziehen und nicht mit dem Teamleiter diskutieren

eiermaier  26.07.2018, 09:37
@lucianaa

Die Sachbearbeiter sind doof. die einzige Chance ,das zu klären ist der Team-leiter der Leistungsabteilung. Und jetzt geh mir von der Pelle)

lucianaa 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 05:55

Leute ich wurde schon abgemahnt ich möchte lediglich wissen , was ich jetzt machen muss .

eiermaier  26.07.2018, 06:03
@lucianaa

TEAMLEITER JOBCENTER!!!LEISTUNGSABTEILUNG

lucianaa 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 05:45

Ich möchte gerne wissen wie ich weiter vorgehen muss danke !

eiermaier  26.07.2018, 05:53
@lucianaa

Hab ich doch geschrieben !

mein vermieter hat eine fristlose Kündigung gemacht weil das Amt zu wenig Miete bezahlt

Wie das? Kommt mir etwas suspekt vor. Sowohl dir als auch dem Vermieter war doch von vornherein klar, wieviel Miete das Amt übernimmt. Dementsprechend müsste doch auch der Mietvertrag lauten.

Oder hast du das Geld für die Miete auf den Kopp gehauen? Das liegt nahe, da du ja dem Amt nicht mitteilen willst, dass du fristlos gekündigt wurdest und warum.

Wenn Du bereits einen neuen Mietvertrag in einer anderen Stadt / anderem Zuständigkeitsbereich vorliegen, aber ( hoffentlich ) noch nicht unterschrieben hast, musst Du damit erst einmal zum verantwortlichen Jobcenter der neuen Stadt und dort für die potenziell neue Wohnung erst mal einen Antrag auf KDU für diese Wohnung stellen, jedoch frühestens ab möglicher Gültigkeit des neuen MV.

Zeitgleich stellst Du dort auch einen Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt.

Die Unterlagen ( derzeitiger Bewilligungsbescheid und Kündigung Deiner derzeitigen Wohnung ) legst Du dem anderen Jobcenter ebenfalls vor zur Einsichtnahme und Rücksprache mit Deinem derzeitigen JC.

Bitte beim neuen Jobcenter um eilige Bearbeitung Deiner Anträge, weil Du ansonsten ab 01.09. obdachlos wärest wegen der fristlosen Kündigung Deiner derzeitigen Wohnung.

lucianaa 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 06:51

Muss ich denn wirklich einen Bescheid beim neuen Jobcenter vorlegen dass ich fristlos gekündigt wurde ? Oder geht das auch so ?

Parhalia2  26.07.2018, 07:02
@lucianaa

Das neue Amt will und muss letztlich leider wissen, warum nun ein Umzug ansteht und entsprechend nun Eile besteht. Die fristlose Kündigung bestätigt hier dann ja nur, dass Du nun umziehen musst.

Eventuell entspricht es ja der Wahrheit, dass Du um die zu hohen Kosten der alten Wohnung zwar wusstest, aber leider nicht schnell genug eine neue Wohnung fandest...

lucianaa 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 06:49

Der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben auch nicht vom Vermieter weil der neue vermieter erst einen Bescheid haben will ob das Amt die Miete zahlt .

lucianaa 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 06:32

Ich muss am 1.8 hier raus sein 😫

Parhalia2  26.07.2018, 06:43
@lucianaa

Also nimmst Du am besten noch heute Kontakt mit dem neuen Jobcenter in derjenigen Weise auf, wie ich es eingangs beschrieb.

Hast Du den neuen Mietvertrag denn schon unterschrieben, oder nicht. Ab wann könnte er denn ( frühestens ) gültig werden ?

Bzgl. der fristlosen Kündigung der alten WHG. kannst Du notfalls auch noch ein paar Tage über den 01.08. dort verbleiben, wenn Du übergangsweise nirgends anders unterkommen kannst, bzw. bis zum Ultimo es nicht mit der kompletten Räumung schaffst. Dann hältst Du Dich dort zwar unberechtigt auf, und anteilige Mietfortzahlung bis zur tatsächlichen Rückgabe der Wohnung wird fällig, aber im Rahmen weniger Tage oder höchstens weniger Wochen hast Du immer noch ein Dach über dem Kopf.

Wann ging Dir die Kündigung in Schriftform denn genau zu ?

In diesem neuem Stadt. .hast du da Job oder musst du zum Amt?