Wohnungsbrand fristlose Kündigung?
Hallo, bei meinem Freund ist vor paar Tagen die Wohnung ausgebrannt. Wohnzimmer und Küche ist völlig hinüber. Die Brandursache ist unklar, also die Kripo konnte nicht sagen ob es unser Verschulden war oder ein Kabelbrand. Meine Frage ist jetzt, ob man den Mietvertrag fristlos kündigen kann, weil die Wohnung ja nicht mehr bewohnbar ist. Weil eine neue Wohnung ist schon vorhanden, nur er kann halt keine zwei Mieten stemmen. Weiß da einer von euch Bescheid?
5 Antworten
Eine fristlose Kündigung kommt schon alleine deshalb nicht in Frage, weil irgendwer ja für einen Ersatz aufkommen muß. Also in der Zeit, in der die Wohnung wiederhergestellt wird. Das kann eine Ersatzwohnung sein, ein Hotel, etc. In dieser Zeit entfallen natürlich die Mietkosten vollständig für den Mieter.
Gehen wir mal davon aus, daß die Ursache für immer unklar bleibt, dann muß dein Freund die Ersatzvornahme erst mal akzeptieren.
Es steht ihm natürlich vollkommen frei, die regulären Kündigungsfristen einzuhalten.
Abseits des Geschriebenen wäre eine Einigung jeglicher Art mit dem Vermieter vielleicht möglich. Dazu müßte dein Freund allerdings auch mal mit ihm reden!
Es kommt darauf an, ob die Wohnung hierdurch dauerhaft, bzw. langfristig unbewohnbar ist.
Angenommen, ein Wiederbezug wäre binnen 4-6 Wochen möglich, würde ich eine fristlose Kündigung ausschließen.
Letztendlich sollte vielleicht auch die Schuldfrage geklärt werden.
Wurde denn schon das Gespräch mit dem Vermieter gesucht? Eh sich dieser mit Mietminderungsansprüchen von 100% rumschlagen muss, wäre ihm eine fristlose Kündigung vielleicht sogar recht, damit er die Sanierung in aller Ruhe durchführen kann.
Bis jetzt!
Das ist eine Einzelfallentscheidung, ob du fristlos kündigen kannst. In jedem Fall ist für die Zeit, in der die Wohnung unbewohnbar ist, keine Miete zu zahlen, denn das zahlt die Gebäudeversicherung.
Weil eine neue Wohnung ist schon vorhanden, nur er kann halt keine zwei Mieten stemmen.
Ah ja, da kam der Brand wohl gerade recht.
Mietminderung ist sicher gerechtfertigt. Ob eine außerordentliche Kündigung muß wohl ein Gericht entscheiden.
Denn die Wohnung ist/war ja nicht komplett unbewohnbar.
Ah ja, da kam der Brand wohl gerade recht.
Wohlwollend formuliert; das könnte die Polizei auch vermuten!?!
"Warm saniert" war schon geläufig; die "heiße Vertragsauflösung" ist so gesehen ein Novum.
Naja nicht wirklich. Die Wohnung ist von seiner Oma, die sowieso im Altersheim bleiben muss.
Das wäre ein mögliches Motiv für die Brandstiftung als Tat in der Einschätzung der Kripo! Mal was neues!
Die Brandursache ist unklar, also die Kripo konnte nicht sagen ob es
unser Verschulden war oder ein Kabelbrand. Meine Frage ist jetzt, ob man
den Mietvertrag fristlos kündigen kann, weil die Wohnung ja nicht mehr
bewohnbar ist. Weil eine neue Wohnung ist schon vorhanden, nur er kann halt keine zwei Mieten stemmen.
Au weia, au weia!
Nein, versteht das bitte nicht alle falsch. Die Wohnung kam erst dann in Betracht, als die Wohnung abgebrannt ist. Da kam seiner Mutter die Idee, er könnte die Wohnung ja zur Not nehmen. Er braucht ja ne bleibe
Versuchen Sie das mal einem scharfsinnigen und motivhechelnden Polizeihirn klar zu machen - nicht der Community auf GF!
Die könnten denken: "Heiße Vertragsauflösung!"
Auf solche Antworten kann man echt verzichten. Als ob das nicht alles schon schlimm genug ist!
Ja gut, selbst die Kripo weiß die Brandursache nicht