Wohnungsbrand fristlose Kündigung?

5 Antworten

Eine fristlose Kündigung kommt schon alleine deshalb nicht in Frage, weil irgendwer ja für einen Ersatz aufkommen muß. Also in der Zeit, in der die Wohnung wiederhergestellt wird. Das kann eine Ersatzwohnung sein, ein Hotel, etc. In dieser Zeit entfallen natürlich die Mietkosten vollständig für den Mieter.

Gehen wir mal davon aus, daß die Ursache für immer unklar bleibt, dann muß dein Freund die Ersatzvornahme erst mal akzeptieren.

Es steht ihm natürlich vollkommen frei, die regulären Kündigungsfristen einzuhalten.

Abseits des Geschriebenen wäre eine Einigung jeglicher Art mit dem Vermieter vielleicht möglich. Dazu müßte dein Freund allerdings auch mal mit ihm reden!

Es kommt darauf an, ob die Wohnung hierdurch dauerhaft, bzw. langfristig unbewohnbar ist.

Angenommen, ein Wiederbezug wäre binnen 4-6 Wochen möglich, würde ich eine fristlose Kündigung ausschließen. 

Letztendlich sollte vielleicht auch die Schuldfrage geklärt werden.

Wurde denn schon das Gespräch mit dem Vermieter gesucht? Eh sich dieser mit Mietminderungsansprüchen von 100% rumschlagen muss, wäre ihm eine fristlose Kündigung vielleicht sogar recht, damit er die Sanierung in aller Ruhe durchführen kann.

Nanstasie 
Beitragsersteller
 02.02.2016, 17:50

Ja gut, selbst die Kripo weiß die Brandursache nicht

Das ist eine Einzelfallentscheidung, ob du fristlos kündigen kannst. In jedem Fall ist für die Zeit, in der die Wohnung unbewohnbar ist, keine Miete zu zahlen, denn das zahlt die Gebäudeversicherung.

Weil eine neue Wohnung ist schon vorhanden, nur er kann halt keine zwei Mieten stemmen.

Ah ja, da kam der Brand wohl gerade recht.

Mietminderung ist sicher gerechtfertigt. Ob eine außerordentliche Kündigung muß wohl ein Gericht entscheiden.

Denn die Wohnung ist/war ja nicht komplett unbewohnbar.

schelm1  02.02.2016, 18:05

Ah ja, da kam der Brand wohl gerade recht.

Wohlwollend formuliert; das könnte die Polizei auch vermuten!?!

"Warm saniert" war schon geläufig; die "heiße Vertragsauflösung" ist so gesehen ein Novum.

Nanstasie 
Beitragsersteller
 02.02.2016, 17:43

Naja nicht wirklich. Die Wohnung ist von seiner Oma, die sowieso im Altersheim bleiben muss.

anitari  02.02.2016, 17:47
@Nanstasie

Was hat die Oma damit zu tun?

Ist sie Mieterin oder Eigentümer der Wohnung?

Das wäre ein mögliches Motiv für die Brandstiftung als Tat in der Einschätzung der Kripo! Mal was neues!

Die Brandursache ist unklar, also die Kripo konnte nicht sagen ob es
unser Verschulden war
oder ein Kabelbrand. Meine Frage ist jetzt, ob man
den Mietvertrag fristlos kündigen kann, weil die Wohnung ja nicht mehr
bewohnbar ist. Weil eine neue Wohnung ist schon vorhanden, nur er kann halt keine zwei Mieten stemmen.

Au weia, au weia!

Nanstasie 
Beitragsersteller
 02.02.2016, 17:57

Nein, versteht das bitte nicht alle falsch. Die Wohnung kam erst dann in Betracht, als die Wohnung abgebrannt ist. Da kam seiner Mutter die Idee, er könnte die Wohnung ja zur Not nehmen. Er braucht ja ne bleibe

schelm1  02.02.2016, 17:59
@Nanstasie

Versuchen Sie das mal einem scharfsinnigen und motivhechelnden Polizeihirn klar zu machen - nicht der Community auf GF!

Die könnten denken: "Heiße Vertragsauflösung!"

Nanstasie 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 15:23
@schelm1

Auf solche Antworten kann man echt verzichten. Als ob das nicht alles schon schlimm genug ist!