Renovierung der Wohnung bei fristloser Kündigung seitens des Vermieters?
Hallo liebe User,
mein Vermieter hat mir fristlos den Mietvertrag gekündigt und erwartet nun, dass ich die Wohnung mit einer von ihm bestimmten Farbe (Caprol) renoviere.
Nun habe ich mal irgendwann gehört, dass der Vermieter bei fristloser Kündigung für Renovierung selbst aufzukommen hat.
Weiß einer von euch, wie das nun mietrechtlich ist?
Gruß, Amy
8 Antworten
Mir ist bekannt das der Vermieter die Renovierungskosten dem Mieter, auch nach dessen Auszug, in Rechnung stellen kann. Die Wandfarbe, auch die Marke des Herstellers darf der Vermieter allerdings nicht vorschreiben. Es genügt also wenn du die Wohnung weiß (Standartfarbe)gestrichen übergibst.
Anhang......... Es geht immer darum was im Mietvertrag steht. Egal ob fristlose Kündigung oder nicht. Steht drin das der Mieter die Wohnung im renovierten Zustand zu übergeben hat, so hat der Mieter mit Auszug zu streichen.
Es gibt kein Gesetz welches den Vermieter bei fristloser Kündigung einen Mieter von seinen Pflichten enthebt. Zumal es für eine fristlose Kündigung ja einen triftigen Grund geben muss.Renovieren mit einer bestimmten Farbe kann der Vermieter nicht erwarten. Er kann eine fachgerechte Renovierung erwarten. Eine Renovierung auch nur, wenn die Wohnung über Gebühr strapaziert wurde.
Grundsätzlich muss niemand mehr bei Auszug die Wohnung neu streichen. Egal ob fristlos oder fristgerecht gekündigt wurde.
Ganz ruhig bleiben... Leider wurde begzl. einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag seitens des Fragestellers nichts erwähnt...
Das Wort "mehr" macht die Antwort dennoch falsch, denn es suggeriert, dass das neuerdings niemand mehr muss, nicht einmal mit Vereinbarung im Mietvertrag. Denn grundsätzlich und gesetzlich ist dies nicht neu und war schon immer so, wenn mietvertraglich nichts anderes vereinbart war...
Handelt es sich um eine formularmäßige Klausel im Mietvertrag, die bei Auszug unabhängig von der letzten durchgeführten Schönheitsreparatur zur Renovierung verpflichtet, so ist diese unwirksam. Ebenso ist eine Klausel unwirksam, nach der die Renovierungsarbeiten nach einem starren Fristenplan durchzuführen sind. Aber um das beurteilen zu können, fehlen in diesem Fall wichtige Informationen zum Mietvertrag...
So ist es absolut korrekt... :-)
;-))
Das gilt nur bei normaler Abnutzung.
Richtig, davon bin ich in diesem Fall einfach mal ausgegangen.
Nun habe ich mal irgendwann gehört, dass der Vermieter bei fristloser Kündigung für Renovierung selbst aufzukommen hat. Weiß einer von euch, wie das nun mietrechtlich ist?
Mietrechtlich ist es so, wie es wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. Kündigung, fristlos oder nicht, hat damit nichts zu tun. Man fragt sich allerdings, ob die Fristlose Kündigung etwas mit dem Zustand der Wohnung zu tun hat...
Aus welchem Grund erfolgte die fristlose Kündigung?
Einen Anspruch auf eine bestimmte Farbe hat der Vermieter nicht, da will er sparen auf deine Kosten, weiß muss reichen.
Quatsch, wenn das mietvertraglich so vereinbart ist, muss der Mieter das selbstverständlich. Warum wird hier immer so ein Blödsinn geschrieben, wenn der Antworter ganz offensichtlich keine Ahnung hat???