Hilfe! Jobcenter verlangt Geld zurück, wer liegt im Recht?

9 Antworten

Da es bei mir Ähnlich war sage ich, das ganze ist Grauzone.

Weil es sind an sich zwei Behörden die voneinander nichts wissen obwohl sich beide Jobcenter schimpfen. Ich habe da auch Zahlungsvereinbarung getroffen und fleißig bezahlt. Dann kam raus ich habe zu viel gezahlt und dann wurde mir was zurück gezahlt und ich brauchte die z. B. 4.000 € nicht mehr weiter zu bedienen.

Ist so etwa wie beim Finanzamt. Wenn sie sagen Du hast 2.000 € Steuern zu zahlen solltest Du es erst mal machen. Klären das Du sogar 500 € rausbekommst kannst Du danach, obwohl das Finanzamt auch schon vorher alles von Dir gehabt hätte.

DreamDiaryX 
Beitragsersteller
 24.12.2017, 21:42

Also wir zahlen schon seit übet ein Jahr jeden Monat 70€ zurück wie veinbart eben und trotzdem kam eine Rechnung von 4000€ plötzlich noch dazu wo im Brief keine Begründung steht warum und weshalb nur dass sie es wollen auch wurde am Telefon nichts von diesem Betrag erwähnt sondern die Rede war nur um die 200€

ch62718ris  25.12.2017, 01:27
@DreamDiaryX

Wie ich schon gesagt habe, es kann erst später, also als der Brief 4.000 € vorlag, geklärt werden. Ist schon möglich wenn ihr ohne es zu wissen seit jahren was bezpogen habt, was euch gar nicht zustand. Denn das wird nur bei euch abgefragt ob es so nicht. So weit ich weiß gibt es ALG II also Hartz 4 nur, wenn ihr kein anderes Einkommen bezieht. Es ist auch egal wieviel Einkommen ihr bezieht. Der Sachbearbeiter kann, aber muß nicht, wenn ihr 2 € Einkommen nicht angegeben habt alles Zurück fordern. Was habe ich mich mit meinem Sachbearbeiter, vielmehr seinem Stellvertreter manchmal gestritten, weil ich den Zuschuß den der Sachbearbeiter mir für die Vorstellung zu einer Stelle gegeben hat nicht als Einkommen gemeldet habe. Ich habe da nur den Kopf geschüttelt.

wer das geld bezogen hat, ist völlig banane. wenn du bafög beziehst, kannst du kein alg2 gleichzeitig beziehen. du warst verpflichtet das jc darauf aufmerksam zu machen. daher schuldest du ihnen zu unrecht bezogene leistungen.

lass dir eine abrechnung darüber geben, prüfed dass und bitte dann um ratenzahlung. du kannst die rückzahlung nicht verweigern. weitere fragen gibts auch hier: www.elo-forum.org

Wie hast du dem Jobcenter das mitgeteilt? Hast du Belege?

Nach deiner Schilderung und den Kommentaren zu den anderen Antworten sehe ICH hier den Fehler beim JobCenter. Allerdings ist das nicht endgültig feststellbar bei deenr schildrung, weil zu viele Details fehlen.

Hier ist DRINGEND ein Anwalt für Sozialrecht gefragt, ihr solltet euch sofort im neuen Jahr eine suchen und euch beraten lassen. Dem JobCenter bis dahin keine Zugeständnisse mehr machen, und nichts zurück zahlen, ausser den bisherigen 70 Euro.

Zuerst solltet ihr im neuen Jahr zum Amtsgericht, eine Prozeßkostenhilfe beantragen.

die Formulare gibts online, musst du dir selber für dein Bundesland suchen! "Prozeßkostenhilfe MeinBundesland" oder nach der HP eures Amtsgerichtes schauen. Dort auch schauen, ob ihr Termin braucht, bzw wann das Amtsgericht offen hat.

Bedürftigkeitsnachweis mit nehmen (ALG2 - Bescheid) und was da sonst noch gefordert ist. Beim Anwalt unbedingt am Telefon bei Terminvereinbrung sagen, worum es geht, und das es DRINGEND ist.

Hier kann dir niemand wirklich sagen, wer Schuld ist, Ein Widerspruch lohnt sich in jedem Fall! In den meisten Fällen bekommt der ALG - Empfänger Recht!

Je nach Quelle sind ca 50% solcher Bescheide FALSCH.

Wo ich hier abr eindeutig einen Fehler des JobCenters sehe, ist die fehlende Angabe über das Zustandekommen der verlangten Rückzahlung.

DAS GEHT GAR NICHT!

(Eventuell findest du auch einen Anwalt zwischen den Tagen, ist aber eher nicht wahrscheinlich.

In dem Bescheid müsste der Grund stehen, daher verstehe ich den Anruf beim Sachbearbeiter nicht.

Wenn du unschlüssig bist, lege Widerspruch ein, gehe zum Amtsgericht und besorg dir einen Beratungshilfeschein und werde bei einem Sozialrechtler vorstellig.

Alternativ hier: www.hartz4widerspruch.de

Ist die Kanzlei vom Freund eines Bekannten.

Zu unrecht bezogene Leistungen sind aber grundsätzlich erstattungspflichtig. Wer hauptberuflich Schüler oder Student ist, kann keine SGB II Leistungen beziehen.

Wenn deine Eltern das Geld bekommen haben, müssen die das auch zurückzahlen. Zusätzlich droht eine Strafe wegen Sozialbetrug