Kann ich meinen Sachbearbeiter beim Jobcenter verklagen?
Guten Tag ich hab eine Frage und zwar ich beziehe Alg2...seit Oktober letztes Jahr sollte ich 3 verschiedene nachzahlungen von jobcenter erhalten leider mein Sachbearbeiter hat mir mehrmals Briefe geschickt dass ihm manche Unterlagen fehlen obwohl er bereits alle hatte und ich mehrmals mit dem gesprochen habe das ich schon alles abgegeben habe hat er mir trotzdem weiter die gleiche Briefe geschickt..seit April war ich paar mal persönlich bei ihm hab angerufen aber leider Hör ich immer das selbe"wenn sie sich beschweren wollen gehen sie zum Chef aber da bin ich mir ziemlich sicher das er so wie ich denkt..sie müssen sich gedulden ich kann mir nicht erlauben 2 Std an ihnen Fall zu sitzen ich muss erst die Leute versorgen die kein geld bekommen...die Frage ist darf JC sich so lange Zeit lassen und wegen so was kann ich mein Sachbearbeiter wechseln oder woher ihn verklagen?
8 Antworten
Wenn über einen Antrag, trotz vollständiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach 6 Monaten noch nicht entschieden wurde, kannst du beim zuständigen Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen.
Die Klage ist kostenlos für dich. es gibt Mustervorlagen oder du besorgst dir anwaltliche Hilfe. Der müsste aber, z.B. über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe bezahlt werden.
Du solltest ja "JETZT" wissen welche Unterlagen nötig sind. Mach nen Satz Kopien, besorg dir einen Termin und gibt Sie im persönlich. Mach ne Strichliste und lass ihn Quittieren.
Du kennst weder die personelle Besetzung noch kanns du beurteilen ob man ihne die Papiere weiter geleitet hat,
Du kannst aber das Jobcenter verklagen.
Potenziell kann man jeden verklagen, ob daraus etwas wird ist die Frage.
Ja genau deswegen frag ich ob es Sinn macht
Die Sachbearbeiter natürlich nicht.
Das Jobcenter als Behörde, da kannst Du als erstes mal eine Untätigkeitsbeschwerde machen.
Das sind die drei "f"
fromlos
fristlos
fruchtlos
Danach kommt die Untätigkeitsklage.
Ja aber das dauert schon fast 10 Monate
.... aber der SB hält doch noch die Fristen ein!
Anstatt hier derlei Fragen zu stellen - warum hast Du nicht längst schriftlich ! Beschwerde beim Vorgesetzten dieser SB mit genauer chronologischer Sachverhaltsschilderung eingelegt ?
Vorher brauchst Du auch nicht bei Gericht "aufzutauchen".
Weil ich nicht weiss ob es was gebracht hätte...Und außerdem immer wenn ich Anrufe sagt er ja diese Woche mach ich es fertig und dann warte ich...aber da jetzt schon so viel Zeit vergangen ist mach ich mir Gedanken ob ich nicht weiter handeln soll
Cool vielen dank