Kann ich meinen Sachbearbeiter beim Jobcenter verklagen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn über einen Antrag, trotz vollständiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach 6 Monaten noch nicht entschieden wurde, kannst du beim zuständigen Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
sicher2012 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 22:24

Cool vielen dank

kevin1905  27.06.2018, 22:28
@sicher2012

Die Klage ist kostenlos für dich. es gibt Mustervorlagen oder du besorgst dir anwaltliche Hilfe. Der müsste aber, z.B. über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe bezahlt werden.

Du solltest ja "JETZT" wissen welche Unterlagen nötig sind. Mach nen Satz Kopien, besorg dir einen Termin und gibt Sie im persönlich. Mach ne Strichliste und lass ihn Quittieren.

Du kennst weder die personelle Besetzung noch kanns du beurteilen ob man ihne die Papiere weiter geleitet hat,

Du kannst aber das Jobcenter verklagen.

Potenziell kann man jeden verklagen, ob daraus etwas wird ist die Frage.

sicher2012 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 21:44

Ja genau deswegen frag ich ob es Sinn macht

Die Sachbearbeiter natürlich nicht.

Das Jobcenter als Behörde, da kannst Du als erstes mal eine Untätigkeitsbeschwerde machen.

Das sind die drei "f"

fromlos

fristlos

fruchtlos

Danach kommt die Untätigkeitsklage.

sicher2012 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 21:53

Ja aber das dauert schon fast 10 Monate

schleudermaxe  27.06.2018, 21:49

.... aber der SB hält doch noch die Fristen ein!

Anstatt hier derlei Fragen zu stellen - warum hast Du nicht längst schriftlich ! Beschwerde beim Vorgesetzten dieser SB mit genauer chronologischer Sachverhaltsschilderung eingelegt ?

Vorher brauchst Du auch nicht bei Gericht "aufzutauchen".

sicher2012 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 21:50

Weil ich nicht weiss ob es was gebracht hätte...Und außerdem immer wenn ich Anrufe sagt er ja diese Woche mach ich es fertig und dann warte ich...aber da jetzt schon so viel Zeit vergangen ist mach ich mir Gedanken ob ich nicht weiter handeln soll