Wer kriegt die Heizkostenrückzahlung?
Die Wohnung meiner Freundin wird übers Jobcenter finanziert, die Heizkosten sind ja bekanntlich in der Miete enthalten. Jetzt hat sie ihre Abrechnung vom Vermieter (in diesem Fall eine Wohnungsbaugesellschaft) erhalten. Sie bekommt ne Rückzahlung. Nun meine Frage: kann sie sich das Geld auszahlen lassen? In dem Schreiben steht nix dazu. Oder geht das Geld direkt ans Jobcenter? Die wissen doch garnichts von ihrem "Glück". Oder wird das Jobcenter ebenfalls informiert? Wie genau läuft das im Falle einer Rückzahlung? Thx
12 Antworten
Sie muß es dort melden und dann wird die Summe verrechnet. So fair sollte man schon sein. Müssen Leute nämlich etwas nachzahlen, rennen sie auch gleich zum Amt, um die höheren Kosten zu beantragen.
Und sollte das ganze ohne Zutun des Mieters und Leistungsempfängers ablaufen, hat es nix mit Fairness von seiner Seite zu tun.
Wenn ich mal ganz ehrlich bin... kann einen schon verdammt wütend machen, wenn man sieht, welche Haltungen und Unterstellungen gegenüber Hartz IV-Leuten aus einigen Antworten hier deutlich werden. Echt arm...
Bei dem Satz* Die wissen doch garnichts von ihrem "Glück".* hört es sich doch sehr danach an, dass man das Geld behalten möchte. Und arm finde ich höchstens, dass es genug Hartz4 -Bezieher gibt, die keinen Bock auf Arbeit haben und lieber vom Staat leben.
Ok dann werd ich dir jetzt mal was zum Thema faule Hartz IV-Leute erzählen. Wir arbeiten beide, und zwar jeden Tag, in ner 30-Stunden-Woche! In nem 1,50-Job! Warum da und nicht Vollzeit und bei voller Bezahlung, tut hier nichts zur Sache! Aber mit derartigen Vorwürfen und Unterstellungen biste bei mir mal komplett an der falschen Adresse! Sollen wir mal Klartext reden über voreingenommene Steuerzahler wie dich oder all die sauberen Steuerhinterzieher? Auf Hartz IV-Empfängern rumhacken ist immer leicht und immer opportun! Und billig, billiger geht's kaum!
Und ich arbeite womöglich mehr als du, verdammt...!!!
Da hast du völlig Recht! Oft werden zu Unrecht alle über einen Kamm geschoren. Die Leute sind sich überhaupt nicht im Klaren darüber, wie schnell sie selbst abhängig von Hartz4 werden könnten und hätten es dann wahrscheinlich auch nicht gerne, wenn man sie Faulenzer etc. betiteln würde.
So siehts mal aus. Ich wünschte, bei dem Thema würde mehr differenziert werden. Aber wie schon gesagt: ist ja SOO einfach, inmer gegen das "faule Hartz IV-Pack" zu hetzen. Schon traurig, wie schwierig es mitunter ist, dafür zu sorgen, dass man nicht missverstanden wird. Dabei bin ich eigentlich der Meinung, dass ich mich im Allgemeinen einigermaßen präzise ausdrücke...
Naja...
Und noch was dazu, an Zicke1008 und andere. Ich schreib das hier gerade in ner ruhigen Minute auf der Arbeit. Ich sitze jeden Tag am PC und bearbeite Stellenanzeigen, sitze also sozusagen an der Quelle.
Wollte das noch erwähnt haben...
Ich habe geschrieben, dass es genug Leute gibt, die keinen Bock auf Arbeit haben aber mit keinem Wort habe ich Dich persönlich angegriffen. Wie komme ich eigentlich dazu, etwas schlechtes über Hartz4 -Bezieher zu schreiben? Dazu kann ich nur sagen: in meiner Umgebung sehe ich viele (auch junge) Menschen, die lieber länger schlafen, als morgens zur Arbeit zu gehen. Eine Frau (ca. 35 Jahre alt) sagte mal zu mir: "Morgens früh aufstehen und dann noch 8 Stunden arbeiten gehen- das ist nichts für mich. Da leb ich lieber vom Amt und verdien mir nebenbei was dazu. Bei solcher Einstellung vieler Leute ist es nicht verwunderlich, dass viele bei dem Thema Hartz4 nicht gerade positiv reagieren. Außerdem habe ich nicht geschrieben alle sondern genug Hartz4- Bezieher, jetzt muß jeder natürlich selber entscheiden, ob er sich angesprochen fühlt oder nicht.
Immer der, der die Kosten der Unterkunft zahlt, also in diesem Fall das Jobcenter, wobei es mehrere Möglichkeiten gibt:
Deine Freundin meldet die Nachzahlung dem Jobcenter sobald sie diese erhalten hat.
Das Jobcenter fordert irgendwann die Jahresabrechnung an um dann den Erstattungsbetrag zurückzufordern/zu verrechnen.
Die Vermieterin meldet sich vor Erstattung noch einmal bei Deiner Freundin, damit diese eine Bestätigung es Jobcenters beibringt, dass Auszahlung an Deine Freundin erfolgen kann.
Deine Freundin muss das Geld dem Jobcenter zurückerstatten. Außerdem wird deine Freundin die Abrechnung dem Jobcenter vorlegen müssen, sie kann da nichts verheimlichen.
Da der Steuerzahler und nicht Deine Freundin die Heizkosten gezahlt hat, hat sie selbstverständlich auch keinen Anspruch auf die Rückerstattung. Behält sie das Geld, wird die Arge ihr Sanktionen auferlegen. Das ist Betrug.
Um das Geld behalten zu können, müsste sie's überhaupt erstmal haben. Daher die Frage, wie das konkret gehandhabt wird.
Alleine der Gedanke, dass Geld zu behalten ist schon nicht in Ordnung. Da ist es doch egal, ob sie es bekommt oder nicht.
ohje... siehe meine Antworten an Zicke1008 weiter unten. So schwer zu verstehen??
Abrechnung zum Jobcenter tragen - auf keinen Fall so tun, als ob es die nicht gäbe. In verscheidenen Faääen in NRW hab ich schon davon gehört, dass die Folgeanträge nicht eher bearbeitet werden, bis die Abrechnungen vorliegen. Und als Vermeiter zahle ich diese Guthaben nicht aus, bis ich weiss, ob der Mieter mit dem JC gesprochen hat und ich was schriftliches habe, dass der Mieter das Geld bekommen kann. Schließ´lich zahlt der Steuerzahler die Miete udn die Nebenkosten.
Genau darum geht es ja. Muss sie es selber melden oder geschieht das von seiten des Vermieters (oder des Energieversorgers)? Man will ja schliesslich keinen Ärger haben.