800€ an Jobcenter zurückzahlen?
Hallo
Situation: Meine Mutter bekommt ALG2 geht aber trotzdem arbeiten (2Jobs). Sie ist 64 Jahre alt. Ich studiere und bekomme BAföG, wohne auch mit ihr. BAföG wird als Einkommen gesehen, daran können wir nichts ändern.
Problem: Woher kommen die 800€? Das hat sich alles innerhalb eines Jahres angesammelt. Wir haben erst im Juli über 200€ zurückzahlen müssen. Die Berechnungen verstehe ich auch nicht. Für Heizung Und Wasser werden über 200 verlangt, obwohl wir ein Guthaben hatten. Sie hat nichtmal 800€ auf dem Konto.
Im Juli musste sie auch für mich zahlen 76€. OBWOHL ich noch Abi gemacht habe und nichts verdiente. NICHTS. Und dann kam ein Brieg, dass ich einen Monat Arbeitslos war, obwohl ich nicht mal ALG beantragt habe, sondern mich um Bewerbungen gekümmert habe. Ich bekam nur Kindergeld. Ich verstehe nichs mehr. Jedes Jahr solche riesen Summer. War jemand schon mal in so einer Situation? Kann man irgendwie etwas daran ändern, dass BAföG nicht als ihr Einkommen gesehen wird.
Danke schon Mal für Eure Antworten.
LG
4 Antworten
Wenn ihr über 200 € für Wasser und Heizung zurück zahlen musstest,dann hat das deine Mutter auch in Form einer Gutschrift erhalten und das wird dann mindernd auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angerechnet,diese über 200 € darfst du also schon mal nicht mitzählen,denn die hat deine Mutter bekommen und die standen euch aber nicht zu !
Und eine Überzahlung von 800 € in einem Jahr geht auch schnell,dann hatte deine Mutter unterschiedliche Einkommen und somit auch unterschiedliche Beträge die angerechnet wurden.
Auch wenn du nebenher arbeiten gehen würdest wird dann alles über 100 € monatlich prozentual auf deinen Bedarf angerechnet und wenn du deinen Bedarf mit deinem anrechenbaren Bafög + Kindergeld + sonstige Einkommen decken kannst und dann sogar noch etwas übrig hättest,dann könnte und würde das Jobcenter diesen Teil ( bis max. auf Höhe des vollen Kindergeldes190 € ) auf den Bedarf deiner Mutter anrechnen.
Denn diesen Teil würdest du dann nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen,deshalb würde es dann wieder Einkommen des Kindergeldberechtigten und in diesem Fall voll auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet,weil sie durch ihr Erwerbseinkommen schon Freibeträge anerkannt bekommt.
Es kann also durchaus sein das deine Mutter dann immer etwas mehr verdient hat und da reichen dann im Monat schon Beträge von 100 €,die über dem sonstigen Einkommen liegen um dann aufs Jahr gerechnet auf 800 € Rückforderung zu kommen.
Denn von dem was über den 100 € Grundfreibetrag liegt,der deiner Mutter auf Erwerbseinkommen zusteht,hat sie dann bis 1000 € Brutto nur noch mal 20 % an Freibetrag und wenn du nicht noch minderjährig bist dann noch mal von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % Freibetrag.
Es kommt eben nicht darauf an wie alt jemand ist bzw.schon,wenn es darum geht was einem an Freibeträgen auf Erwerbseinkommen zusteht !
Denn diese gelten erst ab dem 15 Lebensjahr,weil man ab da erst als arbeitsfähige Person gilt.
Ein Guthaben aus der KDU - muss man in der Regel auch nicht zurück geben,sondern es wird mit der laufenden KDU - verrechnet.
Nur wenn es um Erwerbseinkommen geht ist es eigentlich normal das dann eine Forderung kommt,wenn man zu unrecht Leistungen bezogen hat.
Da kommt es eben auf die Höhe des Einkommens an.
Es ist ein Unterschied ob ich den einen Monat 200 € Brutto = Netto verdiene,denn da würde man nach § 11 b SGB - ll erst mal 100 € Grundfreibetrag haben.
Von dem Teil der dann über diesen 100 € - 1000 € Brutto liegt stehen einem noch mal 20 % Freibetrag zu,dass wären dann insgesamt 120 € Freibetrag und 80 € anrechenbares Einkommen,was dann von den Leistungen abgezogen würde.
Oder ich verdiene 450 € Brutto = Netto,dann liegt der Freibetrag bei 170 € und 280 € würden angerechnet,du siehst also das dann in einem Monat schon 200 € Überzahlung hätten verursacht werden können.
So ist man dann im laufe eines Jahres schnell bei 800 € Überzahlung.
Danke dir für deinen Stern !
Habt ihr euch mal beim Amtsgericht oder Anwalt mal beraten lassen, ob da alles korrekt ist?
Stand denn drin warum oder wieso sie diese Summen haben wollen? Da muss doch in dem/den Brief/Briefen irgendwas drin stehen.
Alternative evtl eigene Wohnung oder eine Wohnung die günstiger ist.
Bei der Rente mit Unterstützung hab ich keine Ahnung. Wenn ihr ALG2 bekommt, bekommt ihr einen Beratungsschein vom Amtsgericht dann kostet der Anwalt maximal 15 Euro.
Glaube mir, das ist schon die günstigste Wohnung. Bei den jetzigen Preisen ist das die Beste Wohnung, die man kriegen kann.
In eine eigene Wohnung umziehen ist leider keine Option.
Ich weiß nicht, wie viel eine Beratungsstunde beim Anwalt kostet. Haben uns das aber schon überlegt. Wahscheinlich um die 50 € oder so...
Die haben uns auch die Berechnung geschickt aber ich blick da nicht durch. Die machen das ja auch alles nicht selber. Die haben ein System, dass das alles berechnet. (Hat mir der Berater meiner Mutter gesagt)
Weißt du, wie es sein wird, wenn meine Mutter in Rente geht und vom Sozialamt unterstützt wird? Sie ist ja bald 65
Danke.
Dann hat sie die A ... Karte gezogen,wenn sie dann noch auf Grundsicherung angewiesen ist !
Nicht nur das ihr so genanntes Schonvermögen was sie im ALG - 2 haben dürfte auf 2600 € sinkt,nein es bleiben ihr dann von ihrem evtl.Zusatzverdienst nur 30 % ohne Anrechnung,max.aber 50 % der Regelbedarfsstufe 1,also von derzeit dem vollen Regelsatz ( 404 € ) die Hälfte.
Dazu kann sie dann noch eine Pauschale von etwas über 5 € geltend machen,diese sind für Aufwendungen gedacht die ihr durch die Beschäftigung entstehen könnten,also z.B. Fahrgeld,wenn die Aufwendungen tatsächlich höher sein sollten muss sie das dann nachweisen,dann werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt.
Das Bafög ist dein Einkommen, damit muß dein Anteil der Wohnung + Nebenkosten gezahlt werden. Damit musst du deinen Lebensunterhalt bestreiten. Das Amt zahlt für dich nichts mehr.
Das Kindergeld, wenn das Kindergeld nicht für deinen (rechnerischen) Bedarf benötigt wird, wird es als Einkommen der Mutter zugerechnet.
Hat deine Mutter unterschiedliches Einkommen, so das es zu Überzahlungen gekommen ist? Hast du oder hattest du weiteres Einkommen wie z.B. Unterhalt oder Halbwaisenrente?
Guthaben aus NK-Abrechnung ist Geldzufluss bzw. wer hat das den ursprünglich gezahlt?
Natürlich muß euer Bescheid nicht unbedingt korrekt sein.
Evtl. kann man es sich erläutern lassen oder es gibt fachkundige Beratungsstellen bei euch?
Da hilft nur ausziehen und eigene Wohnung suchen. In einer Bedarfsgemeinschaft wird alles zusammen veranlagt.
Wow, danke. Also bisher hatten wir immer Guthaben. Und das Geld geben wir immer selbstverständlich zurück. Aber früher haben die das separat gemacht und jetzt wird wohl alles zusammen berechnet...
Vom Jobcenter bekommt Sie nur 200+ und Krankenkasse wird auch bezahlt. Für die Wohnung zahl meine Mutter selbst. Ich finde es nur unfair, dass eine 64 alte Frau zwei Jobs hat und jedes mal so große Summen zurückzahlen muss während Junge Leute zu Hause rumsitzen oder andere sich städig Krankenscheine holen. Ohne Konsequenzen.
Mich regen einfach die Gesetze auf. Sorry. Musste jetzt raus. :/