800€ an Jobcenter zurückzahlen?

4 Antworten

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Wenn ihr über 200 € für Wasser und Heizung zurück zahlen musstest,dann hat das deine Mutter auch in Form einer Gutschrift erhalten und das wird dann mindernd auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angerechnet,diese über 200 € darfst du also schon mal nicht mitzählen,denn die hat deine Mutter bekommen und die standen euch aber nicht zu !

Und eine Überzahlung von 800 € in einem Jahr geht auch schnell,dann hatte deine Mutter unterschiedliche Einkommen und somit auch unterschiedliche Beträge die angerechnet wurden.

Auch wenn du nebenher arbeiten gehen würdest wird dann alles über 100 € monatlich prozentual auf deinen Bedarf angerechnet und wenn du deinen Bedarf mit deinem anrechenbaren Bafög + Kindergeld + sonstige Einkommen decken kannst und dann sogar noch etwas übrig hättest,dann könnte und würde das Jobcenter diesen Teil ( bis max. auf Höhe des vollen Kindergeldes190 € ) auf den Bedarf deiner Mutter anrechnen.

Denn diesen Teil würdest du dann nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen,deshalb würde es dann wieder Einkommen des Kindergeldberechtigten und in diesem Fall voll auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet,weil sie durch ihr Erwerbseinkommen schon Freibeträge anerkannt bekommt.

Es kann also durchaus sein das deine Mutter dann immer etwas mehr verdient hat und da reichen dann im Monat schon Beträge von 100 €,die über dem sonstigen Einkommen liegen um dann aufs Jahr gerechnet auf 800 € Rückforderung zu kommen.

Denn von dem was über den 100 € Grundfreibetrag liegt,der deiner Mutter auf Erwerbseinkommen zusteht,hat sie dann bis 1000 € Brutto nur noch mal 20 % an Freibetrag und wenn du nicht noch minderjährig bist dann noch mal von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % Freibetrag.

BubbleBum25 
Beitragsersteller
 24.10.2016, 19:02

Wow, danke. Also bisher hatten wir immer Guthaben. Und das Geld geben wir immer selbstverständlich zurück. Aber früher haben die das separat gemacht und jetzt wird wohl alles zusammen berechnet... 
Vom Jobcenter bekommt Sie nur 200+ und Krankenkasse wird auch bezahlt. Für die Wohnung zahl meine Mutter selbst. Ich finde es nur unfair, dass eine 64 alte Frau zwei Jobs hat und jedes mal so große Summen zurückzahlen muss während Junge Leute zu Hause rumsitzen oder andere sich städig Krankenscheine holen. Ohne Konsequenzen. 
Mich regen einfach die Gesetze auf. Sorry. Musste jetzt raus. :/

isomatte  24.10.2016, 19:17
@BubbleBum25

Es kommt eben nicht darauf an wie alt jemand ist bzw.schon,wenn es darum geht was einem an Freibeträgen auf Erwerbseinkommen zusteht !

Denn diese gelten erst ab dem 15 Lebensjahr,weil man ab da erst als arbeitsfähige Person gilt.

Ein Guthaben aus der KDU - muss man in der Regel auch nicht zurück geben,sondern es wird mit der laufenden KDU - verrechnet.

Nur wenn es um Erwerbseinkommen geht ist es eigentlich normal das dann eine Forderung kommt,wenn man zu unrecht Leistungen bezogen hat.

Da kommt es eben auf die Höhe des Einkommens an.

Es ist ein Unterschied ob ich den einen Monat 200 € Brutto = Netto verdiene,denn da würde man nach § 11 b SGB - ll erst mal 100 € Grundfreibetrag haben.

Von dem Teil der dann über diesen 100 € - 1000 € Brutto liegt stehen einem noch mal 20 % Freibetrag zu,dass wären dann insgesamt 120 € Freibetrag und 80 € anrechenbares Einkommen,was dann von den Leistungen abgezogen würde.

Oder ich verdiene 450 € Brutto = Netto,dann liegt der Freibetrag bei 170 € und 280 € würden angerechnet,du siehst also das dann in einem Monat schon 200 € Überzahlung hätten verursacht werden können.

So ist man dann im laufe eines Jahres schnell bei 800 € Überzahlung.

isomatte  18.11.2016, 10:33
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Habt ihr euch mal beim Amtsgericht oder Anwalt mal beraten lassen, ob da alles korrekt ist?

Stand denn drin warum oder wieso sie diese Summen haben wollen? Da muss doch in dem/den Brief/Briefen irgendwas drin stehen.

Alternative evtl eigene Wohnung oder eine Wohnung die günstiger ist.

Schneefall222  24.10.2016, 16:16

Bei der Rente mit Unterstützung hab ich keine Ahnung. Wenn ihr ALG2 bekommt, bekommt ihr einen Beratungsschein vom Amtsgericht dann kostet der Anwalt maximal 15 Euro.

BubbleBum25 
Beitragsersteller
 24.10.2016, 16:11

Glaube mir, das ist schon die günstigste Wohnung. Bei den jetzigen Preisen ist das die Beste Wohnung, die man kriegen kann. 
In eine eigene Wohnung umziehen ist leider keine Option. 
Ich weiß nicht, wie viel eine Beratungsstunde beim Anwalt kostet. Haben uns das aber schon überlegt. Wahscheinlich um die 50 € oder so...
Die haben uns auch die Berechnung geschickt aber ich blick da nicht durch. Die machen das ja auch alles nicht selber. Die haben ein System, dass das alles berechnet. (Hat mir der Berater meiner Mutter gesagt) 
Weißt du, wie es sein wird, wenn meine Mutter in Rente geht und vom Sozialamt unterstützt wird? Sie ist ja bald 65

Danke.

isomatte  24.10.2016, 17:22
@BubbleBum25

Dann hat sie die A ... Karte gezogen,wenn sie dann noch auf Grundsicherung angewiesen ist !

Nicht nur das ihr so genanntes Schonvermögen was sie im ALG - 2 haben dürfte auf 2600 € sinkt,nein es bleiben ihr dann von ihrem evtl.Zusatzverdienst nur 30 % ohne Anrechnung,max.aber 50 % der Regelbedarfsstufe 1,also von derzeit dem vollen Regelsatz ( 404 € ) die Hälfte.

Dazu kann sie dann noch eine Pauschale von etwas über 5 € geltend machen,diese sind für Aufwendungen gedacht die ihr durch die Beschäftigung entstehen könnten,also z.B. Fahrgeld,wenn die Aufwendungen tatsächlich höher sein sollten muss sie das dann nachweisen,dann werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt.

Das Bafög ist dein Einkommen, damit muß dein Anteil der Wohnung  + Nebenkosten gezahlt werden. Damit musst du deinen Lebensunterhalt bestreiten. Das Amt zahlt für dich nichts mehr.

Das Kindergeld, wenn das Kindergeld nicht für deinen (rechnerischen) Bedarf benötigt wird, wird es als Einkommen der Mutter zugerechnet.

Hat deine Mutter unterschiedliches Einkommen, so das es zu Überzahlungen gekommen ist? Hast du oder hattest du weiteres Einkommen wie z.B. Unterhalt oder Halbwaisenrente?

Guthaben aus NK-Abrechnung ist Geldzufluss bzw. wer hat das den ursprünglich gezahlt?

Natürlich muß euer Bescheid nicht unbedingt korrekt sein.

Evtl. kann man es sich erläutern lassen oder es gibt fachkundige Beratungsstellen bei euch?

Da hilft nur ausziehen und eigene Wohnung suchen. In einer Bedarfsgemeinschaft wird alles zusammen veranlagt.