Heizungskeller vollgeramscht zulässig (EFH vermietet)?

5 Antworten

Unmittelbar im "Heizungskeller", bzw. eben dort, wo sich Brenner und ggf. separat Tanks befinden, darf generell nichts gelagert werden, was brennbar ist. Das bedeutet letztlich, dass man da quasi gar nichts lagern darf.

Die Zuwegungen müssen auch frei bleiben. Die Fluchtwege im ganzen Haus sowieso.

In einem EFH hast Du als Vermieter immerhin das Glück, dass Du keine Mitverantwortung für andere Mieter hast. Wäre es ein MFH, müsstest Du allein deswegen schon einschreiten.

Wäre ich Vermieter, würde ich erstmal ein Briefchen hinschicken. Grundinhalt mal etwas salopp formuliert wie folgt:

"Sehr geehrter Mieter, wie Sie wissen, kommt jährlich der Schornsteinfeger. Diesmal voraussichtlich in circa 6 Wochen, den genauen Termin teile ich noch mit. Bitte denken Sie schon jetzt daran, dass der Heizungskeller frei von brennbaren Materialien sein muss. Andernfalls kann dies beim Inspektionstermin beanstandet werden und zur Stilllegung Ihrer Heizung führen. Wenn Sie im nächsten Winter nicht frieren möchten, könnte es daher eine gute Idee sein, den Heinzungskeller zu beräumen. Auch sonst wäre es im Sinne Ihrer allgemeinen Sicherheit hilfreich."

Narktor 
Beitragsersteller
 26.05.2018, 13:26

Dankeschön :=)
Ja im Keller sind die Türen leider auch teilweise zugestellt. Kisten ragen hier teilweise in den Bereich der Tür hinein, allerdings ist das zumindest kein Schlaf- oder Wohnzimmer. Ist die Tür dennoch freizuhalten?
Im Obergeschoss ist ein relativ schmaler Flur, der in sämtliche Wohn- und Sanitärräume führt. Auch hier steht ein Schrank, der zwar den Weg nicht völlig blockiert, aber v.a. in einer Fluchtsituation schon im Weg sein könnte. Gibt es hier genaue Vorgaben, wie breit die Fluchtwege sein müssen, oder gibt es ein generelles Verbot, auf den Fluchtwegen irgendetwas aufzustellen?

bwhoch2  26.05.2018, 22:11
@Narktor

In einem Einfamilienhaus gibt es keine Fluchtwege.

Der Schornsteinfeger wird euch schon sagen, was Vorschrift ist. Und im Heizungskeller darf auf alle Fälle nichts brennbares gelagert sein.

Flucht- und Rettungswege sind immer zu gewährleisten, gleiches gilt für den Brandschutz. Der Schornsteinfeger wird auf jeden Fall kommentieren, falls etwas nicht passt. Je nach Brennerart ist allerdings auf die Zuluft/Abluft zu achten. Diese kann durch Zustellen mit was auch immer gefährdet sein. Das könnte man als "Ansatz" nehmen und den Mieter darauf hinweisen, dass im Falle eines Schadens er ggfs. direkt haftbar gemacht werden könnte, falls die Versicherung nicht zahlen will. So eine "Motivation" hilft eventuell - ganz unabhängig, ob es so zutreffend wäre.

Nur wegen der Begrifflichkeit:

"...Heizraum": Der Begriff Heizraum triff nur noch für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe über 50 KW zu !

Aufstellungsräume für Feuerungsanlagen / Heizungsanlagen:

* bis 50 KW

* über 50 KW für flüssige und gasförmige Brennstoffe

werden nicht mehr als Heizraum definiert !!!

Generell hat jeder das "Recht auf Müll", zumindest so lang bis keine Gefahr oder belästigung Dritter davon ausgeht. Sammelt der Mieter als Zeitschriften, dann darf er das auch. Ebenso bei anderen Dingen, selbst wenn diese für uns dann als Müll eingestuft werden.

Dennoch gibt es eben so Dinge wie Brandschutzverordnungen oder Hausordnungen, an diese muss er sich natürlich halten. Fluchtwege dürften nicht zugestellt werden oder es dürften keine brennbaren/explosiven Inhalte neben der Heizung gelagert werden.

Ich denke der erste Weg sollte einfach ein Gespräch sein.
Für Infos kann man einfach mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger kurz telefonieren. Ansonsten selbst mal in der Landesbauordnung und der die länderspezifische Feuerungsverordnung nachschlagen.

ich weiß nicht ob der vielleicht sowas auch bemängelt.

Ich schon und es wird bemängelt vom Kaminkehrer.