Hausstrom in Nebenkostenabr. extrem gestiegen, Dachrinnenheizung lief das ganze Jahr durch. Wer zahlt die Kosten? Betragwurde einfach auf die Mieter umgelegt.?

5 Antworten

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Ist im Mietvertrag die Dachrinnenheizung als Betriebskosten vereinbart? (unter sonstige Betriebskosten).

Sunshinepoppi 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 12:08

Hallo Albatros, Rechtsanwalt und Hausverwaltung haben mit Zähneknirschen Klein bei gegeben. Gleichzeitig habe ich mir von den Hausmeisterkosten 30% zurück geholt. Ersparnis 108,€.Es lohnt sich die Nebenkostenabrechnung genauer anzuschauen. Fader Beigeschmack, die Schreiben vom RA sind so formuliert, daß angeblich das Recht trotzdem auf deren Seite ist. Gefreut habe ich mich trotzdem.

Sunshinepoppi 
Beitragsersteller
 27.02.2019, 01:30

Nein, die Dachrinnenheizung ist nicht wortwörtlich genannt. Der Punkt 17 der Betriebskosten ist in der allgemeinen Form, Standardvordruck Mietvertrag aus dem Jahr 1998 gehalten. Ich finde es unverschämt, dass die horrenden Hausstromkosten einfach mucksmausestill umverteilt werden. Mistbande. Eigentlich könnte ich künftig immer die Stromkosten der Dachrinnenheizung vom Hausstrom abziehen. Oder lehne ich mich hier zuweist aus dem Fenster.

albatros  27.02.2019, 01:34
@Sunshinepoppi

Einspruch einlegen wg. fehlender Rechtsgrundlage (es mangelt der ausweislichen Vereinbarung zur Abwälzung der Dachrinnenheizung), ist für sonstige BK explizit erforderlich. Den berechneten Betrag von der Nachzahlung abziehen, da inhaltlicher Fehler darf der Mieter das so machen.

... also, ich kenne keinen Mieter, der so eine Kostenstelle bezahlen muss.

Warum nur hast Du so etwas in Deinem Mietvertrag auch noch ausdrücklich vereinbart?

Mir fällt nur ein, unwirtschaftlich, also nichts für den MIeter.

Ebensolches gilt für den Hausmeister, warum sollte ein Mieter solche Kosten zu wuppen haben?

Eine Verwaltung dürfte auch nicht der Vermieter sein, wird also sich raushalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Vermieter ist an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gebunden (siehe auch hier:http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html). D.h. wenn durch sein Verschulden der Strom das ganze Jahr über lief, kann er das nicht auf die Mieter umlegen.

Bin aber kein Jurist.

Sunshinepoppi 
Beitragsersteller
 18.02.2019, 19:57

Danke Florestina, es geht deiner Meinung nach also nicht um die Schuldfrage, wer den Missstand hätte feststellen müssen, sondern vielmehr um die Tatsache, dass die hohen Kosten nicht dem bestimmungsmaessigen Gebrauch / Betrieb zugrunde liegen. Verstehe ich dich richtig? Das ist klug.

Ich würde sagen derjenige der Zugang zum Schalter hat und ihn betätigt hat, hat auch den Betrag zu zahlen.

Sunshinepoppi 
Beitragsersteller
 18.02.2019, 19:13

Zugang zur Dachrinnenheizung hat kein Mieter. Anstieg der Hausstrom Kosten von 225€ auf 960€. Zu verteilen auf 10 Parteien. Hat der Hausmeister schlampig gearbeitet.? Ich habe mit Hausverwaltung gesprochen und dort wurde bestätigt, die hohen Stromkosten wären auf dieses Versehen zurückzuführen. Was nun?

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