Heizung Wartungsvertrag, Arbeitsstunden inklusive?

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Zunächst mal kommt es darauf an, was der Vertrag explizit umfasst und was nicht. Es gibt auch Wartungsverträge, bei denen nur geregelt wird, dass die Firma XYZ jährlich die Wartung (ob nun mit oder ohne genannten Festpreis) übernimmt, üblicherweise dann für alle Einheiten in derselben Immobilie. Das ist insbesondere bei Pflichtwartungen (Gasheizungen!) üblich, weil man da als Nicht-Vertragskunde sonst entweder gar keine Termine oder erst Monate später bekommt.

So wie hier beschrieben handelt es sich um einen Wartungsvertrag, der die Arbeitszeit für die Wartung inkludiert, also diese Position in der Pauschale mit abdeckt. Davon sind aber Reparatur- oder Noteinsätze faktisch immer ausgeschlossen, auch wenn manche Firmen da bei guten Kunden gerne sich kulant zeigen. Man wird auch zugesetehn müssen, dass sich technische Fehler/Defekte nicht immer auf Anhieb identifizieren lassen. Wenn sich die Reparatur aber über 4 Tage hinzieht, dann ist schon die Frage zu klären, wie weit diese Arbeitseinsätze nicht das Risiko der Firma selbst darstellen. Ich würde jetzt erstmal die Rechnung abwarten, und dann direkt mit der Firma verhandeln, welcher Stundenanteil tatsächlich angemessen war (gefühsmäßig würde ich 2 Einsätze als angemessen ansehen, aber nicht 4).

Beim Wartungsvertrag ist die AZ enthalten.Sollte etwas ausgetauscht werden müssen, muss es bezahlt werden.Angenommen der Mitarbeiter ist nach 5 min.fertig,wird genauso viel bezahlt wie für 1 Std.Da zieht die Firma doch auch nichts ab bei 5 min.So sehe ich das.Wie in deinem Fall kann es nicht sein, dass 4 Leute suchen und teilw.nichts finden und am Ende soll die ganze AZ bezahlt werden?

tamarajahnke 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 14:03

tja, das ist ja meine angst, das die das berechnen wollen. denke mal , da steht ärger im hause, lach, zumal mein mann sehr unfreundlich war, nach dem 3. mitarbeiter, der nicht reparieren konnte, und wir schon 5 tage ohne warm wasser da saßen, grins.

Tomson49  27.09.2012, 14:13
@tamarajahnke

Ja, so etwas ist immer ein Streitpunkt.Mit Wartungsverträgen sind die Firmen immer schnell bei der Sache.Aber wenn es dann zeitaufwendig wird, wollen sie alles bezahlt haben.Gibt es einen schriftl. Vertrag mit denen? Bezahlen würde ich dann nur im äußersten Notfall und das auch nur mit dickem Hals oder man lässt es darauf ankommen bis hin zum Anwalt.Viel Glück..............

du solltest dem jeweiligen arbeiter sagen das ein vertrag beseteht, das wodurch die arbeitszeit während der wartung nicht berechnet wird.

so etwas passiert schon mal... da weiß der eine nicht was der andere macht.

aber zu bedenken ist da noch... wird die "prüfzeit" auch als wartungs-arbeitszeit gerechnet ?

manchmal finden die ja auch keine fehler...muß also nicht gewartet werden. aber die zeit die er zum prüfen gebraucht hat, könnten anstelle von prüfzeit als wartungs-arbeitszeit berechnet werden.

Unterscheide beim googlen doch ´mal:

Wartungsdienst

Stördienst / Notdienst

Reparaturdienst

und dann schau in Deinem Vertrag - was da alles abgedeckt ist.

Jedenfalls ist es nach Deiner Schilderung: "keine Wartung"

ich mach das anders,kein wartungsvertrag,den mitarbeiter hol ich mir privat und nur wenn ich ihn brauche,mehr kannst nicht sparen