Darf jeder über eine Firma bestellen?
Muss ein Verkäufer sich nicht vorher informieren ob der Mitarbeiter überhaupt Produkte über die Firma bestellen darf ?
Wenn jetzt ein Mitarbeiter etwas über die Firma bestellt und der Chef ist damit nicht einverstanden/weiß davon nicht, muss die Firma dann trotzdem die Rechnung bezahlen ?
oder kann er dieses abstreiten?
Der Chef hat keine Kenntnis darüber gehabt.
5 Antworten
Für die "Firma" darf man nur dann etwas bestellen, wenn man auch dazu berechtigt ist. Eine solche Berechtigung kann sich z.B. aus einer Vollmacht oder aus der Stellung als Prokurist oder Geschäftsführer ergeben. Wenn eine solche Vertretungsmacht nicht besteht, dann muss die Firma die Rechnung grundsätzlich auch nicht bezahlen. Allerdings muss dann der Mitarbeiter, der die Bestellung getätigt hat, die Sache entweder selbst kaufen oder dem Verkäufer Schadensersatz leisten (§ 179 Abs. 1 BGB). Sobald es um größere Summen geht, lässt man sich daher meistens einen Nachweis über die Vertretungsmacht vorlegen.
das Ding nennt sich Geschäftsbevollmächtigung und ist meist an eine Maximalsumme gebunden.
§§ 177, 179 BGB
"Muss ein Verkäufer sich nicht vorher informieren ob der Mitarbeiter überhaupt Produkte über die Firma bestellen darf ?" - Nein
Ist nur nicht falsch...
Warum fragst Du dann, wenn Du meinst, es besser zu wissen (also Du meinst das nur... aber naja... des Menschen Willen soll ja sein Himmelreich sein....).
Kann das sein, dass Du nur rumstänkern willst?
Na na na.....
Das ist nicht ganz richtig. Wenn mein Mann auf Montage ist und er Schrauben oder ähnliches braucht, geht er in den ansässigen Baumarkt desAuftraggebers und kauft ein. Er braucht eine Vollmacht, sonst bekommt er nichts.
Nein.
Wer bestellt, bezahlt auch.
muss die Firma dann trotzdem die Rechnung bezahlen ?
Ja.
Ja.
Und auf welcher Grundlage?
Super Hauptsache eine falsche Antwort geben! Toll