Ist Kündigung bzw. Widerruf innerhalb von 14 Tagen bei einem Wartungsvertrag möglich?
Hallo Zusammen, ich habe dummerweise am 29.9. mit einer Heizungsfirma einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Habe von dieser Firma eine Heiztherme gekauft und sie mir einbauen lassen. Deshalb habe ich auch gleich einen Wartungsvertag unterschrieben weil mir Wartung wichtig ist, schon aus versicherungstechnischen Gründen. Nun habe ich aber festgestellt, dass auf diese Heizungsfirma kein Verlass ist. Ich will darauf auch nicht näher eingehen. In diesem Wartungsvertrag steht nun eine 5-jährige Bindungsfrist. Ich muss also 5 Jahre lang, einmal im Jahr meine Heizung warten lassen.
Meine Frage: Da ich wie gesagt mit dieser Heizungsfirma ABSOLUT NICHT zufrieden bin, kann ich nun innerhalb von 14 Tagen diesen Wartungsvertrag widerrufen????
Es wäre ganz, ganz lieb wenn ich so schnell wie möglich hilfreiche Antworten bekommen könnte da mir die Zeit davon rennt. Ich bedanke mich schon mal im voraus und nette Grüße an Alle die meine Frage lesen.
4 Antworten
Habe mal für dich recherchiert: Nach § 309 Nr. 9 a BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine bindende Vertragslaufzeit von mehr als zwei Jahren unwirksam, falls es sich um ein Vertragsverhältnis handelt, das - wie es üblicherweise bei Wartungsverträgen der Fall ist - die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender der AGB zum Gegenstand hat. Falls Sie in Hinsicht auf den Wartungsvertrag als Unternehmer anzusehen sind, d.h. den Vertrag für eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit geschlossen haben, gilt diese Vorschrift nach § 310 BGB allerdings nicht.
Kommt darauf an , was in deinem Vertrag steht zum Widerrufsrecht. Das muss da genau deklariert sein. Wenn du ein Widerrufsrecht hast, kannst du das innerhalb von 14 Tagen auch in Anspruch nehmen. Im Zweifelsfall Auskunft beim Anwalt holen, ist immer besser. Alles Gute.
Ich denke das Du den Vertrag Vorort persönlich per Unterschrift abgeschlossen hast? Meines Wissens gibt es dann kein Wiederrufsrecht, ausser es steht zusätzlich im Vertrag. Ob eine deartig lange Bindungsfrist rechtens ist, ist fraglich.
Hallo,
habe dazu folgendes gefunden...
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=33427&
denke das sollte dir weiter helfen.