Kosten als Mieter Heizung ablesen Angeblich 2 Termine verpasst?
Hilfeee… Ich soll Kosten für eine Heizungsablesung bezahlen, als Mieter, weil ich angeblich 2 Termine zum Ablesen nicht wahrgenommen hätte. Ich sollte mich laut Vermieter, auf eine Schätzung des Verbrauches einlassen, oder selber für eine Ablesung ca.60 Euro bezahlen.
Dabei war es so, dass ich bei der Heizungsfirma angerufen hatte, weil ich den genannten Termin aufgrund von Urlaub nicht wahrnehmen kann. Am Telefon meinte man, dass es dann erstmal keine neuen Termine hätte. Ich habe dann bis heute keinen neuen Termin vorgeschlagen bekommen! Nun soll ich den 2ten Termin auch nicht wahrgenommen haben? Was kann ich tun?
Ich sehe es nicht ein unverschuldet selbst eine Ablesung zu bezahlen, geschweige mich auf eine Schätzung einzulassen… Muss mir die Firma den 2ten Termin nachweisen können?
Danke für eure Hilfe!
6 Antworten
Leider ist nun so, dass der Ableser behaupten könnte, dass du nicht angerufen hast um den Termin abzusagen. Lass es darauf ankommen, was dir zur Last gelegt wird. Eine Bezahlung des 2. Ablesetermins würde ich ablehnen. Einer Schätzung auf Grundlage der letzten Jahreskosten würde ich zustimmen. Die Manier des Vermieters ist grenzwertig > Erpressung.
Du könntest doch einfach mal fragen, was die Schätzung besagt - du bekommst keine Zahl aus dem Zufallsgenerator zugewiesen, sondern das Ergebnis einer nachvollziehbaren Rechnung nach vorgeschriebenen Regeln.
Die berechnung darfst du auch überprüfen lassen (z.B. bei der Verbraucherzentrale) - und widersprechen, wenn es gute Gründe dafür gibt.
Bei fortlaufenden Zählern kommst du außerdem bei der nächsten Ablesung entsprechend günstiger weg, wenn jetzt zu hoch geschätzt wird.
Falls du solche Zähler hast und nicht absolut knapp bei Kasse bist, solltest du diese Variante wählen statt hier über Rechtsgrundlagen zu philosophieren...
Grundsätzlich wird es schwer sein nachzuweisen, dass man dir KEINEN Terminvorschlag unterbreitet hat. Im besten Fall steht Aussage gegen Aussage, wahrscheinlicher ist aber, dass deine Aussage gegen mehrere andere steht.
In jedem Fall wird man dich fragen, warum du keinem anderen den Wohnungsschlüssel gegeben oder dich nicht selbst nochmal um einen neuen Termin bemüht hast.
"Unschuld" ist in dem Zusammenhang ein ziemlich schwammiger Begriff...
Mein erster Rat war, der Schätzung eine Chance zu geben. Immerhin scheinst du daran nichts auszusetzen zu haben.
Alles andere führt zu Streitereien, Schriftverkehr, Anwälten usw. Und irgendwer muss es am Ende bezahlen.
Entweder der eine Kunde, wenn er "verliert", oder (wenn das Unternehmen "verliert") alle Kunden (inklusive dem "Gewinner") über höhere Kosten bei den nächsten Ablesungen.
Auch ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter ist mit so einem Verhalten vorprogrammiert. Mit allen Nebenwirkungen für den Beteiligten und ggf. auch seine Nachbarn.
Aber wahrscheinlich ist es zu viel verlangt, so weit zu denken ...
Zwei Termine nicht einhalten kann dazu führen das man die Kosten für eine erneute Ablesung zahlen muss.
Wenn man anruft sollte sich sich den Namen des Mitarbeiters notieren oder sich eine Bestätigung geben lassen.
Ich würde da anrufen, nochmal um einen Termin bitten und darauf hinweisen dass Du keine Kosten trägst weil man Dir keinen neuen Termin mitgeteilt hat und auch auf das letzte Gespräch verweisen.
Die Ablesefirma wollte von uns die Kosten erstattet haben , weil angeblich keiner zu Hause war. Dumm nur das meine Frau nicht arbeitet und morgens immer zu Hause ist.
Ich habe der Firma angedroht zu klagen, wenn sie weiterhin darauf bestehen dass wir die Kosten zu zahlen haben.
Ableser kam und wir mussten nicht zahlen.
Ein 2ter Termin ist kostenlos wen du den ersten abgesagt hast du hättest zb nur nochmal wegen dem Termin die Firma anrufen müssen!
frage die Firma wann die zum 2ten Termin für dich da waren den du hast weder eine Information bekommen noch wurdest du in formiert!
Frage mal deinem vermiete ob er nicht digitales externes Geräte zum ablesen anbringen lassen kann den dann musst du nicht mal dafür zuhause sein vielleicht mal so alle 5 bis 10 Jahre einmal dann wen das teil ausgetauscht werden muss!
Schreibe das dem Vermieter und bitte um einen Nachweis, dass es angeblich einen 2. Termin gab. Beweisen muss der, der behauptet.
"Fehlende Mitwirkung" des Mieters muss beweiskräftig vom Vermieter nachgewiesen werden.
"Grundsätzlich wird es schwer sein nachzuweisen, dass man dir KEINEN Terminvorschlag unterbreitet hat."
Da muss der Fragesteller nichts nachweisen - Der Terminvorschlagende muss beweisen, dass er einen Vorschlag gemacht hat, das kann unter Umständen wirklich schwer sein.