Kosten als Mieter Heizung ablesen Angeblich 2 Termine verpasst?

6 Antworten

Leider ist nun so, dass der Ableser behaupten könnte, dass du nicht angerufen hast um den Termin abzusagen. Lass es darauf ankommen, was dir zur Last gelegt wird. Eine Bezahlung des 2. Ablesetermins würde ich ablehnen. Einer Schätzung auf Grundlage der letzten Jahreskosten würde ich zustimmen. Die Manier des Vermieters ist grenzwertig > Erpressung.

Du könntest doch einfach mal fragen, was die Schätzung besagt - du bekommst keine Zahl aus dem Zufallsgenerator zugewiesen, sondern das Ergebnis einer nachvollziehbaren Rechnung nach vorgeschriebenen Regeln.

Die berechnung darfst du auch überprüfen lassen (z.B. bei der Verbraucherzentrale) - und widersprechen, wenn es gute Gründe dafür gibt.

Bei fortlaufenden Zählern kommst du außerdem bei der nächsten Ablesung entsprechend günstiger weg, wenn jetzt zu hoch geschätzt wird.

Falls du solche Zähler hast und nicht absolut knapp bei Kasse bist, solltest du diese Variante wählen statt hier über Rechtsgrundlagen zu philosophieren...

Grundsätzlich wird es schwer sein nachzuweisen, dass man dir KEINEN Terminvorschlag unterbreitet hat. Im besten Fall steht Aussage gegen Aussage, wahrscheinlicher ist aber, dass deine Aussage gegen mehrere andere steht.

In jedem Fall wird man dich fragen, warum du keinem anderen den Wohnungsschlüssel gegeben oder dich nicht selbst nochmal um einen neuen Termin bemüht hast.

"Unschuld" ist in dem Zusammenhang ein ziemlich schwammiger Begriff...

Gerhart  06.11.2017, 09:03

"Fehlende Mitwirkung" des Mieters muss beweiskräftig  vom Vermieter nachgewiesen werden.

"Grundsätzlich wird es schwer sein nachzuweisen, dass man dir KEINEN Terminvorschlag unterbreitet hat."

Da muss der Fragesteller nichts nachweisen - Der Terminvorschlagende muss beweisen, dass er einen Vorschlag gemacht hat, das kann unter Umständen wirklich schwer sein.

bwhoch2  06.11.2017, 09:24
@Gerhart

@Gerhart:

Das wird er schon können...

DODOsBACK  06.11.2017, 09:26
@Gerhart

Mein erster Rat war, der Schätzung eine Chance zu geben. Immerhin scheinst du daran nichts auszusetzen zu haben.

Alles andere führt zu Streitereien, Schriftverkehr, Anwälten usw. Und irgendwer muss es am Ende bezahlen.

Entweder der eine Kunde, wenn er "verliert", oder (wenn das Unternehmen "verliert") alle Kunden (inklusive dem "Gewinner") über höhere Kosten bei den nächsten Ablesungen.

Auch ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter ist mit so einem Verhalten vorprogrammiert. Mit allen Nebenwirkungen für den Beteiligten und ggf. auch seine Nachbarn.

Aber wahrscheinlich ist es zu viel verlangt, so weit zu denken ...

Zwei Termine nicht einhalten kann dazu führen das man die Kosten für eine erneute Ablesung zahlen muss.

Wenn man anruft sollte sich sich den Namen des Mitarbeiters notieren oder sich eine Bestätigung geben lassen.

Ich würde da anrufen, nochmal um einen Termin bitten und darauf hinweisen dass Du keine Kosten trägst weil man Dir keinen neuen Termin mitgeteilt hat und auch auf das letzte Gespräch verweisen.

Die Ablesefirma wollte von uns die Kosten erstattet haben , weil angeblich keiner zu Hause war. Dumm nur das meine Frau nicht arbeitet und morgens immer zu Hause ist.

Ich habe der Firma angedroht zu klagen, wenn sie weiterhin darauf bestehen dass wir die Kosten zu zahlen haben.

Ableser kam und wir mussten nicht zahlen.

Ein 2ter Termin ist kostenlos wen du den ersten abgesagt hast  du   hättest zb  nur  nochmal wegen dem Termin die  Firma anrufen müssen!

frage die  Firma  wann die  zum 2ten Termin     für dich da waren den du hast weder eine Information bekommen noch wurdest du in formiert!

Frage mal deinem vermiete ob er nicht digitales externes Geräte zum ablesen   anbringen lassen kann den dann musst du   nicht mal dafür zuhause sein  vielleicht mal so alle  5 bis 10 Jahre einmal dann wen das teil ausgetauscht werden muss!

Schreibe das dem Vermieter und bitte um einen Nachweis, dass es angeblich einen 2. Termin gab. Beweisen muss der, der behauptet.