unterschiedliche Arbeitszeiten
Hallo zusammen,
ich arbeite seit 3 Monaten in einer neuen Firma. Es passt eigentlich alles, jedoch eines stört mich ganz gewaltig. Die Geschäftsleitung hat vor einem Jahr beschlossen bei Neueinstellungen den Mitarbeitern nur noch 40 Stunden Verträge anzubieten. Alle "alten" Mitarbeiter arbeiten seit vielen Jahren 35 Stunden pro Woche.
Ich habe grundsätzlich kein Problem 40 Stunden zu arbeiten, aber dass ich in der Abteilung mit 15 Mitarbeiter der einzige bin und daher trotz Gleitzeitregelung morgens fast immer der Erste und abends der Letzte bin nervt total.
Die Firma hat ca. 400 MA 80% arbeitet 35 Stunden, der Rest 40.
Nun meine Frage: Ist das rechtens? Es gibt doch ein Gleichbehandlungsgesetzt, oder?
Für Eure Antworten schon mal vielen Dank.
Lg Thomas
5 Antworten
der Chef gibt den Arbetsvertrag vor und die Zeiten ....das Gleichbehandlungsgesetz greift hier nicht
Du kannst natürlich Teilzeit beantragen und dich auf 35h runterstufen lassen.
Solche Regelungen sind normalerweise mit dem Betriebsrat abgesprochen!
Ich würde Dir empfehlen diese Frage mal einem BR-Mitglied zu stellen!
Das was Du schilderst, ist eine "versteckte?" Lohnkürzung!
Es könnte also sein, dass, wenn Du so arbeiten möchtest wie die 80% der Mitarbeiter, es eine Lohnkürzung nach sich zieht!
Ich wür die dringend raten mal den oder die Tarifvertraäge anzusehen. Zum einen behaupte ich das es ja zwei geben muss, und zum anderen ist das eben nicht so mit der Vertragsfreiheit.
Wenn ihr die gleiche Arbeit leistet wir die übrigen 80%, zum gleichen Entgeld, dann ist das ganz sicher nicht mehr auf rechtlich sauberen Boden. Sollte es einen Betriebsrat bei euch geben, dann frage den bitte dazu und frage ihn auch wie mal als Betriebsrat in der Sache eine Zustimunng erteilt hat, denn bei Arbeitszeiten ist der Betriebsrat ganz klar in der Mitbestimmung. Habt ihr keinen Betriebsrat dann wende dich mal mit der Frage an die für euch zuständige ´Gewerkschaft.
Ja, das ist Rechtens. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist das durchaus gestattet.
Das Gesetzt zu Gleichbehandlung greift hier nicht, aber Du solltest Dir einmal den Inhalt ansehen, da Du ihn nicht kennst.