Hat eine Firma das Recht auf Schadensersatz bei mündlicher Zusage?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Der Nachbar hat eine Hackschnitzel Heizung installiert und gefragt ob wir unsere beiden Häuser mit anschließen wollen. Meine Mutter hatte darauf hin mündlich zugesagt. Der Nachbar hat anschließend die Rohre zu den Häusern gelegt und die Heizungsbau Firma informiert dass diese ihr Material bestellen können. Seitdem ist aber nichts mehr weiter passiert.
In der Zwischenzeit sind wir allerdings zu dem Entschluss gekommen dass sich die Hackschnitzel Heizung nicht für uns rentiert und wir lieber selber eine eigene Heizung in unsere Häuser installieren wollen.
Nun zur Frage. Hat der Nachbar sowie die Heizungsbau Firma rechtlich gesehen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung für das bereits verbaute bzw. bestellte Material?
Es ist wichtig zu erwähnen dass wir weder dem Nachbarn noch der Heizungsfirma je einen Vertrag bzw. Auftragsbestätigung unterschrieben haben. Die Firma hat das Material nur bestellt da der Nachbar sie informiert hat dass wir anschließen wollen.
Vielleicht hatte schon mal jemand einen ähnlichen Fall erlebt oder kennt sich mit der rechtlichen Grundlage aus. Über Anworten wäre ich euch sehr dankbar.
4 Antworten
Auch mündliche Verträge sind ebenso zu erfüllen wie schriftliche. Nur mit dem beweisen kann es Probleme geben.
Die Firma nicht, die muss der Nachbar bezahlen. Aber der Nachbar hat dann wiederum Anspruch an euch.
Verträge muss man nicht immer unterschreiben, trotzdem können sie gültig sein. So wie in eurem Fall. Der Nachbar musste sich auf Eure Zusage verlassen können und hat da so weitergegeben.
Aber: Grundsätzlich kann ein Auftragnehmer nur dann darauf vertrauen, dass der ihm erteilte Auftrag wirksam ist und gilt, wenn der Auftraggeber die Auftragserteilung selbst vornimmt.
Bei juristischen Personen ist das natürlich nicht immer möglich, hier wird das auch anders gehandhabt. Gerade im Baugewerbe. Bei Privatpersonen wird das schon enger gesehen. Interessant ist hier, dass zum Beispiel selbst bauaufsichtsführende Architekten in so einem Fall nicht als bevollmächtigte Stellvertreter angesehen werden. Deshalb würde ich hier (wenn auch mit einem kleinen Fragezeichen) den Nachbarn nicht als berechtigt ansehen, den Auftrag an die Firma zu vergeben, wenn diese Euch nicht noch einmal kontaktiert hat. Dass er weiß, dass externe Personen nicht zur Auftragsvergabe bevollmächtigt sind, wird bei einem im Baugewerbe tätigen Auftragnehmer vorausgesetzt.
Allerdings müsst Ihr Euch fragen lassen, warum Ihr nichts gesagt habt, als der Nachbar die Rohre verlegt hat. Diese Schweigen, auch wenn keine vertragliche Verpflichtung zur Äußerung bestand, könnte als konkludentes Handeln ausgelegt werden.
Ein verzwickter Fall - ich würde, wenn ich in der Situation wäre, versuchen, mich mit beiden zu einigen. Eine evtl. Klage würde so oder so höchstwahrscheinlich in einem Vergleich enden.
Er hat die Rohre auch noch selbst verlegt und sich beim verlegen nicht an die Richtlinien gehalten. Das Verlegen hätte eine Fachfirma machen müssen.
Ok, noch ein Punkt für Euch. Ob`s reicht? Ich will da keine Prognose wagen.
Wie gesagt, ich würde versuchen, mich da zu einigen. Haben Nachbar und Firma denn schon gesagt, was sie gerne haben möchten?
Nun zur Frage. Hat der Nachbar sowie die Heizungsbau Firma rechtlich gesehen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung für das bereits verbaute bzw. bestellte Material?
Natürlich.
Als Nachbar würde ich dagegen auch vorgehen, immerhin hat er selbst bereits Arbeit investiert.
Nächstes Mal vorher nachdenken.
Der Nachbar vielleicht schon aber die Firma hat doch keinen Anspruch oder? Sie kann das Material doch zurück schicken oder auf anderen Baustellen verarbeiten?
Natürlich hat die Firma auch Ansprüche...
Haben wir aber wie so oft im Leben bekommt man wichtige Informationen immer erst zu spät. Danach ist man immer schlauer als vorher.
Dann sollte man auch sagen "Wir entscheiden das später" - Problem gelöst. Jetzt habt ihr den Salat.
Bringt nichts wenn der Betreiber auf eine schnelle Entscheidung drängt
Der Nachbar hat ein Entschädigungsrecht.
An der Stelle des Nachbarn würde ich euch verklagen.
Man kann dochnicht ein mündliches Versprechen geben und dann so tun, als hätte man nichts gesagt.
Der Firma selber haben wir aber keine Zusage gegeben. Kann sie uns das Material in Rechnung stellen?