Diensthandy und Vertrag nach Kündigung übernehmen?
Folgender Fall: In einer Firmer ist es so üblich, dass die Mitarbeiter einen Handyvertrag und ein Handy auf Firmenkosten erhalten, das auch privat genutzt werden darf. Sollte sich die Firma von dem Mitarbeiter - oder der Mitarbeiter von der Firma - trennen, wird der Vertrag an den Mitarbeiter überschrieben und nach dem Ende der Anstellung muss der Mitarbeiter selber für die Kosten des Vertrages aufkommen. Hier kommen wir zu meiner ersten Frage: Ist das Rechtens?
Nun geht es aber noch weiter. Der Mobilfunkanbieter unterscheidet preislich zwischen einem Vertrag mit und ohne Smartphone. Laut Firma gehört das Handy selber aber der Firma. Der Mitarbeiter muss nach dem Ende des Arbeitsvertrages also für einen teureren Vertrag (mit Smartphone) bezahlen, besitzt aber keins mehr weil das im Firmenbesitz bleibt. Hier resultiert meine zweite Frage. Verständlich wäre, wenn die Firma die Anschaffungskosten für das Handy von dem Mitarbeiter verlangt, aber nur einen teureren Vertrag bezahlen ohne ein Smartphone zu haben?!
Was sagt ihr dazu?
2 Antworten
Ein Unternehmen darf einem Mitarbeiter ein Handy/Smartphone zur Verfügung stellen, welches auch privat genutzt werden darf - das wird auch nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Der ArbG ist Vertragspartner des Mobilfunkanbieters.
Wenn der Vertrag über das Unternehmen läuft, kann er nicht zwangsweise auf den Mitarbeiter umgeschrieben werden, wenn er ausscheidet; eine entsprechende Klausel im (Formular-)Arbeitsvertrag dürfte unwirksam sein.
Das Handy ist beim Ausscheiden zurückzugeben und ggf. kann der ArbG Schadenersatz für die Restlaufzeit verlangen, wenn der ArbN sein Ausscheiden durch vertragswidriges Verhalten zu verantworten hat; hierbei ist aber zu berücksichtigen, daß das Handy dann einem anderen Mitarbeiter überlassen werden kann und damit auch kein Schaden eintritt.
Eine entsprechende Individualvereinbarung könnte ggf. getroffen werden - aber wenn das mit mehreren ArbN so vereinbart wird, dann ist es wiederum keine Individualvereinbarung mehr.
Sollte es dazu kommen, lehnst Du das ab und gibst das Handy zurück- und dann kann der ArbG versuchen das gerichtlich zu erwirken (ich gehe davon aus, daß das erfolglos sein wird).
Das ein Mitarbeiterfristgerecht kündigt, sind einfach Risiken welcher ein Geschäftsführer tragen muss. Oder wenn ein Mitarbeiter krank wird usw...
Solche Risiken / Kosten muss er berücksichtigen.
Wegen solchen Risiken bekommt er auch mehr Geld!
Es gibt nichts schriftlich :D Prinzipiell denke ich mir auch, dass der Arbeitgeber nicht verlangen kann das der Mitarbeiter den Vertrag übernimmt. Wenn er das nun aber doch tut, zahlt er ja den teuren Vertrag ohne Handy. Das heißt, er würde für etwas zahlen, dass er nicht hat. Hier komme ich etwas ins grübeln. Der Vertrag wird ja für den ehemaligen Mitarbeiter nicht günstiger dadurch dass das Handy in Firmenbesitz bleibt