Diensthandy und Vertrag nach Kündigung übernehmen?

2 Antworten

Ein Unternehmen darf einem Mitarbeiter ein Handy/Smartphone zur Verfügung stellen, welches auch privat genutzt werden darf - das wird auch nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Der ArbG ist Vertragspartner des Mobilfunkanbieters.

Wenn der Vertrag über das Unternehmen läuft, kann er nicht zwangsweise auf den Mitarbeiter umgeschrieben werden, wenn er ausscheidet; eine entsprechende Klausel im (Formular-)Arbeitsvertrag dürfte unwirksam sein.

Das Handy ist beim Ausscheiden zurückzugeben und ggf. kann der ArbG Schadenersatz für die Restlaufzeit verlangen, wenn der ArbN sein Ausscheiden durch vertragswidriges Verhalten zu verantworten hat; hierbei ist aber zu berücksichtigen, daß das Handy dann einem anderen Mitarbeiter überlassen werden kann und damit auch kein Schaden eintritt.

Eine entsprechende Individualvereinbarung könnte ggf. getroffen werden - aber wenn das mit mehreren ArbN so vereinbart wird, dann ist es wiederum keine Individualvereinbarung mehr.

Pausenbrot89 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 23:08

Es gibt nichts schriftlich :D Prinzipiell denke ich mir auch, dass der Arbeitgeber nicht verlangen kann das der Mitarbeiter den Vertrag übernimmt. Wenn er das nun aber doch tut, zahlt er ja den teuren Vertrag ohne Handy. Das heißt, er würde für etwas zahlen, dass er nicht hat. Hier komme ich etwas ins grübeln. Der Vertrag wird ja für den ehemaligen Mitarbeiter nicht günstiger dadurch dass das Handy in Firmenbesitz bleibt

DerSchopenhauer  17.01.2019, 23:11
@Pausenbrot89

Sollte es dazu kommen, lehnst Du das ab und gibst das Handy zurück- und dann kann der ArbG versuchen das gerichtlich zu erwirken (ich gehe davon aus, daß das erfolglos sein wird).

Das ein Mitarbeiterfristgerecht kündigt, sind einfach Risiken welcher ein Geschäftsführer tragen muss. Oder wenn ein Mitarbeiter krank wird usw...

Solche Risiken / Kosten muss er berücksichtigen.
Wegen solchen Risiken bekommt er auch mehr Geld!