Einkommensteuer-Guthaben auszahlbar?
Hallo zusammen,
ein Bekannter hat durch seine (vergangene) Selbständigkeit ein höheres Einkommensteuer-Guthaben erhalten.
Leider hat er in all den Jahren nichts davon gehabt, da bisher immer nur Kleinstbeträge mit dem Guthaben "verrechnet" wurden. Jetzt könnte er das restliche Geld vielmehr händeringend für Kreditabbau, Reparaturen, Sanierungsarbeiten, etc. gebrauchen.
Gibt es keine Möglichkeit Guthaben aus der Einkommensteuer direkt auf ein Bankkonto auszahlen zu lassen?
Oder gibt es irgendeine sinnvolle Verwendung / Umwandlung des Guthabens, wenn er die Selbstständigkeit aufgibt / aufgegeben hat?
Dank und Gruß Oliverus
4 Antworten
ne, keine Chance. Wer Schulden beim Finanzamt hat, bekommt auch kein Guthaben ausgezahlt.
Was ist ein Einkommensteuerguthaben?
Wenn man eine Steuererklärung abgibt, dann gibt es entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung, und die zahlt man entweder gleich oder man bekommt sie gleich erstattet. Da gibt es kein Guthaben.
Oder meinst Du eventuell einen Verlustvortrag?
Der wird jedes Jahr mit seinen steuerpflichtigen Einkünfte verrechnet. Wenn er keine hat, wirkt sich das auch nicht aus. Wenn er welche hat, von denen Steuern einbehalten wurde, bekommt er entsprechend mehr erstattet.
Ja, der wird Jahr für Jahr vorgetragen bis er irgendwann mal weg ist. Blöd ist, wenn man in den Folge Jahren immer wieder nur geringe Einkünfte hat, denn dann verbraucht sich das Ding ohne das man Steuern spart.
Das ergibt keinen Sinn. Eine Erstattung aus der ESt wird stets direkt an den Steuerpflichtigen bzw. auf das in der ESt-Erklärung angegebene Empfängerkonto geleistet. Es dürfte sich wohl eher um einen Verlustvortrag handeln. Der kann nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart in den Folgejahren verrechnet werden; es handelt sich ja eben gerade nicht um ein Guthaben.
Steuerguthaben werden mit Erlass des Steuerbescheides für das betreffende Jahr automatisch ausgezahlt bzw. mit Steuerschulden verrechnet.
Leider hat er in all den Jahren nichts davon gehabt, da bisher immer nur Kleinstbeträge mit dem Guthaben "verrechnet" wurden.
Was du damit meinst, erschließt sich nicht. Vielleicht kannst du erst mal noch erklären, auf welche Weise das betreffende Steuerguthaben festgestellt worden ist.
Stimmt, ich habe noch einmal nachgehakt. Es handelt sich bei ihm um den von Dir genannten "Verlustvortrag". Dieser lässt sich dann also nur verrechnen?
Gruß Oliverus