Heizkosten - ISTA rechnet schon seit Jahren mit falschen m² ab,wie lange kann man zurückfordern?

6 Antworten

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Eigentlich gibt der Vermieter dem Dienstleister (Ista) die Daten. Ista kannst du da keinen Vorwurf machen. Du musst dich also an deine Schwiegermutter wenden. Gegen die Betriebskostenabrechnung musst du binnen 12 Monaten nach Erhalt derselben Einspruch einlegen. Danach ist Verfristung eingetreten. Es bliebe also nur noch die 13er Abrechnung.

Verjähren könnte die Forderung einer Nachzahlung bzw. der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens bei einer formal korrekten Abrechnung nach drei Jahren

Also sehe ich das richtig. Eigentümergemeinschaft udn die Schwiegermutter ist der "Verwalter". Ausflug ins WEG Recht.

Kann man von der ISTA das zu viel gezahlte Geld zurückfordern?

Ista rechnet nach den genannten Daten - dazu gehören auch m² ab. Die sind raus. Wenn der eigentümer einer Eigentumswohnung seine Abrechnung gekommt hat er sie zu prüfen. Wenn - auch aufgrund der falschen m² die Abrechnung beschlossen ist - ist sie mit dieser Sekunde rechtskräftig. Also kannst du von Ista nix fordern. Du kannst vom Verwalter Schadenersatz fordern, aber schlussendlich hättest du dir die Heizkostenabrechnung genau angucken müssen.

Selbst eine durch fehlerhafte Berechnung überhöhte Betriebskostenabrechnung gilt mit Nachzahlung als akzeptiert.

Andenfalls kann man hier innerhalb von 12 Monaten ab Zugang insoweit widersprechen, zunächst vorbehaltlich bezahlen und tatsächliche Überzahlungen mit den nächsten Vorauszahlungen verrechnen.

Dieser Anspruch richtet sich allerdings gegen die Vermieterein, nicht deren Dienstleister ISTA.

G imager761

Nein. Das Geld wird ja nicht an ISTA bezahlt sondern an den Hausbesitzer (also die Schwiegermutter ?). Ihr könnt das zuviel gezahlte Geld dort zurückfordern.

Allenfalls kann der Hausbesitzer die Unkosten für die neue Abrechung (und ggf. Zinsen) von ISTA einfordern - aber das ist seine Sache und klappt nur wenn er beweisen kann dass ISTA den Wurm reingebracht hat.

johnnymcmuff 
Beitragsersteller
 02.12.2014, 22:16

Wir zahlten das und bei Guthaben der Hausabrechnung bekamen wir das Geld.

Es ist eine Eigentümergeminschaft, 2 Familien und 2 Geschäfte.

Ich möchte wissen welche Verjägungsfrist gilt.

imager761  03.12.2014, 06:56
@johnnymcmuff
Wir zahlten das

Damit ist eine Rückforderung ausgeschlossen.

Tabaluga1961  03.12.2014, 14:04
@imager761

die Info wäre in der Frage besser aufgehoben. Denn es ist nun mal ein Unterschied ob Mietrecht oder WEG

Wenn du das beweisen kannst, gelten die normalen Verjährungsfristen nach dem BGB