wird arbeitslosengeld im ersten monat der arbeit gezahlt?

6 Antworten

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Es gilt das Zuflußprinzip.

Da es den Lohn für dezember nicht am 31.12. auf dem Konto gibt, sondern erst am 1.1.14, wird Ende November für die Finanzierung des Dezembers noch einmal ALG 2 gezahlt! Alles wird gut! :-)

Brookerlimited 
Beitragsersteller
 25.10.2013, 12:46

Top ! Das wollte ich hören. Ich hab hier schon schweiß und wasser geschwitzt, da ich dachte dann die miete nicht zahlen zu können.

Atzec  25.10.2013, 19:39
@Brookerlimited

Jedenfalls ist das das Grundprinzip. Ginger hat das ja auch noch einmal in prosa entwickelt! :-)

Aber beherzige unbedingt auch den Hinweis von isomatte! Dann bist du auf der ganz trockenen Seite! :-)

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19acb0b09010.php

Hat man endlich einen Job gefunden, geht meistens gleich der nächste Ärger los. Kaum hat man nämlich der ARGE die freudige Nachricht übermittelt, geht diese häufig dazu über, sofort alle Leistungen einzustellen.

Diese "vorauseilende" Leistungseinstellung ist aber rechtswidrig, denn hier greift das so genannte Zuflussprinzip, also wenn Lohn/Gehalt und ALG II aufeinandertreffen:

a) Das Zuflussprinzip ist in der ALG II-V in § 2 Abs. 2 und 3 geregelt. Dieses besagt, dass das Einkommen in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, in dem man das Einkommen erhält. - Mit Erhalt ist gemeint, dass man tatsächlich darüber verfügen kann. Also i. d. R. der Tag, an dem das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde.

Zurückzahlen musst du nur dann etwas, wenn durch dein anrechenbares Einkommen eine Überzahlung an ALG II erfolgt ist - in Höhe dieser Überzahlung.

b) Es gilt das Zuflussprinzip, d. h. das Einkommen ist immer in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt, und wenn es erst am letzten Tag des Monats ist: Durchführungshinweise zu SGB2 § 11 RZ 11.55.

Brookerlimited 
Beitragsersteller
 25.10.2013, 12:50

Das hat mir wirklich weitergeholfen, habe grade das thema.... besten dank dir !

Normalerweise ist es so,das du solange bedürftig bist,bis dein erster Lohn auf deinem Konto eingegangen ist,aber daran halten sich sehr wenig Jobcenter um eine Überzahlung zu vermeiden!!! Denn sobald dem Jobcenter deine Arbeitsaufnahme rechtzeitig durch dich bekannt wird und die Leistungen noch nicht angewiesen wurden,stellen sie diese ein um wie gesagt,eine Überzahlung zu vermeiden.

Wenn du also ganz Sicher gehen willst,das du im Dezember nicht ohne Geld dastehst würde ich dem Jobcenter deine Arbeitsaufnahme erst eine Woche vor Arbeitsbeginn mitteilen,dann kannst du dir sicher sein,das du dein Geld für Dezember noch bekommst.

Solltest du dann tatsächlich erst am 01.01.2014 deinen Lohn für Dezember auf dein Konto bekommen,zahlst du auch für den Dezember keine Leistungen an das Jobcenter zurück.

Das solltest du aber vorher beantragen beim Jobcenter. Also sollte man mit dem Fallmamager sprechen.
Einfach so wird das nicht gezahlt.

Ich dachte ALG2 wird im Voraus gezahlt. D.h. Ende Nov. für Dezember.

Es wäre dann sogar gut wenn die Lohnzahlung im Januar passiert ansonsten wird das Einkommen auf die Zahlung für den Dezember angerechnt und zurück gefordert.