Wer bekommt das Guthaben aus den Betriebskosten
Hallo Ich habe ein großes Problem, im Dezember hat mir mein Vermieter 175,- BK-Guthaben Überwiesen da grad Weihnachten war kam das Geld grad richtig. Denn mir war wirklich nicht bewußt das ich das Betriebs und Heizkosten Guthaben an das jobcenter Zahlen muß, habe ich mir erst jetzt erlesen und nun habe ich ein Problem! Das JobCenter möchte von mir die Betriebskostenabrechnung für 2010 haben. habe ich mich jetzt des Betrugs Strafbar gemacht. Zeigen die mich jetzt an, Ich bin bereit das Geld in Raten zurückzuzahlen. Es ist mir sehr unangenehm.
7 Antworten
Das Guthabenb aus der BK-Abrechnung zählt als Einkommen. Du bist deshalb verpflichtet, die Abrechnung dem Jobcenter zeitnah vorzulegen. Es wird dann geprüft, ob ein Guthaben vorliegt. Dementsprechend bekämst du einen Änderungsbescheid mittels welchem das Guthaben aufgerechnet wird. Du selbst zahlst direkt dabei entsprechend nichts zurück. Dein Sparbemühen hat sich also nicht für dich ausgezahlt. Richte dein Verbrauchsverhalten also entsprechend so ein, dass künftig kein Guthaben mehr entsteht (1 x mehr baden, Wohnung etwas wärmer etc., je nachdem wo das G. entstand. Sollte dann aber eine Nachzahlung herauskommen, dürftest du dessen Erstattung beantragen. Wenn die Heiz- und Hausnebenkosten im angemessenen Bereich liegen, bekommst du es auch erstattet. Des Betruges hast du dich deshalb nicht schuldig gemacht. Melde nun dem JC mittels Vorlage der Abrechnung das Guthaben. Du brauchst da nix anbieten oder betteln. Die erledigen dann automatisch den weiteren Verlauf.
Strafbar hast du dich ja schon gemacht, aber ich finds gut, dass du deinen Fehler einsiehst.
Ähnlich wirds das Jobcenter sehen. Erklär dein Versehen durch deine Unwissenheit, mach klar, dass du die Summe abstottern willst und ich glaub nicht, dass dir dann jemand nen Strick draus drehen wird...
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren....
Absicht zur Bereicherung würde ich in deinem Fall verneinen!
Angerechnet wird es dennoch! Und du wirst entsprechend weniger Leistung bekommen.
Hatte ich auch...ein Guthaben in Höhe von 375 €....kam mir auch sehr gelegen...leider muss ich das nun in raten von 20€ zurückzahlen...wir jetzt automatisch gleich einbehalten....mach ich nicht nochmal ach so nein eine Anzeige bekommst du nicht
Ich bin da immer wieder sprachlos...
klar, rede mit dem Bearbeiter, biete ihm die Ratenzahlung an und erklär ihm die Situation.
Die kennen solche Probleme, und du hast dich nicht des Betrugs strafbar gemacht.
erklärs ihnen genau so wie mir. Sei nur ehrlich, die wollen dir nichts Böses, wollen nur nicht verarscht werden.
Ich muss laut Mitwirker bis zum 21.05.2012 Die Betriebskostenabrechnung in Kopie einreichen. Ich werde mit denen Das Gespräch suchen, ich habe die Überweisung auch nicht bemerkt da, das Geld auf mein Sparkonto überwiesen wurde, Das Amt hat auch von Der Existens des Sparkontos kenntnis da ich es mit angegeben habe. Allerdings kann ich keine Kontoauszüge mehr besorgen