Nebenkostenabrechnung Guthaben bei hartz4 muss ich melden?
Hallo liebe Community,
Ich bekomme seit einem Jahr nun die Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter bezahlt. Heute hatte ich einen Brief im Briefkasten vom Vermieter. Dort stand drin, dass ich ein Guthaben in Höhe von 334 Euro habe. Das Jobcenter übernimmt die gesamten Kosten meiner Unterkunft. Nun frage ich mich ob ich dies melden muss oder das Geld behalten darf. Und falls ich es behalten würde und in einem Jahr den Weiterbewilligungsantrag stellen muss, muss ich dann die Abrechnung mit beifügen? Und sagen wir mal ich müsste es, müsste ich dann den Betrag nur zurückzahlen oder auch eine Geldstrafe? Ich bitte um Auskunft weil ich im Internet absolut nichts darüber finde und zurzeit wirklich große Geldsorgen habe.
Liebe Grüße
8 Antworten
Bei Hartz-4-Bezug gilt die Betriebskostenrückzahlung als Einkommen. Und Einkommen muß man melden. Sobald der Vermieter das Guthaben an Dich überwiesen hat, solltest Du das dem Jobcenter auch mitteilen.
Im darauf folgenden Monat wird es dann einbehalten, bekommst also entsprechend weniger an Leistungen.
Wäre ja auch anders sonst nicht korrekt gewesen oder ?
Wenn du das Guthaben schon überwiesen hast, dann kann man dir ja nicht noch zusätzlich etwas abziehen, würdest dann ja doppelt bestraft.
Ist melde pflichtig.
Das Guthaben wird dir vom ALG 2 Regelsatz abgezogen.
Wenn du es verheimlichst droht dir eine Anzeige wegen Betrug und eine Sperrzeit von mindestens 3 Monate.
Dann bist du vorbestraft und Harz 4 Empfänger.
Manche Jobcenter verlangen auch jährlich eine Nebenkostenabrechnung.
Manche Jobcenter ...
Alle ...!
Da du derzeit (noch) im Leistungsbezug bist, fällt der Termin der Gutschrift in diesen Zeitraum und du bist verpflichtet, die Abrechnung vorzulegen. Das Guthaben wird mit künftigen Zahlungen (per Änderungsbescheid) aufgerechnet.
Wärest du jetzt nicht mehr im Leistungsbezug, dürftest du das Guthaben behalten.
Du musst es mitteilen und nachweisen, auch wenn du das Guthaben dann auf dein Konto bekommst, denn dieses wird in der Regel dann im Monat nach dem Zufluss auf den Konto mindernd auf den Bedarf deiner Wohnkosten angerechnet.
Ist das Guthaben geringer als die monatlich gezahlten Kosten vom Jobcenter, dann würde es in der Regel in einem Betrag angerechnet, wäre es aber höher, dann muss es in monatlichen Raten von den laufenden Kosten für die Wohnung abgezogen werden.
Dieser monatliche Abzug in Raten müsste auch dann vorgenommen werden, wenn eine Anrechnung im Monat nach dem Zufluss nicht möglich wäre, weil z.B. die Leistungen für diesen Monat schon angewiesen wurden bzw.schon auf dem Konto eingegangen wären.
Die Anrechnung würde dann bei 10 % von der maßgebenden Regelleistung liegen, also bei einem Single z.B. wären das dann derzeit von 424 € jeden Monat 42,40 €, bis das Guthaben verrechnet wäre.
Das Guthaben gehört dem Jobcenter.
Ich hatte auch schon Guthaben bei den Betriebskosten gehabt und das dem Jobcenter überwiesen. Aber die Leistungen blieben weiterhin auf der Höhe für die Betriebskosten vom Jobcenter.