Nebenkostenabrechnung Guthaben bei hartz4 muss ich melden?

8 Antworten

Bei Hartz-4-Bezug gilt die Betriebskostenrückzahlung als Einkommen. Und Einkommen muß man melden. Sobald der Vermieter das Guthaben an Dich überwiesen hat, solltest Du das dem Jobcenter auch mitteilen.

Im darauf folgenden Monat wird es dann einbehalten, bekommst also entsprechend weniger an Leistungen.

Pucki1  17.03.2019, 14:39

Ich hatte auch schon Guthaben bei den Betriebskosten gehabt und das dem Jobcenter überwiesen. Aber die Leistungen blieben weiterhin auf der Höhe für die Betriebskosten vom Jobcenter.

isomatte  18.03.2019, 10:22
@Pucki1

Wäre ja auch anders sonst nicht korrekt gewesen oder ?

Wenn du das Guthaben schon überwiesen hast, dann kann man dir ja nicht noch zusätzlich etwas abziehen, würdest dann ja doppelt bestraft.

Ist melde pflichtig.
Das Guthaben wird dir vom ALG 2 Regelsatz abgezogen.

Wenn du es verheimlichst droht dir eine Anzeige wegen Betrug und eine Sperrzeit von mindestens 3 Monate.

Dann bist du vorbestraft und Harz 4 Empfänger.

Manche Jobcenter verlangen auch jährlich eine Nebenkostenabrechnung.

albatros  18.03.2019, 00:00
Manche Jobcenter ...

Alle ...!

Da du derzeit (noch) im Leistungsbezug bist, fällt der Termin der Gutschrift in diesen Zeitraum und du bist verpflichtet, die Abrechnung vorzulegen. Das Guthaben wird mit künftigen Zahlungen (per Änderungsbescheid) aufgerechnet.

Wärest du jetzt nicht mehr im Leistungsbezug, dürftest du das Guthaben behalten.

Du musst es mitteilen und nachweisen, auch wenn du das Guthaben dann auf dein Konto bekommst, denn dieses wird in der Regel dann im Monat nach dem Zufluss auf den Konto mindernd auf den Bedarf deiner Wohnkosten angerechnet.

Ist das Guthaben geringer als die monatlich gezahlten Kosten vom Jobcenter, dann würde es in der Regel in einem Betrag angerechnet, wäre es aber höher, dann muss es in monatlichen Raten von den laufenden Kosten für die Wohnung abgezogen werden.

Dieser monatliche Abzug in Raten müsste auch dann vorgenommen werden, wenn eine Anrechnung im Monat nach dem Zufluss nicht möglich wäre, weil z.B. die Leistungen für diesen Monat schon angewiesen wurden bzw.schon auf dem Konto eingegangen wären.

Die Anrechnung würde dann bei 10 % von der maßgebenden Regelleistung liegen, also bei einem Single z.B. wären das dann derzeit von 424 € jeden Monat 42,40 €, bis das Guthaben verrechnet wäre.

Das Guthaben gehört dem Jobcenter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung