Alg2: Gilt Stromrückzahlung als Einkommen?

7 Antworten

Die Abschläge für den normalen Haushaltsstrom sind aus der Regelleistung bzw.Einkommen selber zu zahlen, deshalb handelt es sich bei einem Guthaben aus einer Jahresendabrechnung auch nicht um anrechenbares Einkommen.

Eine Rückzahlung aus "Allgemeinstrom" zählt nicht als anrechenbares "Einkommen". Ah ND muss somit auch nicht dem JC gemeldet werden.

Anders sähe es bei einer Erstattung von Verbrauchsstromkosten einer Nachtspeicherheizung aus.

Jewi14  11.11.2018, 14:10

Richtig, bei einer Nachtspeicherheizung handelt es auch um Heizkosten und das übernimmt das Jobcenter. Wie das Jobcenter nun den normalen Strom und den Heizstrom bzw. Wassererwärmung-Strom genau trennt, dürfte sicherlich interessant sein ,aber nicht Bestandteil der Frage.

backpacksnack 
Beitragsersteller
 11.11.2018, 14:08

Ok - warum?

Nein, eine Stromrückzahlung gilt nicht als Einkommen,da du es ja mit dem Abschlag von deinem Regelsatz bezahlt hast. Darfst du auf jeden Fall behalten. Habe ich selber auch schon beim Jobcenter nachgefragt. Hatte die letzten 2 Jahre Guthaben Rückzahlung und keine Probleme mit gehabt.

deinen Strom hat doch Arge gezahlt. Wenn sie nun zu viel gezahlt haben bekommen sie die Rückerstattung bzw haben Anspruch darauf

beangato  11.11.2018, 14:21

deinen Strom hat doch Arge gezahlt. 

Wie kommst Du darauf? Das stimmt nämlich nicht.

newcomer  11.11.2018, 14:26
@beangato

falls Strom zu Heizzwecken z.B. Nachtspeicher verwendet wurde zahlt das die ARGE

backpacksnack 
Beitragsersteller
 11.11.2018, 14:06

Ah hey - hab grad eine ähnliche Frage hier doch noch gefunden. Ich denk ich hatte doch Recht; dass es nicht zurückgezahlt werden muss. Würde ja sonst auch bedeuten, mir hätte es damals auch nicht zugestanden :D UND DAS kann ja nun mal nicht sein :D

Jewi14  11.11.2018, 14:04

Du bist ja genauso schlimm wie Frau Merkel!!!

Den Strom bezahlt ganz sicher nicht die ARGE! Aber genau wie Frau Merkel meinst du auch, das Jobcenter würde Strom bezahlen.

newcomer  11.11.2018, 14:06
@Jewi14

das seh ich jetzt aber als Kompliment, danke

Keine Sorge, Strom ist dein persönliches Privatvergnügen, du darfst es selbst aus der Regelleistung bezahlen, darfst selbst eine Nachzahlung bezahlen und darfst auch das Guthaben selbst behalten.

Hat schon vor langer Zeit das Bundessozialgericht entschieden (BSG, Urteil v. 23.08.2011, Az.: B 14 AS 186/10 R)