Alg2: Gilt Stromrückzahlung als Einkommen?
Und zwar: Ich habe eine Rückzahlung von meinem Stromversorger bekommen & beziehe derzeit noch Alg2. Wird diese Gutschrift (Überweisung auf mein Konto) jetzt als Einkommen angesehen?
Ich denke das sollte nicht der Fall sein, da diese (damals) gezahlten Beträge vom Regelsatz abgingen. Streng genommen wäre es also so ähnlich als wenn ich mir das Geld gespart hätte - oder nicht?
Danke im Voraus.
7 Antworten
Die Abschläge für den normalen Haushaltsstrom sind aus der Regelleistung bzw.Einkommen selber zu zahlen, deshalb handelt es sich bei einem Guthaben aus einer Jahresendabrechnung auch nicht um anrechenbares Einkommen.
Eine Rückzahlung aus "Allgemeinstrom" zählt nicht als anrechenbares "Einkommen". Ah ND muss somit auch nicht dem JC gemeldet werden.
Anders sähe es bei einer Erstattung von Verbrauchsstromkosten einer Nachtspeicherheizung aus.
Richtig, bei einer Nachtspeicherheizung handelt es auch um Heizkosten und das übernimmt das Jobcenter. Wie das Jobcenter nun den normalen Strom und den Heizstrom bzw. Wassererwärmung-Strom genau trennt, dürfte sicherlich interessant sein ,aber nicht Bestandteil der Frage.
Ok - warum?
Nein, eine Stromrückzahlung gilt nicht als Einkommen,da du es ja mit dem Abschlag von deinem Regelsatz bezahlt hast. Darfst du auf jeden Fall behalten. Habe ich selber auch schon beim Jobcenter nachgefragt. Hatte die letzten 2 Jahre Guthaben Rückzahlung und keine Probleme mit gehabt.
deinen Strom hat doch Arge gezahlt. Wenn sie nun zu viel gezahlt haben bekommen sie die Rückerstattung bzw haben Anspruch darauf
falls Strom zu Heizzwecken z.B. Nachtspeicher verwendet wurde zahlt das die ARGE
Ah hey - hab grad eine ähnliche Frage hier doch noch gefunden. Ich denk ich hatte doch Recht; dass es nicht zurückgezahlt werden muss. Würde ja sonst auch bedeuten, mir hätte es damals auch nicht zugestanden :D UND DAS kann ja nun mal nicht sein :D
Du bist ja genauso schlimm wie Frau Merkel!!!
Den Strom bezahlt ganz sicher nicht die ARGE! Aber genau wie Frau Merkel meinst du auch, das Jobcenter würde Strom bezahlen.
das seh ich jetzt aber als Kompliment, danke
Keine Sorge, Strom ist dein persönliches Privatvergnügen, du darfst es selbst aus der Regelleistung bezahlen, darfst selbst eine Nachzahlung bezahlen und darfst auch das Guthaben selbst behalten.
Hat schon vor langer Zeit das Bundessozialgericht entschieden (BSG, Urteil v. 23.08.2011, Az.: B 14 AS 186/10 R)
Wie kommst Du darauf? Das stimmt nämlich nicht.