Heizkörper in Eigentumswohnung undicht.
Mein Sohn hat kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft und nun festgestellt dass ein Heizkörper undicht ist . Wer kann mir bitte sagen ob er diese dadurch entstehende Kosten selbst tragen muß oder diese durch die einbezahlten Rücklagen finanziert werden. Für Eure Ratschläge vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
ich denke mal die Rücklagen sind für allgemeine Arbeiten am Haus gedacht. Den Heizkörper muß er auf eigene Kosten reparieren lassen, der gehört zur Wohnung. Es sollte aber eine Satzung geben in der es steht.
Der Hinweis mit der Teilungserklärung hat mir schon weiter geholfen. Bedanke mich für alle gegebenen Ratschläge !
Danke !
Heizkörperundichtigkeit - Beseitigung möglicher Folgeschäden (Boden, Geschossdecke, ggf. Wasserfleck an der darunterliegenden Wohnung/Kellerdecke..) = i. d. R. die Gebäudeversicherung, ggf. die Hausratversicherung, der Wohnungseigentümer - Diese Schäden sollten zunächst über die WEG-Verwaltung kommuniziert und die Bearbeitung abgeklärt werden
- Beseitgung der Ursache: Abdichtung oder Erneuerung des Heizkörpers, ggf.nur einer Verschraubung, eines Ventils etc. - je nach Schadenbild: i. d. R. Wohnungseigentümer, im Weiteren selbstverständlich, wie bereits hier ausgeführt, regelt sich dies nach den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung oder ggf. besonderer /spezieller rechtsgültiger Beschlüsse der WEG. Auch dies ist über die Verwaltung abzuklären. - Nicht nur wer die Kosten trägt, auch wer überhaupt den Auftrag zu erteilen hat etc. Sicherlich kommt es hierbei auch auf die Eilbedürftigkeit ein. Diese stufe ich hier als nicht gegeben an, sonst wäre es nicht zu dieser Frage in diesem Forum gekommen... Und wenn die Kosten von der Eigentümergemeinschaft getragen werden, hängt die Verbuchung (lfd. Ausgaben oder Rücklage) wiederrum von den Regelungen der Gemeinschaftsordnung/den Beschlüssen der WEG ab.
Herzlichen Dank
Die Heizkörper als solche sind meinhes Wissens nach Gemeinschaftseigentum. Informiere also die Hausverwaltung über die Undichtigkeit.
...."Die Heizkörper als solche sind meinhes Wissens nach Gemeinschaftseigentum....".** *******
Das ist nicht generell so - entscheidend ist, was in der Teilungserklärung für diese Eigentumswohnanlage drin steht - In der Teilungserklärung ist genau zugeordnet, was zum Sondereigentum (eines Wohnungseigentümers) und was zum Gemeinschaftseigentum (alle Wohnungseigentümer) gehört. Da finden sich auch entsprechende Kostenregelungen! Die Heizkörper können im Sondereigentum stehen oder Gemeischaftliches Eigentum sein. Die Kosten für Reparaturen können auch für den Fall, dass die Heizkörper Gemeisnchaftliches Eigentum sind, trotzdem dem einzelnen Sondereigentümer zugeordnet sein. Hängt alles von der Teilungserklärung ab!
Das heißt dann Teilungserklärung