Heizkörper undicht? Wer zahlt?
Hallo
Bei mit sind die Heizkörper undicht. Ich habe es dem Vermieter gemeldet. Ein Monat lang passierte nichts. Habe also angerufen und die fragen mich, ob die Heizkörper mit in dem Mietvertrag stehen??? Wie bitte??? Und wenn nicht, dann muss ich das ganze selber austauschen und bezahlen / reparieren? Habe den mein Mietvertrag und 2 Kostenvoranschläge gesendet. Könnte aber in dem Mietvertrag nichts finden. Mittlerweile habe ich, da es kalt ist, die Heizungen auf meine Kosten repariert, möchte aber klagen. Denn meiner Meinung nach dürfen die sowas nicht.
Zur Info. Ich lebe in Berlin in einer Mietwohnung seit über 15 Jahren. Der alte Vermieter, war eine Privateperson gewesen. Er hat das ganze Haus vor ca. 2 Jahren an eine komische Firma verkauft, die diese Wohnungen als Eingentumwohnungen veräusern möchte. Die sind dreist und haben keine Angst vor nichts. Die wollen hier alle raushaben und deswegen wollen die vielleicht nichts reparieren?
Danke für die Antworten
9 Antworten
Du hast den Mangel angezeigt, der Vermieter hat nicht repariert, du hast ersatzweise selbst die Reparatur beauftragt (Notlage). Die Kosten darfst du nun ab übernächstem Monat mit deiner Miete aufrechnen.
Schreibe das so dem Vermieter per Einwurfeinschreiben und füge eine Kopie der Handwerkerrechnung bei.
Da kannst du wahrscheinlich lange warten, bis die den Heizkörper reparieren. Die wollen ja, dass du ausziehst.
Du solltest ihnen per Einwurfeinschreiben eine konkrete Frist stellen, die Reparatur vorzunehmen. Lassen sie diese Frist verstreichen kannst du selbst einen Handwerker beauftragen und dessen Rechnung mit der darauf folgenden Miete verrechnen
Ich teile Deine Vermutung und hoffe stark, dass Du Mitglied im Mieterverein bist.
Sehr witzig, die Wohnung ist an Dich vermietet, aber die Heizkörper nicht, unterstellen die? Na viel Spass noch mit denen...
Theoretisch hätte der Vermieter bezahlen müssen. Du hast aber selber ein Unternehmen beauftragt also musst du das auch selber bezahlen.
Am besten du wendest dich an einen Mieterschutzverein. Die können dir helfen evtl einen Teil des Geldes zurück zu bekommen.
Ersatzvornahme >> Aufrechnung gegen übernächste Miete!! Dazu muss kein Mieterschutzverein bemüht werden.
Behalte doch die Reparaturkosten von der/den nächsten Miete/n ein und lass die neuen Eigentümer/Vermieter Dich verklagen. Würde mal gerne sehe wie ein Gericht reagiert, wenn die Heizkörper einer Wohnung nicht mit vermietet, also Bestandteil der Wohnung sein sollen. Aber ich glaube, das trauen die dann sich doch nicht so etwa Hanebüchenes vorzutragen.
Ansonsten, die wollen Dich natürlich raus haben und es wird nicht bei diesem Versuch, die mürbe zu machen, verbleiben. Ich wünsche Dir starke Nerven.