Wer ist für reparierung eines rostigen Abwasserrohr des oberen Mieters bei Eigentumswohnung zuständig?
Hallo, wir haben ein Wohnungsangebot (Altbau), es ist eine Eigentumswohnung. Im Bad ist das Abflussrohr (an der Decke) an verschiedenen Stellen "rostig" defekt und sieht schlimm aus. Eine Frage der Zeit wann es undicht wird oder gar schlimmeres. Da es sich um das Rohr des darüber wohnenden Mieters handelt nun meine Frage : wer muss diesen Schaden beheben? Der Vermieter "unserer" Wohnung weiss es nicht und ich versuche es nun zu erfahren, damit man sich nun schnell drum kümmern kann, da es bald zu einem Vertrag kommen soll. Bin für hilfreiche Tipps oder links sehr dankbar! LG, Maya
6 Antworten
Wie du es beschreibst, liegt zur Zeit überhaupt noch kein Schaden vor.
Als konstruktiver Bestandteil ist das Abflussrohr an dieser Stelle zwingend Gemeinschaftseigentum. Für eine Sanierung ist also die Eigentümergemeinschaft zuständig. Da das Rohr aber nicht undicht ist, wird in solchen Fällen wohl kein Handlungsbedarf gesehen.
Man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass der Eigentümer, durch dessen Wohnung das Rohr verläuft, zur Instandhaltung verpflichtet ist. Das ergibt sich im Zweifel aus der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung. Ob man mit dieser Auslegung vor Gericht durchkommt, ist fraglich.
Sollte es zu einer Undichtigkeit kommen, ist das eine Sache der Gebäudeversicherung, soweit es sich um Schäden am Gebäude handelt. Sollte die Versicherung zu dem Schluss kommen, dass der Schaden hätte verhindert werden können und von der Gemeinschaft fahrlässig in Kauf genommen wurde, weil bekannt war, dass das Rohr sanierungsbedürftig ist, ist wiederum die Gemeinschaft der Eigentümer zuständig.
Das mit der Gebäudeversicherung kann übrigens eine blöde Kostenfalle werden. Eventuell kann der Vertrag wegen zu häufiger Wasserschäden saniert werden. Die Beiträge sind als "Nebenkosten" auf die Mieter umlegbar.
Sofern deine Möbel oder Bodenbeläge beschädigt werden, ist deine Hausratversicherung zuständig. Allerdings nur, wenn das im Deckungsumfang enthalten ist. Gegenüber der Gemeinschaft oder deinem Vermieter dürfte es ausgesprochen schwierig sein, Ansprüche durchzusetzen.
Wie du siehst, befasst sich das alles mit der Frage, was passiert, wenn die Hütte unter Wasser steht. Aktuell kannst du niemanden verpflichten, wegen des Rohres etwas zu unternehmen.
Der Vermieter möge ggf. den Eigentümer fragen und der möge in die TE schauen. Dort wurde doch vereinbart, wer welche Kosten und Lasten wann zu übernehmen hat.
Bedenke: Eine Eigentumswohnung wird ja sowieso vermietet wie ein Einfamilienhaus!
Zu wem genau das gehört steht in der Teilungserklärung. Wenn es sich um eine Steigleitung oder ein Fallrohr handelt ist es üblicherwise so, dass es allen gehört, da es ja von oben nach unten durch alle Wohnungen läuft, egal um welchen Abschnitt es sich handelt.
Wenn es sich tatsächlich um Gemeinschaftseigentum handelt muss die Gemeinschaft die Kosten tragen.
Gemeinschaft heißt Eigentümergemeinschaft. Der Mieter kann dafür meistens nicht belangt werden.
Es kann sein, dass es Sondervereinbarungen im Mietvertrag dazu gibt wer welche Kosten zu tragen hat. Da die Sanierung jedoch sehr Kostenaufwendig ist ist so ein Vertrag mindestens anfechtbar.
Zudem würde es auf einen unseriösen Vermieter hinweisen. Der Vermieter müsste auch erstmal einem Mieter nachweisen, dass der Schaden durch den Mieter verursacht ist und nicht aufgrund von normalem Verschleiß entstand.
Wie gesagt, dafür sind Eigentümer zuständig. Wie viele der Eigentümergemeinschaft steht in derTeilungserklärung die jeder Eigentümer haben sollte und meistens sogar selbst unterschreiben musste.
Zu sagen, dass man es als Eigentümer "nicht weiß" ist mir Schleiherhaft. Klingt für mich eher wie eine Lüge, damit man die Sanierung hinauszögert oder nach Faulheit, weil man seine eigenen Verträge nicht lesen will.
Beides doof.
1 Das Abflusrohr in dieser form wird wohl aus Guseisen sein und mus komplet ersetzt werden zb iste s heute üblich aus Pvc.Auch scheint es pfusch zus ein da ein Abflusrohr nicht an der decke gehört Höstens im keller.Das dürfte die derzeitige eigentümer bezhalen müssen den das ist sache des eigentümmers bzw der Eigentümmergemeinschaft da es den selben Voraussetzunge wie zb eine Heizungsanlage Unterlieg.(zb bei einem Gas oder Ölkessel der das haus versorgt)
Heizunsrohre oder Wasserleitungen(oder auch Abwasserrohre) die verschließen sind durch die zeit hat immer der Vermiter zu bezahlen nicht der Mieter den er ist nicht Eigentümer der Anlage Sondern nur der Wohnung ,
Seit ihr Mieter ist das nicht euer Problem sondern des vermieters.
Danke dir. Pfusch ist es glaub ich nicht. Bei Altbauten, die noch nicht saniert sind, ist es duraus üblich, dass die Rohre noch an der Decke lang laufen! Wir kennen noch ein anderes Haus, wo dies der Fall ist. Oh man, klingt nach viel Arbeit und Ärger für den Vermieter (und uns). Noch sind wir ja keine Mieter, stehen aber vor Vertragsabschluss demnächst.
Da Guseisen so schnell nicht rosten kann solltet ihr vorher alles mal überprüfen lassen den auch die Wasserleitungen kan uralt sein und Vieleicht ersetzt werden müssen.Bevor es zu einem vertrag kommt Bestet auf den Austausch des Rohres durch eine Fachfirma und erkindiegt auch wen dort mehrer eigentumswohnungen sind was die Gemeinschaft als einlagen hat für die notweniegn kosten wie Heizung,Repertaur usw..
Oh, ein Kenner?
Schon einmal auf dem Bau gewesen und geschaut, wie heute der Abfluß von Küche, Bad, Dusche, WC und Waschbecken verlegt wird?
Jeder hat seinen eigenen Abgang direkt durch die Wohnungen nach unten? Lachnummer, oder?
Ich denke, kann es aber nicht belegen, das alles was mit dem Altersverschleiß zu tun hat, und kein Fremdverschulden darstellt, vom Vermieter zu tragen ist.
Eigentlich schon: Der neue Mieter ist niemals zuständig.
Sehr interessant. Ich sehe schon, dass wird nicht so einfach zu klären.....hmpf.