Schenkung nur mit Verzichtserklärung der anderen Kinder?
Hallo,
ich bin in folgender Situation. Meine Eltern wollen mir ihr Haus schenken (eigentlich ein wertloses Haus - Fachwerk ohne Dämmung und Heizung). Jetzt kam die Frage auf, ob meine 2 Brüder irgendeine Art Verzichtserklärung unterschreiben müssen, damit sie nicht nachträglich irgendwelche Sachen einfordern können. Habe schon zu dem Thema ein bisschen gegoogelt, aber nicht wirklich etwas gefunden. Ich weiß nur soviel, dass meine 2 Brüder ein Recht auf ein Erbanteil haben, wenn meine Eltern in den nächsten 10 Jahren nach der Schenkung sterben würden. Weiß jemand Rat?
MfG
Martin
2 Antworten
Wenn sie nicht selbst eine Verzichtserklärung schreiben, ist es nicht ganz so einfach, aber auch nicht so wild. Da streiten sich sowieso noch die Geister. Ich war beim Anwalt, der hat mir gesagt : (vereinfacht) 10 Jahre = 10 % Jedes Jahr, das die Eltern überleben, geht ein % ab. Das heißt sollten sie nach 7 Jahren sterben bleiben 30%, die aufgeteilt werden müßten. Meinem Sohn sagte ein anderer Anwalt, nach einer Schenkung gehört diese ihm. Die 10 Jahre sind nur für die Eltern, falls es berechtigte Gründe gibt, um die Schenkung zurück zu nehmen. Das müssen dann aber auch ganz berechtigte Gr. sein, wie etwa, Drogeneinnahme, Du schlägst die Eltern und Ähnliches.
Wenn das Haus nicht viel Wert ist, hast du ja nicht so viel zu befürchten. Alles, was Du ab jetzt baulich veränderst, fällt ja im Falle eines Erbschaftsstreites raus. Also nur der jetzige Wert zählt. Und dann hätten die Brüder, meiner Meinung nach, eh nur Anspruch auf den Pflichtteil. Die Eltern haben es ja Dir geschenkt.
Ansonsten trifft vielleicht noch die Regelung zu, die Wolschi erläutert hat. Siehe auch hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Pflichtteil/pta07.htm
Im Ernstfall kannst du dann immer noch einen Anfall befragen.