Private Insolvenz - kann ich trotzdem gesetzlicher Betreuer meiner Mutter sein/werden?
Meine Mutter ist seit längerer Zeit dement und hat mir schon vor Jahren Generalvollmacht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht/Pflegevollmacht erteilt. Sie ist seit Februar in einem Seniorenheim auf der Demenzstation gut untergebracht und fühlt sich auch wohl. In den wenigen klaren Momenten, die sie noch hat, will sie jedoch "nach Hause". Meine Mutter ist 86 Jahre alt und an eine Rückkehr in ihre Wohnung ist nicht zu denken.
Das ist das Problem: Aufgrund der Heimunterbringung kann die Eigentumswohnung nicht mehr gehalten werden und muss verkauft werden. Der Verkauf der Wohnung ist jedoch nur möglich, wenn die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet wird. Dies kann ich meiner Mutter jedoch nicht sagen, sie würde ausrasten. Der Notar sprach nun von einer gesetzlichen Betreuung. Doch auch dies ist mir suspekt. Ich möchte für meine Mutter das Beste. Nun meine Frage: Ich befinde mich in der Persönlichen Insolvenz. Kann ich trotzdem auch gesetzlicher Betreuer meiner Mutter sein. Hinzuzufügen ist, dass es außer mir keine weiteren Angehörigen/Erben gibt.
Wer weiß Rat?
3 Antworten
Hallo, also ich bin kein Rechtsanwalt, daher ist meine Aussage auch nicht verbindlich. Aber, wenn Du eine Insolvenz hast, ok. Aber warum solltest Du daswegen nicht gesetzlicher Vertreter sein? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Daswegen kannst Du doch die Wohnung verkaufen bzw. vermieten. Du musst allerdings darauf achten, das das Geld dafür nicht auf Deinem Konto landet, sonst musst Du es Deinem Insolvenzverwalter mitteilen, denke ich. Und, Deine Mutter hat Dich dafür ausgesucht, Also sollte es kein Problem sein. Aber: NICHT DEINE SCHULDEN TILGEN DAMIT. Falls Du weitere Hilfe brauchst, einfach schreiben. Gruß
sehe ich auch genau so..........!
Ich wünsche Dir und Deiner Mama alles Gute. Und keine Angst, der I-Verwalter reißt Dir nicht den Kopf runter
Ich habe das gleiche Problem, nur ohne Privatinsolvenz, muss das Haus verkaufen, da ich weit weg arbeite und lebe.
Mich würde diese Frage auch interessieren, denn ich erlebte diese Betreuergeschichte von einem der Privatinsollvent ist anders, (zum Nachteil). Daher frage ich mich wie kann einer der Privatinsollvent ist, einen Offenbarungseid leisten musste und in der Gesellschaft nicht Geschäftstüchtig ist. Die Geschäfte und Bedürfnisse eines Alten und Kranken Menschen weiterführen? Ist das im sinne der Verantwortung die einer für sich nicht tragen kann aber für andere? Ich glaube da ist was komplett falsch gelaufen.
Vielen Dank für Deine Antwort. Das Geld geht selbstverständlich auf das Konto meiner Mutter und ist für ihre Versorgung gedacht. Sie ist physisch völlig fit und hat durchaus Ambitionen, noch zehn Jahre zu leben, was ich ihr von Herzen gönne und ihr Wohlergehen für mich absolute Priorität hat. Von eigener Schuldentilgung kann überhaupt keine Rede sein. Wäre auch sowieso zu spät.