20 Jahre alte Hecke zum Nachbarn, was ist zu tun, da es einen neuen Nachbar gibt
Zu unserem direkten Nachbargrundstück steht eine hohe Tannenhecke, gepflanzt vor ca. 20-25 Jahren nahe der Grenze mit Zustimmung und Mitnutzung des Besitzers als natürliche Grenzmarkierung. Nun wurde das Grundstück, daß 4 Jahre nicht mehr bewohnt wurde, verkauft, der alte Hausbestand abgerissen und ein neues Haus gebaut. Die Hecke sieht auf unserer Seite gut und prächtig aus, auf der Seite des Nachbars ist sie nicht mehr so ansehnlich, teilweise licht. Sie wurde von dort irgendwann nicht mehr gepflegt und hat auch unter der Bebauung von der anderen Seite her gelitten, da das abgerissene Haus viel zu nah an der Grenze stand. Da die Hecke für unseren Nachbarn nicht so sonderlich schön anzusehen ist, erwartet er, daß wir sie entfernen. Einen Zaun gibt es nicht. Sollten wir sie nicht entfernen, so erwartet er zumindest einen Rückschnitt auf unsere Grenze, was ich ja nachvollziehen kann, da sie schon rüber ragt. Schneiden wir sie jedoch so zurück, wird sie zwangsläufig eingehen. In der Höhe ist ein Zurückschneiden kein Thema und auch die Breite kann angepaßt werden.
Meine Frage: gibt es für so eine alte, vom Vorbesitzer ja geduldete und mitgenutzte Hecke einen Bestandsschutz? Die Hecke steht zum großen Teil auf der grenze oder auf unserem Grundstück. Nur die Optik kann doch kein Argument sein sie zu entfernen. Wir wären auch bereit unserem Nachbarn zu gestatten, die Hecke zu entfernen, wenn anschließend wieder ein blickdichter Sichtschutz gesetzt wird. Die Frage ist natürlich, wer trägt die Kosten?
5 Antworten
Da ich den gleiche Fall hatte: erstens wußte der Käufer dass die Hecke schon Jahre da steht, zweitens wurde undere auf beiden Grundstücken gelegt, alos kann sie bleiben.
Das ist nicht gerade einfach,es wäre gut ein passable Lösung für alle rechtzeitig zu finden,bevor der bekannte Nachbarschaft streit beginnt. Lade doch euren neuen Nachbar zum einen entspannten Gespräch ein,schildert eure Gründe und das,was ihr bereit sein zu tun,bestimmt werdet ihr euch einig sein..Ich drücke die Daumen..
Das ist selbstverständlich auch unser Ansinnen, eine gütliche Lösung zu finden. Und so ein gespräch ist geplant. Allerdings ist es in soweit schwierig, weil die Nachbarn nach Neubau kein Geld mehr haben. Und wir sind auch nicht bereit, Unsummen auszugeben.
Das ist selbstverständlich auch unser Ansinnen, eine gütliche Lösung zu finden. Und so ein gespräch ist geplant. Allerdings ist es in soweit schwierig, weil die Nachbarn nach Neubau kein Geld mehr haben. Und wir sind auch nicht bereit, Unsummen auszugeben.
Das ist selbstverständlich auch unser Ansinnen, eine gütliche Lösung zu finden. Und so ein gespräch ist geplant. Allerdings ist es in soweit schwierig, weil die Nachbarn nach Neubau kein Geld mehr haben. Und wir sind auch nicht bereit, Unsummen auszugeben.
Ja, natürlich müssen sie und dafür dürfen sie dann ggf. das fremde Grundstück auch betreten (Mauer und Hammerschlagsrecht)
Bzgl. Bestandsschutz würde ich mich bei NABU etc. erkundigen. Immerhin "wohnen" da sicherlich Tiere in der Tannenhecke. Auch beim BAUAMT würde ich fragen, wer für solche Dinge verbindliche Antwort geben kann. Sie sollten auch mal im sogenannten Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes nachlesen.
Ist eventuell mit altem Besitzer etwas schriftlich fixiert worden, oder im nachhinein möglich?
Danke für den Tipp und Du hast Recht, aber da dort keine seltene Tierart wohnt als uninteressant eingestuft. Hecke wurde heute leider entfernt, sehr schade!
Eigentlich ist es doch ganz einfach. Auf seinem Grundstück kann er die Hecke wegmachen lassen wie er will. Wächst die Hecke von deinem Grudnstück zu seinem rüber, musst du sie auf Wunsch stutzen. Machst du sie ganz weg, weil sie sonst eh nicht durchhält kannst du auf deinen Grundstück eine neue hinmachen, was du natürlich bezahlen musst. Setzt er einen normalen Zaun auf sein Grundstück, bezahl er ja auch den Zaun. Man kann sich natürlich nachbarschaftlich einigen und sagen, dass man sich die Kosten teilt, aber es wird in Sachen Pflege immer den jeweiligen Grundstückseigentümer treffen. "Auf der Grenze", quasi eine neutrale Zone, gibt es meines Wissens nach nicht.
Besser wäre es sich bei 'nem netten Plausch irgendwie zu einigen, bevor irgendwann rechtliche Schritte kommen ;)
Kann ich mir leider absolut nicht vorstellen, dass ein solches Sonderrecht existiert. Der ehemalige Grundstückseigentümer hat nichts mehr damit zu tun. Außerdem ist ein Abkommen dazu vermutlich nicht schriftlich festgehalten wurden.
Wenn es sowas wie ein Bestandsschutz geben würde, jetzt mal rein theoretisch, dann müsste das irgendwo in den Kaufunterlagen dokumentiert sein. Ansonsten würde man ja etwas im Gutglauben kaufen. Das kann nicht im Sinne der Rechtslage sein, sorry.
Ja, alles Dinge die schon stimmen, keine Frage. Aber wie gesagt: gibt es einen Bestandsschutz, wenn die Hecke vom Vorbesitzer tolleriert bzw. sogar in Abstimmung gepflanzt wurde?