wann wird die maklerprovision bezahlt?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Im Notarvertrag steht meistens drin, etwas ähnliches wie:

"Die Maklercourtage ist mit Beurkundung dieses Vertrages verdient und fällig ... "

Der Makler hat seine Arbeit getan und KANN aus Kulanz ggf. seine Rechnung etwas später schreiben. Die Frage ist, welchen Vorteil bringt es Ihnen, 1-2 Wochen später zu zahlen?

Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung der Maklerprovision besteht praktisch SOFORT nach Beurkundung.

Die Maklerprovision wird in der Regel sofort nach Unterzeichnung beim Notar fällig. Der Makler kann dann sofort eine Rechnung schreiben.

Typischerweise gilt die Leistung des Maklers mit dem erfolgreichen Abschluss des Notartermins als erbracht. Oft genug ist ja auch der Makler selbst mit dabei, um sich vom Zustandekommen zu überzeugen.

Im Anschluss am dem Maklertermin kann der Makler also seine Rechnung stellen - er wird wohl auch in die Rechnung schreiben, welches Zahlungsziel er erwartet.

Die Maklerprovision ist fällig, sobald der Notarvertrag unterschrieben ist. Damit ist die Arbeit des Maklers erledigt. Mit den anderen Kosten hat das nichts zu tun.

bei oder über einen Makler? Es gibt doch sicher einen Vertrag. Einfach mal nachlesen .