Darf Hausmeister ohne meine Zustimmung umzäunten Garten/Sondernutzungsfläche zu meinem RH betreten
Wir wohnen in einer Wohnanlage mit 10Reihenhäusern. Zu den Reihenhäuser gehört hinten eine Terrasse mit kleinem Garten, welcher komplett mit einem Zaun in Standardhöhe befriedet ist.
Es gibt einen Hausmeister der jedoch nur mit Aufgaben rund um die wirklichen Gemeinschaftsflächen betraut ist. Die Instandhaltung und Wartung/Pflege der Häuser sowie zugehörigen Sondernutzungsflächen obliegt dem entsprechenden Besitzer/Nutzungsberechtigten. Der Garten ist laut Teilungserklärung uns zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung zugewiesen.
Nun kam es schon zweimal vor, dass der Hausmeister unseren umzäunten Garten ohne unser Wissen betreten hat um irgendwas zu machen oder zu gucken. Eine Gefahrenlage welche sofortiges Handeln erforderte lag nie vor.
Das letzte Mal hinterließ er ein Loch mitten im Garten wobei dieser im Grunde noch nicht angelegt ist. Kaputt gemacht hat er also nichts.
Dennoch finde ich es nicht toll dass der Hausmeister wie es ihm passt über den Zaun klettert und in unserem Garten auftaucht.
Wir haben auch schon das Gespräch gesucht und gebeten zumindest bescheid zu sagen. Wenn er ein berechtigtes Interesse für seine Aktion hat kann er gerne in den Garten. Ich möchte nur wissen wann, warum und was er macht. Haben ihm auch gesagt dass er wenn er ohne unsere Zustimmung das Grundstück betritt streng genommen Hausfriedensbruch begeht.
Jetzt wurde uns von anderer Seite gesagt, dass der Hausmeister das Recht hätte ohne unser Wissen jederzeit in den Garten zu gehen wenn er z. B. Berechtigte Arbeiten die der Allgemeinheit dienlich sind durchführt. Grund wäre das das Grundstück uns ja nicht gehört sondern wir nur das Nutzungsrecht hätten.
Kann mir jemand das rechtlich bestätigen oder widerlegen. Gerne auch mit Gesetzestext, Kommentar oder Urteil.
Das ich es unter umständen dulden muss ist mir klar aber irgendwie gehört der umzäunten Garten ja zu meiner Privatsphäre und da möchte ich schon wissen wann und warum gerade jemand in meinem Garten/Terrasse steht. Der ist ja jetzt nun auch nicht so groß, so dass von dort aus auch gut das Haus einzusehen ist.
7 Antworten
Jetzt wurde uns von anderer Seite gesagt, dass der Hausmeister das Recht hätte ohne unser Wissen jederzeit in den Garten zu gehen wenn er z. B. Berechtigte Arbeiten die der Allgemeinheit dienlich sind durchführt. Grund wäre das das Grundstück uns ja nicht gehört sondern wir nur das Nutzungsrecht hätten.
Korrekt.
Darf er
Ich muss also damit rechnen dass der Hausmeister jederzeit über den Zaun klettert und auf meiner Terrasse steht. Ich mein er kann immer begründen er hat nur mal was gucken müssen.
Wie gesagt er ist von der Eigentümergemeinschaft mit keinerlei arbeiten betraut die Haus und Garten betreffen.
Was wäre wenn ich mir in dem Loch im Dunkeln den Fuß breche wer würde dafür haften.
wer behauptet, das der mann das dürfte, hat davon keine ahnung und verbreitet stammtisch-parolen. eigentumsverhältnisse spielen hier keine rolle, genau so wenig darf ein hausbesitzer ungefragt mietwohnungen in seinem haus betreten.
das ist ein einfacher hausfriedensbruch. mal bei passender gelegenheit deutlich und umißverständlich darauf hinweisen, dass im wiederholungsfall eine anzeige droht.
falls mal arbeiten für das gemeinschaftseigentum durchgeführt werden sollen, die ein betreten deines grundstückes erforderlich machen, dann muss er vorher die genehmigung einholen. nur im notfall, z.b. feuer, ist das nicht nötig.
frag tante google doch einfach mal nach "hausfriedensbruch", findest du im strafgesetzbuch (StGB)
Brauch ich nicht. Den Gesetzestext an sich kann ich berufsbedingt auswendig. Das ist nicht mein Problem, schließlich gibt es in vielen fällen aber Ausnahme. So spricht der Paragraph 123StGB von der Wohnung bzw. dem befriedeten Besitztum. Der Garten fällt eindeutig unter befriedetes Besitztum, soviel ist klar. Ich bin aber ja nicht wirklich alleiniger Eigentümer der Sondernutzungsfläche sondern lediglich Nutzungsberechtigter, bin ich rechtlich trotzdem der Besitzer und ist es mein Besitztum. Ich bin mir eben unsicher ob der Paragraph 123StGB tatsächlich greift wenn das Betreten des Hausmeister eben im Interesse der Eigentümergemeinschaft ist. Diesbezüglich habe ich noch keinen zuverlässigen Kommentar gefunden
Der hinterließ ein Loch im Garten? Wieso kommt der auf das Grundstück und buddelt da rum? Ich würd dem mal sagen, er kann das Loch auf seine Körpergröße graben....
Er darf nicht euren Garten betreten. Setze ihm schriftlich ein Ultimatum, dass er deinen Garten nicht mehr zu betreten hat und wende dich an seinen Arbeitgeber.
So gebietet das auch mein Rechtsverständnis. Trotzdem habe ich hier unterschiedliche Aussage. Was stimmt jetzt nun.
Vielleicht kann doch noch jemand eine entsprechende Gesetzesstelle dazugehörigen Kommentar, Urteil verlinkten bzw. Zum selbst recherchieren schreiben.